Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Ist zwischen den Parteien kein Recht oder Rechtsverhältnis auf Basis des behaupteten Sachverhalts strittig, sondern nur der Sachverhalt selbst, ist der Antrag mangels Feststellungsinteresses abzuweisen. Entscheidungstexte 8 ObA 222/02h Entscheidungstext OGH 10.04.2003 8 ObA 222/02h 9 ObA 150/03d Entsche... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Wie bei Feststellungsklagen ist auch bei Feststellungsanträgen eine Umformulierung des Begehrens im Sinne des offenkundig verfolgten Rechtsschutzzieles zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 108/01z Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 108/01z Veröff: SZ 74/144 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Frage der rechtlichen Reichweite des besonderen Kündigungsschutzes, der langjährig beschäftigten älteren Mitarbeitern in drei Kraftwerken des Verbundkonzerns in Form des sogenannten Treuebriefes gewährt wurde, im Falle der Stilllegung von Kraftwerken. Entscheidungstexte 9 ObA 316/00m Entscheidungstext OGH 28.02.2001 9 ObA 316/00m Veröff: SZ 74/40 ... mehr lesen...