Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Abweisung des Antrages auf Feststellung, daß die im V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin ist eine gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Die Antragsgegnerin ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 2 OÖ LGBl 1980/10) und iSd § 7 ArbVG kollektivvertragsfähig. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. D... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 Abs2 ASGG §54 Abs2 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Erstantragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Erstantra... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ZPO §226 IIA3 ZPO §228 A4 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ZPO § 226 heute ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Abweisung des Begehrens auf Feststellung der Gültigkei... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1. Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "§ 1 Die DDSG sichert ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund einer Standortverlegung ihres Betriebes gewährt die Beklagte jenen Arbeitnehmern, die nunmehr zum neuen Standort zureisen müssen, einen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten (teilweisen) Fahrtkostenersatz. Von dieser Regelung sind fünf im aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Angestellte, darunter auch der am 1. Juli 1950 geborene Vorsitzende des Angestelltenbetriebsrats, betroffen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Angeste... mehr lesen...
Norm: KollV für das Hotel- und Gastgewerbe 13.07.1988 - Arbeiter Pkt12a ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 Rechtssat... mehr lesen...
Begründung: Im Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe vom 13.Juli 1988 (im folgenden: KV) ist unter anderem folgendes bestimmt: "...... 2. Arbeitszeit a) Die Normalarbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen (Essenspausen) darf wöchentlich 40 Stunden nicht übersteigen und ist auf 5 oder 6 Arbeitstage aufzuteilen. ... 3. Wöchentliche Ruhezeit a) Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw Wo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber, der Erstantragsgegner eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Zweitantragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsv... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 Abs1 ÄrzteG §38 Abs1 ÄrzteG §40 Abs1 ÄrzteG §43 ASGG §54 Abs2 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974 ÄrzteG § 38 gültig von 01.01.1994 bis 10.11.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 169/1998 ÄrzteG § 38 gü... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden Feststellungsantrag begehrt die Antragstellerin letztlich die aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungen und bringt zu ihrer Antragslegitimation vor, daß sie als gesetzliche Interessenvertretung der Ärzte kollektivvertragsfähig im Sinne des § 54 Abs 2 ASGG iVm § 4 Abs 1 ArbVG sei. Sie sei dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern. Ihre Mitglieder seien überwiegend unselb... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1 ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ASGG § 54 heute ... mehr lesen...
Begründung: Im Punkt XI des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs (kurz KV) ist unter der Überschrift "Jubiläumsgelder" folgendes angeordnet: Im Punkt römisch elf des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs (kurz KV) ist unter der Überschrift "Jubiläumsgelder" folgendes angeordnet: Für langjährige Dienste werden den Arbeitnehmern nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens 1 Brutto-Monatsgehalt, 25 Jahren mind... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 B-VG Art89 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 B-VG Art. 89 heute ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Bei einer Antragstellung an den VfGH ist eine "einstw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers F*****, wider den Antragsgegner Ö*****, vertreten durch Dr. Wolf D. P*****, über den gemäß § 54 Abs 2 A... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Auslegung einer Kollektivvertragsbest... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Dem Antragsgegner ist es in einem Verfahren nach § 54 A... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 18. 12. 1980, abgeschlossen zwischen dem F*** DER L*** I***, V*** DER S***, einerseits und dem Ö*** G***, G*** T***, B***, L***, andererseits, der für das gesamte Bundesgebiet für alle dem V*** DER S*** angehörenden Betriebe bzw selbständige Betriebsabteilungen und für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge gilt, bestimmt in seinem § 12 Abs 1 und 2 folgendes: DER S*** angehörenden Betriebe bzw selbständige Betriebsab... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Fehlt es an der Behauptung eines Sachverhalts zur Gänz... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Der bloße Hinweis auf kollektivrechtliche Normen, die ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrags im wesentlichen aus, daß zwischen ihm und dem Antragsgegner die Rechtsfrage strittig geworden sei, ob der nach § 28 des Kollektivvertrags für die Angestellten der Raiffeisenkassen gebührende Zuschuß zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension einem Dienstnehmer auch dann zustehe, wenn zum Zeitpunkt des Anfalls der gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension das Dienstverhältnis... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Es ist nicht Gegenstand eines Verfahrens gemäß § 54 Abs... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragstellerin als auch die Erstantragsgegnerin sind gesetzliche Interessenvertretungen im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Zweitantragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Sie sind daher gemäß § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin führt zur
Begründung: ihrer aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellung... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Angestellter der Klägerin und wurde von ihr zum 30. Juni 1985 gekündigt. Nach Anfechtung dieser Kündigung beim Einigungsamt Graz sprach ihm das Erstgericht zu 13 Cga 188/85 mit Urteil vom 16.April 1987 den Betrag von S 361.756,50 brutto samt 4 % Zinsen seit 31.Dezember 1985 als Entgelt für die Zeit vom 1.Juli 1985 bis 31.Dezember 1985 mit der
Begründung: zu, daß die Kündigung zum 30.Juni 1985 nach dem ArbVG nicht rechtswirksam erfolgt sei. Dieses Urte... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1 ASGG §54 Abs2 ASGG §54 Abs5 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ASGG § 54 heute ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2stmk LVBG §2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Den mit mindestens einem Drittel der für ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des am 19. 7. 1988 vom Österreichischen Gewerkschaftsbund zu 9 Ob A 517/88 gemäß § 54 Abs. 2 ASGG gestellten Antrages war ua. das Begehren auf Feststellung, daß den vor dem 20. 6. 1988, in eventu vor dem 1. 7. 1987, in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Land Kärnten aufgenommenen, in den Kärntner Landeskranken-, Heil- und Pflegeanstalten vorwiegend zu kaufmännischen und höheren nichtkaufmännischen Diensten oder Kanzleiarbeiten herangezogenen Diens... mehr lesen...