RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0043

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0044

Rechtssatz

Dem Leiter einer Dienststelle kommt Vorbildfunktion zu (Hinweis E 18.11.1992, 91/12/0272); dies gilt gleichermaßen für den stellvertretenden Leiter. Vermag er diese Vorbildfunktion nicht auszuüben, ist seine Entfernung von der bisherigen Dienststelle (demnach seine Versetzung) im dienstlichen Interesse geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120043.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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