Begründung: Der Verpflichtete behauptet in seinem Aufschiebungsantrag zusammengefasst, er habe sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zeitraum der Einbringung der Aufkündigung und der Erlassung/Zustellung des Übergabsauftrags in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand befunden, weshalb er behördlichen Schriftstücken mit für ihn ungewohnten Inhalten und Formulierungen nicht die hinreichende Aufmerksamkeit aufzubringen vermocht habe. Er macht damit geltend, er sei... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Sole und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard W*****, p.A. *****, vertreten durch Dr. Karl König, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, wider die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Thomas J. Ruza, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigkeit einer Entsche... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Im Verfahren 4 C 179/02y des Bezirksgerichts Hernals begehrte die hier Widerbeklagte als Klägerin vom Widerkläger (dort: Beklagten) zuletzt die Zahlung von 23.192,49 EUR sA, und zwar aus dem Titel rückständiger Mietzinse, Betriebskosten und Möbelmietzinse für den Zeitraum von April 1999 bis März 2005 aus der Vermietung der Wohnung top 18 im Haus *****. Mit Urteil vom 16. 5. 2006 erklärte das Erstgericht 1.) das Klagebegehren mit 21.993,38 EUR als der Höhe nach ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Elfriede B*****, vertreten durch Mag. Dr. Markus Ch. Weinl LL.M., Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alois B*****, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 4 C 665/06s des Bezirksgerichts Josefstadt, über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kenntnis ist nur auf sicheren Grundlagen beruhendes Wissen. Entscheidungstexte 1 Ob 10/02f Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 10/02f Veröff: SZ 2002/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116115 Dokumentnummer JJR_20020129_OGH0002_0010OB00... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2 aZPO §534 Abs2 Z1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: 1) Wird das rechtliche Gehör der Gegenpartei verletzt und führt dies dazu, dass ein ersiegter Exekutionstitel nicht vollstreckt werden kann, dann kann auch die obsiegende Partei Nichtigkeitsklage erheben, sofern die Nichtigkeit nicht schon allein durch die neuerliche und ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung an den Prozessgegner geheilt werden kann. 2) In einem solchen Fa... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kenntnis ist nur auf sicheren Grundlagen beruhendes Wissen. Entscheidungstexte 1 Ob 10/02f Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 10/02f Veröff: SZ 2002/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116115 Dokumentnummer JJR_20020129_OGH0002_0010OB00... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2 aZPO §534 Abs2 Z1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: 1) Wird das rechtliche Gehör der Gegenpartei verletzt und führt dies dazu, dass ein ersiegter Exekutionstitel nicht vollstreckt werden kann, dann kann auch die obsiegende Partei Nichtigkeitsklage erheben, sofern die Nichtigkeit nicht schon allein durch die neuerliche und ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung an den Prozessgegner geheilt werden kann. 2) In einem solchen Fa... mehr lesen...