Entscheidungen zu § 534 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

124 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 124

RS OGH 1971/10/20 7Ob137/71, 8Ob250/72, 4Ob598/73, 1Ob179/75, 2Ob565/89

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §531ZPO §534 Abs2 Z4ZPO §534 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die blutserologische und die anthropologisch - erbbiologische Untersuchung stellen zwei verschiedene Beweismittel dar, weshalb die Beurteilung ihrer Zulässigkeit im Wiederaufnahmsverfahren unterschiedlich ausfallen kann; weil das eine Beweismittel zulässig ist, muß es nicht auch das andere sein und umgekehrt. Sofern aber im Einzelfall für eine anthropologisch - erbbio... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1971

RS OGH 1971/10/20 7Ob137/71, 8Ob250/72, 4Ob598/73, 1Ob179/75, 2Ob565/89

Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §531ZPO §534 Abs2 Z4ZPO §534 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die blutserologische und die anthropologisch - erbbiologische Untersuchung stellen zwei verschiedene Beweismittel dar, weshalb die Beurteilung ihrer Zulässigkeit im Wiederaufnahmsverfahren unterschiedlich ausfallen kann; weil das eine Beweismittel zulässig ist, muß es nicht auch das andere sein und umgekehrt. Sofern aber im Einzelfall für eine anthropologisch - erbbio... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1971

RS OGH 1971/10/20 7Ob137/71

Norm: ZPO §534 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die einmonatige Klagefrist nimmt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 534 Abs 2 Z 5 ZPO vom Zeitpunkt der Urteilszustellung ihren Ausgang. Wann das Urteil dem Zustellungsadressaten zur Kenntnis gelangt, ist dabei ebenso unerheblich wie für die Wirksamkeit der Zustellung nach § 111 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 137/71 Entscheidungstext OGH 20.10.1971 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1971

RS OGH 1965/11/10 8Ob255/65

Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Monatsfrist des § 534 Abs 1 ZPO beginnt nach nutzlosem Ablauf der Rechtsmittelfrist für die zur Ergreifung des Rechtsmittels befugte Person (Nichtigkeitskläger). Die Ergreifung eines unzulässigen Rechtsmittels hat auf den Eintritt der Rechtskraft und damit den Beginn des Laufes der Frist nach § 534 Abs 1 ZPO keinen Einfluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1965

RS OGH 1965/11/10 8Ob255/65

Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Monatsfrist des § 534 Abs 1 ZPO beginnt nach nutzlosem Ablauf der Rechtsmittelfrist für die zur Ergreifung des Rechtsmittels befugte Person (Nichtigkeitskläger). Die Ergreifung eines unzulässigen Rechtsmittels hat auf den Eintritt der Rechtskraft und damit den Beginn des Laufes der Frist nach § 534 Abs 1 ZPO keinen Einfluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1965

RS OGH 1964/4/28 1Ob51/64, 4Ob70/75, 1Ob61/07p, 10Ob15/09t, 2Ob207/15b

Norm: ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Im Fall des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO beginnt die Frist für die Wiederaufnahmsklage frühestens mit dem Tag zu laufen, an dem das für den Wiederaufnahmskläger ungünstige Urteil im Vorprozess zugestellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 51/64 Entscheidungstext OGH 28.04.1964 1 Ob 51/64 4 Ob 70/75 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1964

RS OGH 1964/4/28 1Ob51/64, 4Ob70/75, 1Ob61/07p, 10Ob15/09t, 2Ob207/15b

Norm: ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Im Fall des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO beginnt die Frist für die Wiederaufnahmsklage frühestens mit dem Tag zu laufen, an dem das für den Wiederaufnahmskläger ungünstige Urteil im Vorprozess zugestellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 51/64 Entscheidungstext OGH 28.04.1964 1 Ob 51/64 4 Ob 70/75 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1964

RS OGH 1959/9/16 6Ob242/59, 6Ob227/64, 6Ob24/65

Norm: ZPO §534 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage kann auch vor Beginn der Klagsfrist mit Erfolg erhoben werden (Entscheidung vom 30.05.1931, ZBl 1932/59). Entscheidungstexte 6 Ob 242/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 242/59 6 Ob 227/64 Entscheidungstext OGH 25.11.1964 6 Ob 227/64 Veröff: RZ 1965,48 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1959

