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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §26 Abs1Rechtssatz
Für die Beurteilung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Auflagen eines im Rahmen des konzentrierten Verfahrens ergangenen abfallrechtlichen Genehmigungsbescheides ist die Frage zu klären, auf welche Rechtsgrundlagen die betreffenden Auflagen gestützt wurden und welchen Interessen diese dienen (vgl. VwGH 25.6.2019, Ra 2017/05/0095, mwN).Für die Beurteilung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Auflagen eines im Rahmen des konzentrierten Verfahrens ergangenen abfallrechtlichen Genehmigungsbescheides ist die Frage zu klären, auf welche Rechtsgrundlagen die betreffenden Auflagen gestützt wurden und welchen Interessen diese dienen vergleiche VwGH 25.6.2019, Ra 2017/05/0095, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050213.L01Im RIS seit
15.01.2020Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020