Begründung: Die am 22.9.1950 von den Parteien vor dem Standesamt M***** geschlossene Ehe wurde am 28.11.1984 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners vom Landesgericht für ZRS Wien geschieden. Diese Entscheidung ist seit 3.12.1984 rechtskräftig. Die eheliche Gemeinschaft der Parteien ist seit dem 25.8.1975 aufgelöst. Am 13.11.1985 beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Im wesentlichen brachte sie vor, ... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs5 ZPO §408 ZPO §502 K JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung eines bestimmten Grenzverlaufes zwischen den benachbarten Grundstücken der Streitteile und die Unterlassung von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf dem strittigen Grundstreifen durch den Beklagten. Während des Verfahrens erster Instanz stellte der Beklagte den Antrag, den Kläger gemäß § 408 ZPO wegen mutwilliger Prozeßführung zur Leistung eines Entschädigungsbetrages von S 60.000,-- zu verurteilen. In seiner Entscheidung vom 12.2.1992... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 ABGB §914 ABGB §915 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.20... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht vor: Nach den Feststellungen der Vorinsta... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten von der beklagten Gemeinde die Unterlassung des ihr laut Kauf- und Wegregelungsvertrages vom 20.12.1989 eingeräumten Gehrechtes über das Grundstück der klagenden Parteien durch Gemeingebrauch, hilfsweise die Feststellung, daß das Gehrecht nicht zum Gemeingebrauch durch öffentlichen Fußgängerverkehr berechtige, insbesondere auch nicht nach Erklärung des Weges durch Verordnung zum Gemeindeweg. Die beklagte Gemeinde habe das Gehrecht wider... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Zivilflugplatzhalterin des Flughafens W***** und Konzessionsträgerin für das Catering (Anlieferung der Bordverpflegung) auf diesem Flughafen; sie hat diese Gewerbeberechtigung an die Nebenintervenientin verpachtet und verpflichtete sich mit Vertrag vom 22. Juni 1987 gegenüber der Nebenintervenientin, in Zukunft keinen Cateringbetrieb am Flughafen zuzulassen, der die Bordverpflegung an Dritte verkauft. Die klagende Partei besorgt unter a... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 A ZPO §502 HI2 ZPO §502 HIII5 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden Kläger genannt) ist auf Grund eines Kaufvertrages vom 21.6.1988 Eigentümer eines am Neusiedlersee gelegenen Grundstücks, auf dem sich eine Badehütte befindet. Das Grundstück ist landeinwärts von einem Grundstück umschlossen, das im Eigentum der Beklagten und Widerkläger (im folgenden Beklagte genannt) steht. Von diesem Grundstück ausgehend, führt in Richtung des Sees ein Steg, über den man auf das Grundstück des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8.7.1993 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der mit der Beklagten am 9.7.1966 geschlossenen Ehe aus deren Verschulden. Die Ehe sei bereits seit dem Jahr 1986 unheilbar zerrüttet. Die Beklagte habe seit dieser Zeit jeglichen ehelichen Umgang mit ihm abgelehnt. Sie habe dies damit begründet, daß sie von ihm nichts mehr wissen wolle, er solle schauen, daß er verschwinde. Im Oktober 1990 sei er im beiderseitigen Einvernehme... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1 ZPO §502 HIII3 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob Sparbucheinlagen, die aus Betriebsvermögen stammen, dem ehelichen Gebrauchsvermögen zuzurechnen sind, bildet im vorliegenden Fall deshalb keine erhebliche Rechtsfrage, weil im tatsächlichen Bereich feststeht, daß die Sparkonten dem Privatvermögen gewidmet waren und daher der Aufteilung unterlagen. Gemäß § 82 Abs 1 EheG unterliegen Sachen, die ein Dritter einem Ehegatten geschenkt hat, nicht der Aufteilung. Die R... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII8 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.2030... mehr lesen...
