RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0144

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Rechtssatz

Auch das Vorliegen von wesentlichen Konflikten und Spannungen zwischen Beamten einer Dienststelle ist ein wichtiges dienstliches Interesse, das eine Versetzung rechtfertigt (Hinweis E 13.2.1984, 83/12/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120144.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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