RS OGH 1959/9/16 6Ob242/59, 6Ob227/64, 6Ob24/65

Norm: ZPO §534 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmsklage kann auch vor Beginn der Klagsfrist mit Erfolg erhoben werden (Entscheidung vom 30.05.1931, ZBl 1932/59). Entscheidungstexte 6 Ob 242/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 242/59 6 Ob 227/64 Entscheidungstext OGH 25.11.1964 6 Ob 227/64 Veröff: RZ 1965,48 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1959

RS OGH 1959/2/11 2Ob549/58, 8Ob50/16k

Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 534 Abs 1 ZPO ist eine prozessuale Frist, die durch Postlauf verlängert wird. Sie beginnt für das Jugendamt als Amtsvormund eines Minderjährigen erst, wenn die Kindesmutter ihre neuen tatsächlichen Angaben beim Jugendamt zu Protokoll gegeben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 549/58 Entscheidungstext OGH 11.02.1959 2 Ob 549/58 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1959

RS OGH 1959/2/11 2Ob549/58, 8Ob50/16k

Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 534 Abs 1 ZPO ist eine prozessuale Frist, die durch Postlauf verlängert wird. Sie beginnt für das Jugendamt als Amtsvormund eines Minderjährigen erst, wenn die Kindesmutter ihre neuen tatsächlichen Angaben beim Jugendamt zu Protokoll gegeben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 549/58 Entscheidungstext OGH 11.02.1959 2 Ob 549/58 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1959

RS OGH 1958/11/19 1Ob420/58, 6Ob169/65, 6Ob220/66, 7Ob532/78, 1Ob622/83, 2Ob605/93

Norm: ABGB §163 I3aZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: In der Wiederaufnahmsklage müssen nicht bestimmte Ähnlichkeitsmerkmale oder eine mit fortschreitendem Alter hervorgekommene Ähnlichkeit im allgemeinen behauptet werden. Für die Wiederaufnahme genügt der allgemeine Erfahrungssatz, daß der durch die erbbiologisch - anthropologische Untersuchung feststellbare Grad der Ähnlichkeit zwischen den Vergleichspersonen ein wichtiges Beweis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1958

RS OGH 1958/11/19 1Ob420/58, 6Ob169/65, 6Ob220/66, 7Ob532/78, 1Ob622/83, 2Ob605/93

Norm: ABGB §163 I3aZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: In der Wiederaufnahmsklage müssen nicht bestimmte Ähnlichkeitsmerkmale oder eine mit fortschreitendem Alter hervorgekommene Ähnlichkeit im allgemeinen behauptet werden. Für die Wiederaufnahme genügt der allgemeine Erfahrungssatz, daß der durch die erbbiologisch - anthropologische Untersuchung feststellbare Grad der Ähnlichkeit zwischen den Vergleichspersonen ein wichtiges Beweis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1958

RS OGH 1956/10/17 1Ob468/56

Norm: ZPO §534 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Fristenlauf für die Wiederaufnahmsklage (die auf die Beseitigung des dem Ersturteil zugrundeliegenden Strafurteiles gestützt ist) beginnt erst mit der Möglichkeit, daß die Partei von der rechtskräftigen Einstellung des Strafverfahrens) Kenntnis erlangt. Das muß auch für den Fall gelten, wenn das freisprechende Urteil zufolge Rückziehung der von der Staatsanwaltschaft angemeldeten Berufung in Rechtskraft er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1956

RS OGH 1956/10/17 1Ob468/56

Norm: ZPO §534 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Fristenlauf für die Wiederaufnahmsklage (die auf die Beseitigung des dem Ersturteil zugrundeliegenden Strafurteiles gestützt ist) beginnt erst mit der Möglichkeit, daß die Partei von der rechtskräftigen Einstellung des Strafverfahrens) Kenntnis erlangt. Das muß auch für den Fall gelten, wenn das freisprechende Urteil zufolge Rückziehung der von der Staatsanwaltschaft angemeldeten Berufung in Rechtskraft er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1956

