Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Absatz 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereiches gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen an... mehr lesen...
Begründung: Durch das Bundesmuseen-Gesetz, BGBl I 115/1998, wurden die in § 1 dieses Gesetzes namentlich genannten Bundesmuseen, die bis dahin Dienststellen des Bundes waren, zu wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes. Gemäß § 2 Abs 1 des Bundesmuseen-Gesetzes erlangten die genannten Bundesmuseen mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Museumsordnung Rechtspersönlichkeit. Die Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums [KHM] wurde mit der Verordnung des Bundes... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Ist zwischen den Parteien kein Recht oder Rechtsverhältn... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bundesforstegesetz 1996, BGBl Nr 793/1996, wurde zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" eine Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Österreichische Bundesforste AG" errichtet, welche in Abweichung von und unter Ausschluss der Wirkung des § 34 AktG mit 1. Jänner 1997 entstand (§ 2 Abs 1 leg cit). Der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste" ging mit dem gesamten ihm zuzurechnenden Vermögen, Rechten, Pflichten, Schulden und sons... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl 1996/757, wurde zur Besorgung der bisher vom Bundesrechenamt/Bereich Datenverarbeitung, einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Finanzen, wahrgenommenen Aufgaben die Antragsgegnerin unter der Firma „Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (BRZ GmbH) errichtet. Diese Gesellschaft entstand mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes per 1. 1. 1997 (§ 1 Abs 1, § 38 BRZ GmbH-G... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arbeitgeber; sämtliche Parteien sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche 15 Kläger haben zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Klagen (dem 23. 11. 1999) ihr 45. Lebensjahr vollendet und sind vor mehr als 20 Jahren in das Unternehmen der Zweitbeklagten eingetreten. Die unter 1.) - 13.) genannten Kläger wurden am 1. 7. 1999 von der Erstbeklagten mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Der Vierzehnt- und Fünfzehntkläger stehen im aufrechten Dienstverhältnis zur Zweitbeklagten. Am 3. 5. 1977 wurde nachstehend... mehr lesen...
Begründung: Die G***** AG (im Folgenden G*****), ein Bewachungsunternehmen, ist kollektivvertragsangehöriges Mitglied der Antragsgegnerin. Auf sie findet der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe Anwendung. Die G***** übernahm ab 1. 9. 1996 (Saison 1996/97) den so genannten "Publikumsdienst" des Österreichischen Bundestheaterverbandes im Bereich von Staats- und Volksoper sowie Burg- und Akademietheater. Es lag insoweit ein Betriebsteil-Übergang gemäß § 3 Abs ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Wie bei Feststellungsklagen ist auch bei Feststellungs... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag betreffend die Übergangsversorgung für die als Flugverkehrsleiter verwendeten Bediensteten der Antragsgegnerin (im Folgenden KV) enthält unter anderem folgende Bestimmungen: II. Zweck der Übergangsversorgung römisch zwei. Zweck der Übergangsversorgung .... bezweckt insbesondere auch die Absicherung vor den wirtschaftlichen Folgen eines berufsbedingten vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst oder eines Verlustes der Befugnis aus medizinisc... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 93 Abs 1 BWG haben Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen gemäß Abs 2 leg cit entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes anzugehören. Gemäß Abs 3 leg cit hat jeder Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu unterhalten, die alle diesem Fachverband angehörenden Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen und zur Durchführung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen auf... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Antragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller begehrte die im
Spruch: ersichtliche Feststellung und brachte dazu folgenden Sachverhalt vor: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG, jene der... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Frage der rechtlichen Reichweite des besonderen Kündig... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller beantragt wie im Sp... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Antragstellerin, ergibt sich aus § 4 Abs 1 ArbVG, jene des Antragsgegners aus § 4 Abs 2 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Antragstellerin, ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG, jene des Antragsgegners aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vollversammlung der Beklagten beschloss am 15.1.1960 die Dienstpragmatik 1960, bestehend aus Dienst-, Bezugs-, Titel- und Pensionsordnung. Der Wirksamkeitsbeginn wurde mit 1.1.1960 festgelegt, ausgenommen jener der Bezugsordnung, der schon mit 1.7.1957 eintreten sollte. Gemäß § 43 Abs 2 Dienstordnung 1960 tritt die vorhergehende Dienstpragmatik in allen Punkten außer Kraft. Die Burgenländische Landesregierung als Aufsichtsbehörde genehmigte die Dienst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei belieferte eine GmbH mit Rund- und Schnittholz unter Eigentumsvorbehalt gegen Ausfolgung von durch die GmbH akzeptierten Wechseln mit Wechselsummen in Höhe des jeweiligen Fakturenwerts, deren Fälligkeit sich aus dem vereinbarten Zahlungsziel von 90 Tagen ergab. Im Zeitraum vom 9. Jänner bis 27. März 1996 wurden zwölf solcher Wechsel im Gesamtbetrag von 6,324.570,05 S fällig. Die beklagte Partei diskontierte die Wechsel als Hausbank der GmbH und schr... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Der Antragsteller beantragt die Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG wie im
Spruch: ersichtlich (allerdings ohne Absatzbenennung bei § 9 ARG und unter Anführung auch des Feiertagsentgeltes) und bringt dazu vor, dass auf Spitalsärzte, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Niederösterreich (= Antragsgegner) stehen und in einer Krankenanstalt tätig sind, sowohl das NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) als au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Bundesforstegesetz 1996, BGBl Nr 793/1996, wurde zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" eine Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Österreichische Bundesforste AG" errichtet, welche in Abweichung von und unter Ausschluss der Wirkung des § 34 Aktiengesetz mit 1. Jänner 1997 entstand (§ 2 Abs 1 leg cit). Der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste" ging mit dem gesamten ihm ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG; die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Antragstellerin und Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körper... mehr lesen...
