Norm
UWG §9a Abs1 Z1Rechtssatz
Dieselbe Wirkung wie durch die Ankündigung eines Gewinnspiels auf der Titelseite einer Zeitung kann auch dadurch erzielt werden, dass Gewinnspiel so regelmäßig veranstaltet werden, dass durch eine solche Aufeinanderfolge in den angesprochenen Leserkreisen der sichere Eindruck erweckt wird, dass auch in künftigen Ausgaben der Zeitung wieder ein (neues) Gewinnspiel oder die neue Fortsetzung einer begonnenen Gewinnspielserie enthalten sein wird, "Bub oder Mädel", an sechzehn Tagen vierzehn mal Hinweise auf das Gewinnspiel im Blattinneren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079360Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2012