RS OGH 1955/4/6 2Ob72/55, 3Ob148/14g

Norm: ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Zur Fristberechnung im Falle des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 72/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 2 Ob 72/55 Spruchrepertorium Nr 41 neu; Veröff: JBl 1955,337 = SZ 28/95 3 Ob 148/14g Entscheidungstext OGH 22.10.2014 3 Ob 148/14g Auch; Beisatz: Ein Verschulden iSd § 530 Abs 2 Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1955

RS OGH 1955/4/6 2Ob72/55, 3Ob148/14g

Norm: ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Zur Fristberechnung im Falle des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 72/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 2 Ob 72/55 Spruchrepertorium Nr 41 neu; Veröff: JBl 1955,337 = SZ 28/95 3 Ob 148/14g Entscheidungstext OGH 22.10.2014 3 Ob 148/14g Auch; Beisatz: Ein Verschulden iSd § 530 Abs 2 Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1955

RS OGH 1954/9/1 1Ob369/54, 7Ob548/55, 6Ob24/65, 6Ob733/76, 8Ob583/84 (8Ob584/84), 8Ob2185/96y, 6Ob1/

Norm: ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Frist für die Einbringung der Nichtigkeitsklage nach § 534 Abs 2 Z 2 ZPO beginnt erst mit der Zustellung. Entscheidungstexte 1 Ob 369/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 1 Ob 369/54 7 Ob 548/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 7 Ob 548/55 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1954

RS OGH 1954/9/1 1Ob369/54, 7Ob548/55, 6Ob24/65, 6Ob733/76, 8Ob583/84 (8Ob584/84), 8Ob2185/96y, 6Ob1/

Norm: ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Frist für die Einbringung der Nichtigkeitsklage nach § 534 Abs 2 Z 2 ZPO beginnt erst mit der Zustellung. Entscheidungstexte 1 Ob 369/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 1 Ob 369/54 7 Ob 548/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 7 Ob 548/55 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1954

RS OGH 1954/2/10 2Ob64/54, 7Ob66/72, 1Ob121/16z

Norm: ABGB §810ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Aus der grundsätzlichen Vertretungsbefugnis jedes erbserklärten Erben ergibt sich, daß auch jede Kenntnisnahme eine für die Interessen der Verlassenschaft belangreichen Tatsache durch einen Miterben als Kenntnisnahme durch die Verlassenschaft zu gelten hat. Es ist also nicht nur der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den nach § 218 AußStrG bestellten Verlassenschaftskurator maßgebend. A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1954

RS OGH 1954/2/10 2Ob64/54, 7Ob66/72, 1Ob121/16z

Norm: ABGB §810ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Aus der grundsätzlichen Vertretungsbefugnis jedes erbserklärten Erben ergibt sich, daß auch jede Kenntnisnahme eine für die Interessen der Verlassenschaft belangreichen Tatsache durch einen Miterben als Kenntnisnahme durch die Verlassenschaft zu gelten hat. Es ist also nicht nur der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den nach § 218 AußStrG bestellten Verlassenschaftskurator maßgebend. A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1954

RS OGH 1952/7/18 3Ob471/52, 6Ob220/66

Norm: ABGB §163 I2ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Das Gutachten, daß einer von mehreren Beischläfern nach seiner Blutzusammensetzung als Vater auszuschließen sei, hat seine volle Bedeutung als Wiederaufnahmsgrund erst durch die darauf gestützte Abweisung der Vaterschaftsklage gegen diesen geäußert. Die Frist des § 534 ZPO ist daher von der Zustellung dieses Urteils an die klagende Partei an zu rechnen. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.07.1952

RS OGH 1952/7/18 3Ob471/52, 6Ob220/66

Norm: ABGB §163 I2ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Das Gutachten, daß einer von mehreren Beischläfern nach seiner Blutzusammensetzung als Vater auszuschließen sei, hat seine volle Bedeutung als Wiederaufnahmsgrund erst durch die darauf gestützte Abweisung der Vaterschaftsklage gegen diesen geäußert. Die Frist des § 534 ZPO ist daher von der Zustellung dieses Urteils an die klagende Partei an zu rechnen. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.07.1952

