Die Streitteile sind Grundnachbarn. Ihre Grundstücke liegen in der KG N nebeneinander an einem Hang. Oberhalb der beiden Liegenschaften befindet sich ein Feuerlöschteich, dessen Überwasser zunächst in einem natürlichen Graben zu einem von den Beklagten errichteten Einlaufbauwerk fließt und von dort in einem über den Grund des Beklagten führenden Kanal abgeleitet wird. Die Klägerin behauptet, daß das bei starken Regenfällen und zur Zeit der Schneeschmelze vom zu schwach dimensionie... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der Erstklägerin "ARTA Wiener Emailkunst GmbH" ist die Erzeugung, der Handel und der Vertrieb kunstgewerblicher Gegenstände, hauptsächlich von Emailgegenständen; Betriebsgegenstand der Zweitklägerin "Julius S GmbH und Co. KG" ist (u. a.) gleichfalls die Erzeugung - nicht aber der Vertrieb - kunstgewerblicher Gegenstände aus Email. Die zweitbeklagte Gesellschaft m. b. H., deren Geschäftsführer die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind, ist Komplementärin der e... mehr lesen...
Norm: EO §78 EO §402 ZPO §527 Abs2 B2 EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 EO § 78 gültig von 01.01.1898 bis... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z3 D ZPO §527 Abs2 B1 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/199... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A ZPO §527 Abs2 B3b ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 139 II KG B. In der Gemeinde B ist ein Grundzusammenlegungsverfahren anhängig, von dem auch die genannte Liegenschaft betroffen ist. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kläger Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft, und zwar bezüglich der zu der Liegenschaft gehörenden Bauparzelle durch Zivilteilung, bezüglich der restlichen Grundstücke durch Naturalteilung. Die Streitteile sin... mehr lesen...
Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 14. August 1969 bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Gläubigerin von 2 720 130 S samt Anhang wider die Verlassenschaft nach Carl Friedrich S die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 263 KG H, als deren Eigentümer im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist. Das Rekursgericht hob den Beschluß der ersten Instanz als nichtig auf. Es stellte aus dem Verlas... mehr lesen...
Mit der am 14. Oktober 1975 eingebrachten Wechselklage begehrte die klagende Partei allein auf Grund des zugleich vorgelegten, von ihr ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels vom 30. Juni 1975, der sämtliche gesetzlichen Formalerfordernisse aufweist, Zahlung des Klagsbetrages. In seiner Klagebeantwortung erhob der Beklagte Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Er verwies darauf, daß die Klagsforderung zur Gänze aus seinem Arbeitsverhältnis zur klagenden Partei resultie... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3 ZPO §527 Abs2 B2 ZPO §528 A AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
In der gegenständlichen Exekutionssache wegen Zwangsversteigerung der vom Verpflichteten mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 23. Juni 1973 für eine Darlehensforderung von 500 000 S samt Anhang verpfändeten Liegenschaft EZ 214 KG A stellte sich bei der Durchführung der Schätzung heraus, daß der vom Verpflichteten auf dieser Liegenschaft errichtete Hotelrohbau zu einem relativ geringen Teil (73 m2 bei 665 m2 verbauter Fläche) auf der gleichfalls dem Verpflichteten gehörenden Grundpa... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H... mehr lesen...
Norm: ZPO §515 ZPO §519 Z3 D ZPO §527 Abs2 B1 ZPO § 515 heute ZPO § 515 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte zu 33 C 783/74 des Erstgerichtes vom Beklagten als ihrem Ehegatten ab 1. Juli 1974 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 3000 S. Zur Begründung: ihres Begehrens brachte sie vor, daß der Beklagte die eheliche Gemeinschaft aufgelöst habe und für sie seither lediglich den Mietzins, gewisse fixe Kosten der Haushaltsführung, wie Energiebedarf, Telefongebühr, Fernseh- und Radiogebühren sowie die Kosten der Zusatzkrankenversicherung und die Kirchensteuer ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei mehrere Jahre im Bäckereibetrieb der beklagten Partei als Fahrverkäufer beschäftigt gewesen. Von seinem Lohn sei ihm zu Unrecht ein Betrag von 15.000 S abgezogen worden, weil er angeblich einen Schaden an einem Fahrzeug der beklagten Partei verschuldet habe. Da dies nicht richtig sei, sei die beklagte Partei verpflichtet, dem Kläger diesen Betrag zu zahlen. Die beklagte Partei erhob die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, weil nach § 21 des im... mehr lesen...
Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem das Verfahren für nichtig erklärt und die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen worden war, auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Beklagten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rekursgericht hat zutreffend erkannt, daß auch... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3b ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 527 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Weist da... mehr lesen...
Die zu HRA 6337 des Handelsrechtes Wien protokollierte Firma "Stadtbaumeister Karl R, Alleininhaber Dipl.-Ing. Otto R" wurde am 7. November 1971 (anscheinend richtig: 8. Oktober 1971) gemäß § 8 StruktVG gelöscht und die neue Firma "Stadtbaumeister Karl R Gesellschaft m. b. H. mit dem Sitz in Wien (Erstbeklagte) am selben Tag zur HRB 1971 (anscheinend richtig: 8. Oktober 1971) gemäß Paragraph 8, StruktVG gelöscht und die neue Firma "Stadtbaumeister Karl R Gesellschaft m. b. H. mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3b ZPO §565 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 527 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 565 gült... mehr lesen...
Im Rahmen des mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 2. 1969 eröffneten Konkursverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde ein Gläubigerausschuß nicht gewählt. Bei der am 14. 4. 1969 abgehaltenen Prüfungstagsatzung wurden ua die von den Firmen K-AG und A-GmbH in der dritten Klasse der Konkursgläubiger angemeldeten Forderungen von S 26.632.02 und S 89.806.42 (PZ 16 und 35 des Anmeldungsverzeichnisses) sowie S 32.606.92 (PZ 22 des Anmeldungsverzeichnisses) bestritten. Zur... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3a ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 527 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Auf die Gr... mehr lesen...
Für die beklagte Partei schritt bei der ersten Tagsatzung durch Rechtsanwaltsanwärter Dr N Rechtsanwalt Dr H ein, der seine Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte und einen Antrag auf Zulassung gemäß § 38 ZPO gegen Beibringung der Vollmacht binnen 4 Wochen stellte. Der Kläger beantragte für den Fall der nicht rechtzeitigen Vollmachtsvorlage Fällung des Versäumungsurteiles. Das Erstgericht verkundete den Beschluß in diesem Sinne. Innerhalb der Frist legte die Beklagte mittels Schr... mehr lesen...
Das Erstgericht setzte in der gegenständlichen Rechtssache, bei welcher es sich nicht um eine Ferialsache handelt, in der ersten Tagsatzung vom 16. 7. 1971 der Beklagten zur Erstattung der Klagebeantwortung eine Frist bis 10. 8. 1971. Die von der Beklagten am 6. 9. 1971 überreichte Klagebeantwortung wies es als verspätet zurück. Über Rekurs der Beklagten hob das Rekursgericht diesen Beschluß mit dem Auftrag an das Erstgericht auf, das Verfahren fortzusetzen. Es begrundet diese En... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A ZPO §527 Abs2 B3b ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z3 D ZPO §527 Abs2 B3 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/199... mehr lesen...
Norm: EO §65 D ZPO §527 Abs2 B4 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09.20... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B4 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 527 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Hebt die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3aAußStrG 2005 §64 Abs1 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 527 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 Rechtssa... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin, die Beklagten Oskar und Maria S zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, ihr den Betrag von 21.290 S samt 10% Zinsen ab 1. September 1969 zu zahlen. Die Klage wird darauf gestützt, daß der Klagebetrag einen noch offenen Rest des Kaufpreises für gelieferte Waren darstelle. Mit VU vom 30. Oktober 1969 gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Mit einem am 6. November 1969 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragten die Beklagten... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte ein dem Beklagten vermietetes Geschäftslokal unter Heranziehung der Kündigungsgrunde nach § 19 (2) Z. 1, 3, 4 und 10 MietG. (alte Fassung) auf. Sie behauptet, der Beklagte habe den Bestandgegenstand ohne ihre Zustimmung an ein Ehepaar W. übergeben. Von den Übernehmern habe sie einen Mietzins nicht angenommen, worauf dieser Zins gerichtlich hinterlegt worden sei. Der Beklagte habe seit Juli 1967 keinen Mietzins mehr gezahlt. Die Kündigungsgrunde des unleidliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §130 Abs2 ZPO §527 Abs2 B3b ZPO § 130 heute ZPO § 130 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...