RS OGH 2024/3/18 9ObA602/92; 8ObA57/97h; 9ObA9/99k; 9ObA38/03h; 9ObA128/04w; 9ObA66/05d; 8ObA13/13i;

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Rechtssatz

Die von der Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Bestimmtheit von Feststellungsbegehren entwickelten Grundsätze sind auch auf die besonderen Feststellungsverfahren anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0037479

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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