TE OGH 1951/6/12 1Ob349/51

Kläger ist Mitglied des Österreichischen Direktorenverbandes aller Artisten und Bühnenkünstler beschäftigenden und musikdarbietenden Unternehmungen, sein Gesellschafter Josef St. Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren. Beide Gesellschafter wurden von den Beklagten beim Bühnenschiedsgericht auf Bezahlung von Gagenrückständen geklagt und in ihrer Abwesenheit mit Schiedsspruch vom 13. März 1949 verurteilt. Ein schriftlicher Schiedsvertrag liegt nicht vor, sondern nur e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1951

TE OGH 1951/6/12 1Ob349/51

Kläger ist Mitglied des Österreichischen Direktorenverbandes aller Artisten und Bühnenkünstler beschäftigenden und musikdarbietenden Unternehmungen, sein Gesellschafter Josef St. Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren. Beide Gesellschafter wurden von den Beklagten beim Bühnenschiedsgericht auf Bezahlung von Gagenrückständen geklagt und in ihrer Abwesenheit mit Schiedsspruch vom 13. März 1949 verurteilt. Ein schriftlicher Schiedsvertrag liegt nicht vor, sondern nur e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1951

RS OGH 1949/5/11 3Ob124/49, 2Ob522/50, 1Ob415/51, 1Ob915/51, 1Ob487/53, 3Ob676/53, 3Ob526/54, 1Ob754

Norm: ABGB §163 I3aZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Für den Beweis durch erbbiologische Untersuchung beginnt die Notfrist des § 534 Abs2 Z4 ZPO nicht zu laufen, bevor nicht alle Ähnlichkeitsmerkmale der zu untersuchenden Personen vollkommen ausgebildet sind. Entscheidungstexte 3 Ob 124/49 Entscheidungstext OGH 11.05.1949 3 Ob 124/49 Veröff: SZ 22/71 = JBl 1949,503 = EvBl 1949,51... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1949

RS OGH 1949/5/11 3Ob124/49, 2Ob522/50, 1Ob415/51, 1Ob915/51, 1Ob487/53, 3Ob676/53, 3Ob526/54, 1Ob754

Norm: ABGB §163 I3aZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Für den Beweis durch erbbiologische Untersuchung beginnt die Notfrist des § 534 Abs2 Z4 ZPO nicht zu laufen, bevor nicht alle Ähnlichkeitsmerkmale der zu untersuchenden Personen vollkommen ausgebildet sind. Entscheidungstexte 3 Ob 124/49 Entscheidungstext OGH 11.05.1949 3 Ob 124/49 Veröff: SZ 22/71 = JBl 1949,503 = EvBl 1949,51... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1949

TE OGH 1949/5/11 3Ob124/49

Das Erstgericht hat die Klage der mj. Klägerin auf Wiederaufnahme der durch das rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 22. November 1944, C 30/44, entschiedenen Streitsache, wonach die Klage der Minderjährigen gegen den Beklagten auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes abgewiesen worden war, mit der Begründung: abgewiesen, daß die Klage nicht innerhalb der Notfrist von einem Monat erhoben worden sei. Das Rekursgericht hob ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.05.1949

RS OGH 1948/11/17 3Ob398/48

Norm: ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Frist des § 534 Abs 2 Z 2 ZPO läuft im Falle einer Nichtigkeitsklage wegen Verletzung der Vorschriften der Schutzverordnung nicht vom Wegfall des Hindernisses, sondern von der Zustellung des Urteiles an den Betroffenen. Entscheidungstexte 3 Ob 398/48 Entscheidungstext OGH 17.11.1948 3 Ob 398/48 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1948

RS OGH 1948/11/17 3Ob398/48

Norm: ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Frist des § 534 Abs 2 Z 2 ZPO läuft im Falle einer Nichtigkeitsklage wegen Verletzung der Vorschriften der Schutzverordnung nicht vom Wegfall des Hindernisses, sondern von der Zustellung des Urteiles an den Betroffenen. Entscheidungstexte 3 Ob 398/48 Entscheidungstext OGH 17.11.1948 3 Ob 398/48 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1948

Entscheidungen 91-120 von 124