Begründung: Die Entlohnung der angestellten Apotheker erfolgt nach dem Gehaltskassengesetz 1959, BGBl 254/1959. Die nach diesem Gesetz ausgezahlten Bezüge decken jedoch Mehrdienstleistungen (insbes. Überstunden) oder sonstige kollektivvertraglich vereinbarte Bezugsanteile nicht ab. Gemäß § 14 Abs 1 Gehaltskassengesetz sind derartige Entgelte vom Dienstgeber selbst zu entrichten. Aus diesem Grund enthält der Kollektivvertrag der pharmazeutischen Fachkräfte in öffentlichen Apot... mehr lesen...
Begründung: Die Ö***** F***** S***** GesmbH besitzt eine Gewerbeberechtigung für das industriemäßige Gewerbe der fabrikmäßigen Erzeugung von Isotopen sowie von technischen Geräten auf dem Gebiet der Atomenergie. Für die Antragsgegnerin gilt der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie (Rahmenkollektivvertrag) vom 1. 11. 1991. Dieser wurde zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten und der Wirtschaftskammer Österreich abgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Erstantragsgegnerin sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer berufene Körperschaften im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG; die Kollektivvertragsfähigkeit der Zweitantragsgegnerin ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin und die Erstantrag... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Antragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Antragsteller und Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Antragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des Paragraph 4, Absatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm Einsicht in die Personalakten dreier namentlich bezeichneter pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Ferner wird die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehrt, dem klagenden Betriebsrat bei Einverständnis der Betroffenen Einsicht in die Personalakten pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Das Berufungsgericht änderte die den Klagebegehren stattgebende Entscheidung des Er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Zweitantragsgegnerin sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer berufene Körperschaften im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG; die Kollektivvertragsfähigkeit der Erstantragsgegnerin ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin und die Zweitantra... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die aus dem
Spruch: hervorgehende Feststellung. Er stellte dazu folgende Behauptungen auf: Mit Verschmelzungsvertrag vom 4. 9. 1991 wurde die Ö***** AG mit der Z*****, welche als aufnehmende Gesellschaft fungierte, fusioniert. Dadurch verlor die Ö***** ihre Rechtspersönlichkeit, der Firmenwortlaut der fusionierten Gesellschaft wurde zunächst in Z*****a AG und schließlich in B***** AG geändert. Durch die Fusion endete auch die Mitgliedsch... mehr lesen...
Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, M... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die kollektivvertragsfähigen Antragsteller (Cerny in Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG Band II, 55) stellen gegenüber den kollektivvertragsfähigen Antragsgegnern (§ 7 ArbVG) das im
Spruch: genannte Feststellungsbegehren, das für mindestens drei in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu den Antragsgegnern stehenden Arbeitnehmern von Bedeutung ist. Die kollektivvertragsfähigen Antragsteller (Cerny in Cerny/Haas-... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragt wie im
Spruch: ersichtlich und bringt dazu vor wie folgt: Die im
Spruch: genannten Einrichtungen seien nicht in das Regelschulsystem iS des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes eingebunden; sie unterlägen auch nicht den Bestimmungen des Privatschulgesetzes, sondern hätten eigenständige (im Antrag im einzelnen angeführte) Rechtsgrundlagen. Obwohl es möglich wäre, daß auch private Träger solche Einrichtungen erricht... mehr lesen...