Norm: ZPO §261ZPO §543ArbVG §105 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 105 Abs 4 ArbVG verspätete Klagen zur Anfechtung einer Kündigung sind analog § 543 ZPO zurückzuweisen. Die Einhaltung der Frist ist daher als besondere Prozessvoraussetzung anzusehen. Wird über diese nicht abgesondert verhandelt, ist der die Prozesseinrede abweisende Beschluss, auch wenn er entgegen § 261 ZPO besonders ausgefertigt wurde, nicht abgesondert anfechtbar. ... mehr lesen...
Begründung: Im wieder aufzunehmenden Verfahren wurde der Wiederaufnahmskläger (der dortige Beklagte) zur Zahlung des restlichen Werklohns an die hier Beklagte verpflichtet. Die dort vom Wiederaufnahmskläger behauptete Warnpflichtverletzung wurde verneint, weil er trotz eines sachverständigen Rates, eine Schaumglasdämmung anbringen zu lassen, das Pultdach über dem Hallenbad aus Kostengründen ohne eine solche Dämmung ausführen ließ und sich bewusst auf das daraus entstehende Risiko de... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §519 BZPO §530ZPO §543
Rechtssatz: Die Ansicht, das Erstgericht habe über die Wiederaufnahmsklage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund zu entscheiden, stellt die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Rekursgericht dar, die zufolge der auch hier gebotenen analogen Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht und vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (so bere... mehr lesen...
Norm: ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für das Wiederaufnahmeverfahren führt zur Nichtigkeit des Verfahrens und der Entscheidung, sodass nicht nur die Urteile der Vorinstanzen sondern auch das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufzuheben sind. Entscheidungstexte 9 ObA 351/98b Entscheidungstext OGH 20.01.1999 9 ObA 351/98b ... mehr lesen...
Norm: ZPO §543
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage (auch des Aufhebungsverfahrens) stellt eine vom Gesetzgeber an eng umgrenzte Voraussetzungen geknüpfte Ausnahme von der aus der Rechtskraft der Vorentscheidung abgeleiteten Einmaligkeitswirkung dar. Liegen die hiefür erforderlichen Voraussetzungen nicht vor, ist ein dessenungeachtet durchgeführtes Verfahren (und zwar auch schon das Aufhebungsverfahren) wegen des darin liegenden... mehr lesen...