Begründung: Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Leistungen aus einer mit dieser abgeschlossenen Unfallversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) 1976 zugrundeliegen. Diese sehen in Art. 14 für die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallsfolgen oder darüber, in welchem Umfang der eingetretene Schaden auf dem Versicherungsfall zurückzuführen ist, ferner über die Beeinflussung der Unfallsfolgen d... mehr lesen...
Norm: ZPO §543 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Beim Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage hat zwar eine Zurückweisung der Klage, jedoch keine Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung und des vorangega... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 A ZPO §543 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs 2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs 2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrisch... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 3 C 263/83 des Bezirksgerichtes Baden kündigte der Beklagte dem Kläger das Geschäftslokal top.Nr. 1 im Haus Erzherzog Rainerring 2 in Baden unter anderem aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG (Überlassung des Bestandgegenstandes an einen Dritten gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung) auf. Der Schluß der Verhandlung in erster Instanz erfolgte in diesem Verfahren am 6.9.1983. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Baden vom 20.1.1984 wu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13. Februar 1985 beim Erstgericht eingebrachten Klage beantragte der Kläger, die Urteile vom 2. Juni 1983 des Bezirksgerichtes Innsbruck, 15 C 1646/81 und vom 20. September 1983 des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes, 1 R 711/83 aufzuheben, das Verfahren wiederaufzunehmen und im wiederaufgenommenen Verfahren zu 15 C 1646/81 des Bezirksgerichtes Innsbruck das Begehren der Firma H*** GmbH, Verpflegungstechnik, wonach Wilfried P*** schuldig sei,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Wiederaufnahmsklage die 'Beseitigung' des Versäumungsurteils des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 20.8.1984, 2 Cg 208/84, womit der Teilungsklage des Beklagten Folge gegeben und ausgesprochen worden war, daß die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ 13 KG Ebreichsdorf durch gerichtliche Feilbietung aufgehoben wird. Sie brachte vor, der Beklagte habe nach Scheidung der Ehe der Streitteile beim Bezir... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 Abs2 I3a ZPO §543 ABGB § 163 heute ABGB § 163 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 163 gültig von 01.01.2005 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 163 gültig von 01.07.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 20. März 1972 vor der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund die Vaterschaft zu dem am 23. Februar 1972 in Linz von Karoline C unehelich geborenen beklagten Kind anerkannt. Am 29. Juni 1973 gab der Kläger beim Erstgericht die Klage GZ 6 C 1622/73-1 zu Protokoll und begehrte die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses, weil solche Umstände vorlägen, die die Vermutung seiner Vaterschaft entkräften und die er zur Zeit der... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 C ZPO §530 Abs2 H ZPO §536 Z3 ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt g... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 A ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2 ZPO §543 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H ZPO §543 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 A ZPO §543 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bi... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 D ZPO §543 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C ZPO §543 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1 ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §543 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenngleich das Berufungsgericht, falls das Erstgericht im Wiederaufnahmsverfahren entgegen den Bestimmungen der §§ 538, 543 ZPO mit Urteil erkannt hat, die Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 543... mehr lesen...
Norm: ZPO §543 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Wiederaufnahmsklage, über die das Erstgericht mit Urteil entschieden hat, auf keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt ist, so hat es aus Anlass der Berufu... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2 ZPO §543 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31... mehr lesen...
Norm: ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
D... mehr lesen...
Das Ersturteil vom 21. Juli 1953 wurde mit dem Berufungsurteil vom 5. November 1953 bestätigt. Das Revisionsverfahren ist gemäß § 545 ZPO. unterbrochen. Das Ersturteil vom 21. Juli 1953 wurde mit dem Berufungsurteil vom 5. November 1953 bestätigt. Das Revisionsverfahren ist gemäß Paragraph 545, ZPO. unterbrochen. Im vorliegenden Wiederaufnahmsverfahren hat das Erstgericht nach der ersten Tagsatzung, nach Erstattung der Klagebeantwortung und nach drei Streitverhandlungen, wobei ... mehr lesen...
Norm: ZPO §543 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenn die Untergerichte eine Wiederaufnahmsklage trotz Fehlens des gesetzlichen Wiederaufnahmstatbestandes zugelassen haben, dann hat das Revisionsgericht in Stattgebung der Revision beide untergerichtliche Urtei... mehr lesen...
Die klagende Partei hat zu 10 Cg 84/46 des Handelsgerichtes Wien von der beklagten Partei einen Betrag von 3398.98 S s. A. für ihr gelieferte, bzw. zu ihrem Nutzen verwendete Tarnfarben verlangt und sich in diesem Rechtsstreit auf den Zeugen Alfred T. berufen. Das Klagebegehren wurde vom Handelsgericht Wien mit Urteil vom 12. Juni 1946, 10 Cg 84/46-5, abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat dieses abweisende Urteil mit seinem Urteil vom 14. November 1946, 1 R... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß das Begehren der klagenden Partei auf Wiederaufnahme des Räumungsverfahrens 2 C 31/46 des Bezirksgerichtes Hernals nach durchgeführter mündlicher Verhandlung abgewiesen, und zwar deshalb, weil nach Ansicht des Erstgerichtes der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund, nämlich die rechtskräftige Aufhebung einer dem Beklagten erteilten Benützungsbewilligung, niemals gegenüber dem Beklagten eine günstigere Entscheidung herbeiführen könnte... mehr lesen...
Norm: ZPO §543 ZPO § 543 heute ZPO § 543 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenn das Erstgericht im Wiederaufnahmsverfahren entgegen den Bestimmungen der §§ 538, 543 ZPO mittels Urteil erkannt hat, kann das Berufungsgericht die Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 543 ZPO... mehr lesen...