Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da das Berufungsgericht eine Minderung der vereinbarten Entlohnung des Klägers im Wege der Vertragsanpassung wegen Irrtums der beklagten Partei über die Qualifikation des Klägers als Chemieingenieur mit zutreffender
Begründung: abgelehnt hat, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da das Berufungsgericht eine Minderung der vereinbarten Entlohnung des Klägers im Wege der Vertragsanpassung ... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.1.1978 geborene Nicole entstammt der - geschiedenen - ersten Ehe des Viktor D*****-B***** mit Katharina D*****-B*****. Sie befindet sich in der Obsorge ihrer Mutter. Der Vater ist in zweiter Ehe mit Violetka D*****-B***** verheiratet. Dieser zweiten Ehe entstammt die am 29.5.1989 geborene Tochter Jacqueline. Der Vater war zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.6.1991 gegenüber Nicole zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 5.100 S ab ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies unter Punkt 3 seines Beschlusses vom 7.10.1992 (ON 57) das Mehrbegehren des Unterhaltssachwalters, die den beiden Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse auch für die Zeit vom 1.11.1991 bis 31.3.1992 auf monatlich jeweils S 2.000,- zu erhöhen, mit der
Begründung: ab (S 1 f), die diesbezüglichen Anträge ON 44 seien erst am 24.4.1992 gestellt worden, sodaß ihnen erst "ab Antragsmonat" (= ab 1.4.1992) habe stattgegeben werden können. Das R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, Dr.Birgit Jelinek, Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** G***** B*****, vertreten durch Dr.Hella Ranner und Dr.Franz Krainer, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei H***** St*****, vertreten durch Dr.Reinh... mehr lesen...
Norm: JN §56 ZPO §500 IIA2 ZPO §502 Da3 JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 56 gültig von 01.01.1998 bis... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei unterlag der beklagten Partei in einem vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien angestrengten Drittschuldnerprozeß und wurde letztlich zur Bezahlung von S 5.583,68 s.A. verurteilt. Sie begehrt mit der
Begründung: , daß die beklagte Partei schuldhaft durch eine unrichtige bzw. unvollständige Drittschuldneräußerung die Klägerin zu diesem Prozeß veranlaßt habe, die Feststellung, daß die zitierte Kostenersatzforderung der beklagten Partei erloschen sei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E.Huber, Dr.Niederreiter, Dr.Rohrer und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Monika H*****, Sparkassenangestellte, ***** vertreten durch Dr.Josef Raffl, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wider den Antragsgegner Johann H*****, Schlossermeister, ***** vertreten durch Dr.Walt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 1 Abs 2, erster Halbsatz, GewO wird eine Tätigkeit dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist. Damit wurde in die Gewerbeordnung 1973 jene Begriffsbestimmung aufgenommen, die der Verwaltungsgerichtshof für die Gewinnabsicht gefunden hatte (V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anläßlich einer tätlichen Auseinandersetzung am 6.12.1987 wurde der Kläger vom Beklagten schwer verletzt. An diesem Tag begab sich der damals noch jugendliche Beklagte ein Begleitung dreier Freunde um ca. 2.50 Uhr früh von ihrem etwas entfernt geparkten PKW in Richtung einer Veranstaltungshalle. Kurz vor deren Erreichen kamen ihnen der Kläger und dessen Bruder entgegen, die eben die Veranstaltungshalle verlassen hatten. Sowohl in diesem Lokal als auch i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 B ZPO §502 HIII5 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erlitt am 27.3.1988 einen Schiunfall. Wegen Beschwerden im Kniegelenk suchte sie am 1.4.1988 die Ambulanz der Unfallsabteilung des Krankenhauses S***** auf, wo sie eine Mobilatsalbe jedoch keinen Gipsverband erhielt. Am 28.4.1988 wurde ihr zum ersten Mal eine Arthroskopie vorgeschlagen. Am 10.5.1988 erklärte ihr Primarius Dr.H*****, wie eine Arthroskopie vor sich gehe und meinte, daß bei Feststellung eines Bänderrisses zur Vermeidung einer neuerlichen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Villach vom 23.Februar 1993, GZ 3 P 46/92-23, wurde die Obsorge über das am ***** von Margot R***** geborene mj. Kind Georg K*****der Mutter gemäß § 176a ABGB entzogen und dem Land Kärnten als Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Villach vom 23.Februar 1993, GZ 3 P 46/92-23, wurde die Obsorge über das am ***** von Margot R***** geborene mj. Kind Georg K*****der Mutter gemäß Paragraph 176 a, ABGB ent... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2 ZPO §502 HIII4AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Mieter eine räumliche Verschiebung der ihm zur Verfügung stehenden Dachbodenabstellfläche als dauernde Veränderung des Mietgegenstandes dann dulden muß, wenn kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, warum die vom Mieter bisher abgestellten Gegenstände nicht auch an einer räumlich veränderten gleich großen Abstellfläche gelagert werden können, sofern damit für ihn keine Erschwernis des Zuganges ... mehr lesen...
