Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ... vom 25. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 16 Abs. 1 lit. a und Abs. 9 lit. e des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997 sowie des § 73 Abs. 1 Z. 1 und § 37 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (kurz: AWG) weitere Geländeschüttmaßnahmen sowie das Anplanieren des auf den Gst. 358 und 361 (beide GB A) abgelagerten Sperrmüll-, Aushub und Bauschuttmaterials untersagt und gemäß § 16 Abs. 1 lit. b des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37 Abs1;AWG 2002 §37;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - abfallwirtschaftsrechtlicher Auftrag nach dem AWG 2002 - Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurden dem Beschwerdeführer u.a. gemäß § 73 Abs. 1 Z. 1 und § 37 Abs. 1 AWG 2002 weitere Geländeschüttmaßnahmen sowie das Anplanieren des auf näher bezeichnet... mehr lesen...