RS OGH 2022/8/30 8ObA222/02h, 9ObA150/03d, 8ObA76/05t, 8ObA14/13m, 8ObA17/17h, 9ObA44/19i, 8ObA32/22

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Veröffentlicht am 10.04.2003
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Rechtssatz

Ist zwischen den Parteien kein Recht oder Rechtsverhältnis auf Basis des behaupteten Sachverhalts strittig, sondern nur der Sachverhalt selbst, ist der Antrag mangels Feststellungsinteresses abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117528

Im RIS seit

10.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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