Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es an sich gemäß § 48 ASGG (in der hier anzuwendenden Fassung vor der WGN 1997) ausreichen würde, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es an sich gemäß Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 10. 1981 bis 30. 4. 1996 beschäftigt und übte zuletzt die Tätigkeit eines Kameramannes aus. Der schriftliche Dienstvertrag des Klägers vom 1. 5. 1983 nimmt in seinen Punkten III. (Gehalt) und XIV. (anwendbare Vorschriften) jeweils auf die Bestimmungen des zwischen dem Fachverband der Filmindustrie Österreichs und der Gewerkschaft Kunst und freie Berufe, Sektion Film und Audio-Vision abgeschlossenen Kollektivvertrage... mehr lesen...
Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Abs 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereichs gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen an... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber kollektivvertragsfähig. Beide Parteien sind daher § 54 Abs 2 ASGG in den dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Beru... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 BWG §27 Abs7 ZPO §502 A ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 BWG § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Die den Gegenstand des Feststellungsantrags bildenden Re... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Wurden im Feststellungsantrag bloße Sachverhaltsannah... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin, die Landesinnung der c***** Gewerbe ***** ist eine gemäß § 4 Abs 1 ArbVG kollektivvertragsfähige Körperschaft auch hinsichtlich jener Innungsmitglieder, die der Berufsgruppe der "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" angehören. Für die in deren Betrieben beschäftigten ArbeiterInnen besteht auf Landesebene ein gesonderter Kollektivvertrag, der mit der im Antrag bezeichneten Fachgewerkschaft d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegnerin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber kollektivvertragsfähig. Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 4 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruh... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigunge... mehr lesen...
Norm: Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §19 Z1Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §19 Z2 ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sowohl die Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitgeber bzw der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG (Floretta in Floretta/Strasser, HandkommzArbVG 1025 und 1027; zum Fünftantragsteller: Beschluß der Obereinigungskommission beim Amt der Landesregierung Salzburg vom 10.3.1952 Abt.VII-Zl 0/ 15-52). Sie sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASG... mehr lesen...
Norm: JN §58 ASGG §54 Abs2 RATG §4 RATG §14 lita JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der beklagten Partei am 3.7.1990 mit der rechtsfreundlichen Vertretung im Verfahren zu 9 ObA 607/90 vor dem Obersten Gerichtshof beauftragt. Eine Honorarvereinbarung wurde zwischen den Streitteilen nicht getroffen; der Kläger erklärte nur, daß das Verfahren aufwendig und teuer sei, daß er jedoch das tarifmäßige Honorar nicht zur Gänze verlangen werde. Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag des Fachverbandes der Bergwerke und der eis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde von der Antragstellerin angerufen, über einen von ihr gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit im Spieljahr 1995/96 und im Spieljahr 1996/97 für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge zu entscheiden. Eventualiter wurde die Feststellung begehrt, gesetzliche oder kollektivvertraglic... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Betrifft der Antrag die Festlegung der Spielzeit von A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit im Spieljahr 1995/96 und im Spieljahr 1996/97 für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge (Chor KV, Ballett KV, Orchester KV und KV für das technische Personal), welche vom Antragsteller für de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend Valorisierung bestimmter Pensionsleistungen zu entscheiden (siehe den beigeschlossenen Antrag, dessen Wiedergabe sich erübrigt, weil der Inhalt für die verfassungsrechtlichen Bedenken des Obersten Gerichtshofes nicht relevant ist). Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen,... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof wurde von den Antragstellern angerufen, über einen von ihnen gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Auslegung des § 19 Z 1 und 2 des Mantelkollektivvertrages für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, der für den Bereich der Antragsteller abgeschlossen wurde, zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof wurde von den Antragstellern angerufen, über einen von ihnen gestellten Antrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG betreffend d... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG §54 Abs3 ASGG §54 Abs4 ASGG §58 Abs1 B-VG Art89 Abs2EGV Maastricht Art177 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge (Chor KV, Ballett KV, Orchester KV und KV für das technische Personal), welche vom Antragsteller für den Bereich des Arbeitgebers Österreichischer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Festlegung der Spielzeit für die Dienstnehmer der Wiener Volksoper unter Berücksichtigung des SchSpG und verschiedener Kollektivverträge (Chor KV, Ballett KV, Orchester KV und KV für das technische Personal), die für den Bereich des Antragstellers abgeschlossen wurden, zu entscheide... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Abgeltung von bestimmten Stehzeiten ("Essenspausen") von im Anwendungsbereich des Bundeskollektivvertrages für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben beschäftigten Dienstnehmern unter Berücksichtigung des AZG und des genannten Kollektivvertrages zu entscheiden (siehe den be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Auslegung des im Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs enthaltenen Überstundenbegriffs zu entscheiden (siehe den beigeschlossenen Antrag, dessen Wiedergabe sich erübrigt, weil der Inhalt für die verfassungsrechtlichen Bedenken des Obersten Gerichtshofes nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof wurde vom Antragsteller angerufen, über einen von ihm gestellten Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG betreffend die Feststellung des Nichtübergangs von Arbeitsverhältnissen des bisherigen Reinigungspersonals nach dem AVRAG auf das nunmehr die Reinigung im Auftragsverhältnis übernehmende Reinigungsunternehmen sowie über diverse Eventualfeststellungsanträge zu entscheiden (siehe den beigeschlossenen A... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Frage der Gewährung von Jubiläumsgeld an Dienstnehmer ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2KollV für Angestellte der Banken und Bankiers §8 III Abs2KollV für Teilzeitbeschäftigte der Banken und Bankiers §10 III Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Der Österreichische Rundfunk ist als Arbeitgeber kolle... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 20.12.1984 einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Banken und Bankiers und am 27.11.1986 einen weiteren für die Teilzeitbeschäftigten der Banken und Bankiers ab. § 8 III des erstgenannten Kollektivvertrages (entspricht im Wortlaut Paragraph 8, römisch drei des erstgenannten Kollektivvertrages (entspricht im Wortlaut § 10 III des zweitgenannten Kollektivvertrages, sodaß im folgenden Paragraph 10, römisch drei des zweitgenannten... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien gilt die am 27.2.1961 abgeschlossene freie Betriebsvereinbarung für die Dienstnehmer des Österreichischen Rundfunks (FBV). Über Jubiläumsgaben ist folgendes vereinbart: 1.) Vereinbarung vom 20.6.1963: ...."Jubiläumsgaben - Wirksamkeitsbeginn 1.1.1960 Folgende Jubiläumsgaben wurden vereinbart: anl. d. Vollendung d. 15.Dienstjahres - S 1.000 brutto anl. d. Vollendung d. 25.Dienstjahres - zwei Monatsgehälter, anl. d. Vollendung d. 30... mehr lesen...