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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0044Rechtssatz
Dem Leiter einer Dienststelle kommt Vorbildfunktion zu (Hinweis E 18.11.1992, 91/12/0272); dies gilt gleichermaßen für den stellvertretenden Leiter. Vermag er diese Vorbildfunktion nicht auszuüben, ist seine Entfernung von der bisherigen Dienststelle (demnach seine Versetzung) im dienstlichen Interesse geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120043.X01Im RIS seit
03.04.2001