Norm: AUVB ArtIII Z7 ZPO §502 HIII7AUVB 1995 Art17 Pkt8AUVB 2004 Art18.8 VersVG §179 ff ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der für die Annahme einer Bewußtseinstörung infolge Alkoholeinwirkung anzunehmende Grenzwert hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Eine krasse Fehlbeurteilung durch die Unterinstanzen liegt nicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:0070OB01012.94.0427.000 Dokumentnummer JJT_19940427_OGH0002_0070OB01012_9400... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier, Dr. Petrag, Dr. Bauer und Dr. Steinbauer als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Berhtold R*****, Hauptschuldirektor,***** vertreten durch Dr. Alfred Haslinger, Rechtsanwalt in Linz, wider die Antragsgegnerin Ingrid R*****, Hausfrau, *****vertreten durch Dr. Alexander Koch, Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Keine der vom Kläger aufgeworfenen Fragen ist erheblich iS des § 528 Abs 1 ZPO: Keine der vom Kläger aufgeworfenen Fragen ist erheblich iS des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO: Die Beklagten sind durch die einstweilige Verfügung sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht beschwert: Ihnen wird mit der einstweiligen Verfügung aufgetragen, das Schiedsverfahren in englischer und deutscher Sprache durchzufüh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, der Beklagten auf deren Bestellung zu verschiedenen Zeitpunkten Mischbeton verkauft und geliefert zu haben, wofür jeweils einzelne Rechnungen ausgestellt worden seien. Es handle sich um verschiedene Bestellungen, die einzelnen Rechnungsbeträge überstiegen den Betrag von S 50.000,-- nicht. Daraus wurde schon in der Klage die Schlußfolgerung gezogen, daß die von der Klägerin geltend gemachten Forderungen in keinem tatsächlichen oder rechtlichen ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3 ZPO §502 HIII4 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310 ZPO §502 HIII5 ABGB § 1310 heute ABGB § 1310 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils des Erstgerichtes vom 24.10.1984 schuldig, dem Beklagten DM 62.000 und 4 % Zinsen seit 27.8.1975 in österreichischen Schilling zum Mittelkurs der Wiener Börse am Zahlungstag zu bezahlen und die mit S 208.125,03 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Dem Beklagten wurde gegen den Kläger am 9.5.1985 auf Grund des angeführten Urteils und des bestätigenden Urteils des Gerichtes zweiter Instanz zunächst zur Sicherung der Forder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im aufhebenden Beschluß des Berufungsgerichtes vertretene Rechtsansicht, daß der Vermittler für den Rückforderungsanspruch nach § 27 Abs 3 MRG haftet, soweit er nicht beweisen kann, daß weder ihm noch seinem als Erfüllungsgehilfen handelnden Mitarbeiter ein Verschulden zur Last liegt, etwa weil er die für die Ablöse erheblichen Umstände nicht zu erkennen vermocht hätte, entspricht der ständigen Rechtsprechung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Solange die mit der Zweitbeklagten solidarisch haftende Erstbeklagte nicht mehr als die Hälfte zahlen muß, kann sie - da ein besonderes Verhältnis zwischen den beiden Beklagten nicht besteht - auch keinen Regreß gegen die Zweitbeklagte nehmen (§ 896 ABGB). Solange die mit der Zweitbeklagten solidarisch haftende Erstbeklagte nicht mehr als die Hälfte zahlen muß, kann sie - da ein besonderes Verhältnis zwischen den b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin hat für eine lediglich im Bereich der Vermutung liegende theoretische Möglichkeit, daß der Beklagte nach Fertigstellung des Bauvorhabens irgend wann vom vorliegenden Anbot und Plan abweichen und anstelle des geplanten und aufgebrachten Billigfußbodenbelages (Teppich, Fußbodenbelag PVC) Parkett oder Fliesen verlegen will, im Rahmen der nicht zu überspannenden (HS X, XI/27) Warnpflicht nicht zu haften, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von insgesamt S 8.000 vom 1.4.1992 an und brachte hiezu vor, die Streitteile lebten in Scheidung; der Beklagte leiste derzeit einen monatlichen Unterhalt von bloß S 4.000, sei jedoch in der Lage, einen solchen von monatlich S 8.000 zu leisten. Der Beklagte wendete im wesentlichen ein, er komme mit der Zahlung eines monatlichen Betrags von S 4.000 seiner Unterha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen bestätigenden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.2030 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 7. Mai 1985, GZ 9 Cg 20/85-5, gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig mit dem Ausspruch geschieden, daß den Mann das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Der (hier beklagte) Mann verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich vom 7. Mai 1985 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 7.100 S ab 1. April 1985, zahlbar jeweils am 15. eines jeden Monats mit fünftägigem Respiro. Vereinba... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Mieter eines im Klubhaus des Vereins "Golfclub S*****" gelegenen Geschäftslokales, in dem Golfsportartikel gehandelt wurden. Er gab dieses Geschäftslokal ab 1.2.1989 für fünf Jahre an die klagende Partei in Untermiete. Das Mietverhältnis zwischen dem Beklagten und dem Golfclub S***** wurde mit 31.12.1990 beendet. Seither ist die klagende Partei Hauptmieter des Geschäftslokals. Am 1.4.1992 eröffnete der Beklagte auf dem Gelände seiner benachbarten G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit Versäumungsurteil nach § 398 ZPO statt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit Versäumungsurteil nach Paragraph 398, ZPO statt. Das Berufungsgericht verwarf die Berufung der beklagten Partei in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 473 ZPO; es bestätigte die Rechtsansicht des Erstgerichtes, daß die beklagte Partei die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig erstattete. Das B... mehr lesen...