Norm: ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Während die zehnjährige Frist des § 534 Abs 3 ZPO zu einem absoluten Erlöschen des Wiederaufnahmsanspruches unabhängig von einer Säumnis der Partei führt, soll die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu C 185/75 des Erstgerichtes begehrte der Kläger, Anton P*** als seinen Vater festzustellen. Da das Verfahren ergab, daß die Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist außer mit Anton P*** auch mit dem nunmehrigen Beklagten und mit Willi O*** Geschlechtsverkehr gehabt hatte, wurden hinsichtlich dieser drei Männer serologische Sachverständigengutachten eingeholt. Nach diesen Gutachten war Willi O*** von der Vaterschaft ausgeschlossen. Anto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage bei bloßer "Scheinrechtskraft" zutreffend gelöst (vgl. SZ 39/129, 47/99, 47/110; JBl. 1989/161; Arb. 9.279; MietSlg. 30.771 uva). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Das Berufungsgericht hat die Frage ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Wechselklage des Klägers erließ das Erstgericht am 21. August 1986 einen Wechselzahlungsauftrag über 35.824,66 S sA gegen die beklagten Parteien, welcher an den Drittbeklagten (= Vater des Erstbeklagten und Schwiegervater der Zweitbeklagten) unter der Anschrift "Eis Nr. 52, Großfeistritz, 8741 Weissenkirchen" durch Hinterlegung am 25. August 1986 zugestellt wurde (ON 1). Gegen diesen Wechselzahlungsauftrag erhob Rechtsanwalt Dr. Gerhard Hickl Einwendun... mehr lesen...
Norm: ZPO §39 ZPO §530 Abs1 Z7 G2 ZPO §534 Abs2 Z4AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §74 Abs2 Z4 ZPO § 39 heute ZPO § 39 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hatte der Beklagten auf Grund des seit 30.7.1984 rechtskräftigen Urteils 1 Cr 3/83-8 des Arbeitsgerichtes Linz vom 30.6.1983 S 15.625,-- samt Nebengebühren zu bezahlen. Ferner wurde festgestellt, daß die klagende Partei unter der Voraussetzung, daß der Familienstand der Beklagten und die Haushaltsangehörigkeit ihres Kindes unverändert bleiben, verpflichtet ist, der Beklagten ab 13.10.1983 für die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses die nach d... mehr lesen...
Norm: ZPO §39 ZPO §530 Abs1 Z7 G2 ZPO §534 Abs2 Z4AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §74 Abs2 Z4 ZPO § 39 heute ZPO § 39 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 20. März 1972 vor der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund die Vaterschaft zu dem am 23. Februar 1972 in Linz von Karoline C unehelich geborenen beklagten Kind anerkannt. Am 29. Juni 1973 gab der Kläger beim Erstgericht die Klage GZ 6 C 1622/73-1 zu Protokoll und begehrte die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses, weil solche Umstände vorlägen, die die Vermutung seiner Vaterschaft entkräften und die er zur Zeit der... mehr lesen...
Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 1974 vor dem Jugendamt Zell am See die Vaterschaft anerkannt. Diesem Anerkenntnis sei ein Rechtsstreit beim Bezirksgericht Taxenbach zur Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft vorau... mehr lesen...
Norm: EO §35 K StPO §374 ZPO §530 A ZPO §534 Abs2 Z4 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: EO §35 K StPO §374 ZPO §530 A ZPO §534 Abs2 Z4 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer (Wohnungseigentümer) des Hauses I, A-Straße 29/2. An der Fassade dieses Hauses hatte die Klägerin eine Reklametafel montiert. Mit Urteil des Bezirksgerichtes I vom 6. September 1976, 15 C 1294/76-4, bestätigt durch Urteil des Landesgerichtes I vorn 27. Jänner 1977, 3 R 47/77-10, wurde die Klägerin als damalige Beklagte schuldig erkannt, das unmittelbar unter dem westlichen Fenster der Wohnungseigentumseinheit des Beklagten (damaligen Klägers) top ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z4AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §74 Abs2 Z4 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Frist des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO nimmt ihren Anfang erst dann, wenn der Wiederaufnahmskläger die neuen Beweismittel ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO §538 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die bloße Kenntnis des Vorhandenseins einer Urkunde, die allenfalls zugunsten des eigenen Standpunktes sprechen könnte, verpflichtet noch nicht zur Erhebung einer Wie... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer (Wohnungseigentümer) des Hauses I, A-Straße 29/2. An der Fassade dieses Hauses hatte die Klägerin eine Reklametafel montiert. Mit Urteil des Bezirksgerichtes I vom 6. September 1976, 15 C 1294/76-4, bestätigt durch Urteil des Landesgerichtes I vorn 27. Jänner 1977, 3 R 47/77-10, wurde die Klägerin als damalige Beklagte schuldig erkannt, das unmittelbar unter dem westlichen Fenster der Wohnungseigentumseinheit des Beklagten (damaligen Klägers) top ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z4AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §74 Abs2 Z4 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Frist des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO nimmt ihren Anfang erst dann, wenn der Wiederaufnahmskläger die neuen Beweismittel ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO §538 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die bloße Kenntnis des Vorhandenseins einer Urkunde, die allenfalls zugunsten des eigenen Standpunktes sprechen könnte, verpflichtet noch nicht zur Erhebung einer Wie... mehr lesen...
Der Kläger überreichte am 30. Oktober 1973 eine Klage auf Zahlung eines Betrages von 47.725 S samt Anhang an Kündigungsentschädigung und offenen Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis, das am 17. September 1972 von der beklagten Partei zu Unrecht durch fristlose Entlassung des Klägers aufgelöst worden sei. In der Klage wird deren Zustellung an die Beklagte zu Handen des Geschäftsführers Andreas M beantragt. Diesem wurde die Klage samt Ladung zur 1. Tagsatzung für den 26. November 1973 ... mehr lesen...
Der nunmehrige Kläger, der infolge Berufstätigkeit tagsüber nicht zu Hause ist, und seine Mutter Gabriele M wohnen im Hause des Klägers. Helga P, die Schwester des Klägers, die ebenfalls im gleichen Hause wohnte, hat nach dem vollstreckbaren Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 30. März 1973, 2 Cg 108/73, den beiden nunmehrigen Beklagten, die Rechtsanwalte sind, als Honorar für die Verteidigung in einem Strafverfahren 26.375 S samt Anhang zu bezahlen. Mit Beschluß des Bezirksg... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 A ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 B2 ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte hat gegen die nunmehrige Klägerin am 1. Dezember 1967 beim Bezirksgericht L zu C 495/67 eine Klage auf Zahlung von 1120.40 S samt Anhang eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der jetzigen Klägerin am 5. Dezember 1967, das am 15. Dezember 1967 ergangene Versäumungsurteil am 20. Dezember 1967 zugestellt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles wurde gegen sie am 22. Jänner 1968 zu E 79/68 des Bezirksgerichtes L Fahrnisexekution bew... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 A ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO §538 ZPO §543 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 B2 ZPO §534 Abs2 Z2 ZPO § 529 heute ZPO § 529 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5 ZPO §531 ZPO §534 Abs2 Z4 ZPO §534 Abs2 Z5 ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 531 heute ZPO § 531 gültig ab 01.10.1979 zuletzt g... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z5 ZPO § 534 heute ZPO § 534 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die einmonatige Klagefrist nimmt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 534 Abs 2 Z 5 ZPO vom Zeitpunkt der Urteilszustellung ihren Ausgang. Wann das Urteil dem Zuste... mehr lesen...