RS OGH 2024/3/18 9ObA608/90; 9ObA155/12b; 8ObA32/22x; 9ObA94/23y

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Rechtssatz

Die bloß abstrakte Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung (hier einer bloßen Entgeltbestimmung) und einer Einzelarbeitsvertragsbestimmung (hier: über die Art der zu leistenden Arbeiten) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung im besonderen Feststellungsverfahren sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085702

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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