Begründung: Das das Klagebegehren abweisende Ersturteil wurde der Klagevertreterin am 21.8.1992 zugestellt. Die dagegen erhobene Berufung gab sie am 23.9.1992 zur Post. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die außerordentliche Revision des Klägers. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, da - wie noch darzustellen sein wird - aus Anlaß de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BI UWG §14 A1 ZPO §226 IIB12 ZPO §502 IIIH3 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend verweist die Beklagte darauf, daß entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§§ 78, 402 Abs 4 EO; § 526 Abs 2, letzter Satz ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses (§§ 78, 402 Abs 4 EO; § 528 Abs 1 ZPO) nicht vorliegen: Zutreffend verweist die Beklagte darauf, daß entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht b... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 3.5.1985 vor dem Standesamt Fieberbrunn die Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen die beiden Kinder Claudia P*****, und Sabrina P*****. Der Beklagte ist aus dem gemeinsam gebauten und bewohnten Haus am 19.7.1992 ausgezogen. Er verdient monatlich netto S 26.085,-- 14mal jährlich und leistet für das nunmehr von der Klägerin und den beiden Kindern allein bewohnte, in seinem Eigentum stehende Haus Rückzahlungen für Bausparkassen- und Wohnbauförder... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil vom 17.8.1988, 27 Cgs 15/87-39, sprach das Kreisgericht Wels als Arbeits- und Sozialgericht aus, daß das Begehren des (hier) Beklagten, die (hier) klagende Partei sei schuldig, ihm die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.4.1985 zu bezahlen, zu Recht bestehe; gemäß § 89 Abs.2 ASGG wurde die klagende Partei schuldig erkannt, dem Beklagten bis zur Erlassung des die Höhe festsetzenden Bescheides eine vorläufige Zahlung von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2 ZPO §502 HIII5 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Recht hat das Berufungsgericht geprüft, ob zwischen der Vertragsverletzung durch den Beklagten und den behaupteten Schaden ein Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung ist aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften, die die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck verhindern sollte (SZ 49/102; SZ 50/24; SZ 53/12; JBl 1986, 9... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Recht hat das Berufungsgericht geprüft, ob zwischen der Vertragsverletzung durch den Beklagten und den behaupteten Schaden ein Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung ist aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften, die die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck verhindern sollte (SZ 49/102; SZ 50/24; SZ 53/12; JBl 1986, 9... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die auf § 30 Abs 2 Z 5 MRG gestützte Aufkündigung vom 19.3.1991 aufgehoben und das Begehren, die beklagten Parteien zur Räumung der Wohnung top Nr. 14 im Hause Schlösselgasse 14, Stiege 2, 1080 Wien zu verpflichten, abgewiesen. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei keine Folge, weil es ebenso wie das Erstgericht ein dringendes Wohnbedürfnis der Zweitbeklagten an der aufgekündigten Wohnung für gegeben erachtete. Es sprach au... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HII ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.2030 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist nicht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgegangen, wonach der Vormieter Anspruch auf Ablöse von Investitionen auch dann hat, wenn er sie nicht selbst vorgenommen oder unentgeltlich übernommen hat; nach den Feststellungen hat die Klägerin für die Ablösezahlung keine Gegenleistung erhalten. Die Berufungsbeantwortung enthielt keine Rüge eines Verfahrensmangels; in einer außero... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 I2 ZPO §508a ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Richtig ist, daß die Judikatur besonders strenge Anforderungen an die Erfüllung des Ausschließungstatbestandes des § 22 Abs 1 Z 3 WEG stellt (EvBl 1979/160; vgl auch ImmZ 1973, 106), doch wurde dies von den Vorinstanzen ohnehin bedacht. Daß der Zweitbeklagte noch während des Rechtsstreites um die Ausschließung aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft die Mitbewohnerin Hedwig W***** in einer Strafanzeige der "frech... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Lehre (Kramer in Tomandl, Treue- und Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht 121; derselbe, Arbeitsvertragliche Verbindlichkeiten neben Lohnzahlung und Dienstleistung 71; Strasser, Dienstgeber und eingebrachtes Dienstnehmereigentum, DRdA 1954 H 10, 15 ff; Ribnitz, Die Haftung des Dienstgebers für eingebrachte Sachen des Dienstnehmers, ÖJZ 1968, 511 ff) ausgesprochen, d... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 K
Rechtssatz:
Gegen die Verfassungsgemäßheit der Bestimmung des § 502 Abs 2 ZPO bestehen keine Bedenken. Gegen die Verfassungsgemäßheit der Bestimmung des Paragraph 502, Absatz 2, ZPO bestehen keine Bedenken.
Entscheidungstexte 2 Ob 5/93 Entscheidungstext OGH 11.03.1993 2 Ob 5/93 Veröff: JBl 1994/17 S 27 = JBl 1993,794 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HII ZPO §508a ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 3... mehr lesen...