RS OGH 2004/2/10 8Ob699/86, 9ObA351/98b, 5Ob11/04k

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Veröffentlicht am 12.03.1987
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Rechtssatz

Beim Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage hat zwar eine Zurückweisung der Klage, jedoch keine Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung und des vorangegangenen Verfahrens zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044670

Dokumentnummer

JJR_19870312_OGH0002_0080OB00699_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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