Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten, die sich auch mit Vermögensberatung beschäftigt, Schadenersatz für seinen Kapitalverlust von insgesamt S 107.644,80, weil sie eine entsprechende Aufklärung und Beratung über das Anlageprodukt (stille Beteiligung an einem Schweizer Unternehmen), das sich in der Folge als großangelegter Betrug herausstellte, unterlassen habe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im zweiten Rechtsgang statt. Das Berufungsgericht gab der Beru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Ina B*****, und des mj. Georg B*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St.Pölten, gegen den Beschluß des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des Art 13 Abs 2 des Haager MSA ist es ohne Bedeutung, daß hiezu eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt (RZ 1994/45), zumal die vom Rekursgericht vertretene Rechtsansicht auch aus den Gesetzesmaterialien (1210 BlgNR 93. GP 11 zu Art 4 und 13 zu Art 13) und aus dem Schrifttum der Bundesrepublik Deutschland (Oberloskamp, MSA Rz 6 zu Art 13) hervorgeht. Der Hinwei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Revision des Klägers: Aus Punkt XII des Kaufvertrages ist für den Kläger nichts zu gewinnen, weil die darin beurkundete Erklärung des Zweitbeklagten, die Kosten und Gebühren zu tragen, nur gegenüber der Verkäuferin abgegeben wurde und die weitere Erklärung, daß er den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt habe, nur im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein kann; diese kann aber vom Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte verkennt, daß die Klägerin die Klage vor Ablauf der Frist des § 95 EheG nicht mit Erfolg einbringen konnte, weil der aus § 97 ABGB abzuleitende familienrechtliche Benützungsanspruch zwar nur für die Dauer der Ehe gilt, nach der Auflösung der Ehe aber durch den Aufteilungsanspruch nach § 87 EheG ersetzt wird. Solange über diesen Anspruch nicht rechtskräftig entschieden wurde und die Frist, die Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.November 1994, 9 Cg 282/94v-4, verbot das Erstgericht der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Parfumeriewaren, insbesondere bei den Produkten Lait Hydratant Parfume von Clarins und After Shave Lotion von Givenchy, a) auf nicht existierende Preisempfehlungen zu verweisen, b) Preise mit den Worten "Gesehen um" oder ähnlichen Worten, ohne diese genau zu konkretisieren, zu vergleichen. Das Rekursgericht bestätigte die einstweilige ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 914 ABGB ist bei Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Ziel der (einfachen) Auslegung ist die Feststellung der "Absicht der Parteien"; haben die Vertragschließenden den eingetretenen Problemfall nicht geregelt, so ist der Vertrag ergä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in Graz das Kürschnerhandwerk; er ist Innungsmeister der steirischen Kürschner. Die Zweitbeklagte betreibt in Graz einen Handel mit Textilien, insbesondere mit - ausschließlich oder vorwiegend aus Kunstfasern hergestellten - Pelzimitationen. Der Drittbeklagte ist ein ideeller Verein, der sich dem Tierschutzgedanken verbunden fühlt. Er will insbesondere durch das Offenlegen des Zucht- und Tötungsvorganges der Pelztiere eine negative Stim... mehr lesen...
Norm: AngG §36 ZPO §502 HI2 ZPO §508a AngG Art. 1 § 36 heute AngG Art. 1 § 36 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 36 gültig von 17.03.2006 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2006 AngG A... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bei der klagenden Partei seit 1.2.1987 in leitender Position, zuletzt als Gesamtprokurist beschäftigt. Nach dem Aufbau einer Qualitätsstahlabteilung bestand seine vorzügliche Tätigkeit in der Führung und Leitung dieser Abteilung. Am 22.12.1994 kündigte er sein Dienstverhältnis zum 31.3.1995. Ab 1.4.1995 ist er Prokurist eines am selben Standort tätigen Konkurrenzunternehmens und mit der Errichtung einer Qualitätsstahlabteilung betraut. Unter Beru... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden und das Alleinverschulden des klagenden Mannes und Gegners der gefährdeten Frau an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Die letztinstanzliche Entscheidung 1 Ob 1594/95-45 wurde am 3.Juli 1995 beiden Parteien zugestellt. Im Scheidungsverfahren hatte die Frau den Zuspruch eines einstweiligen Unterhalts von monatlich 10.000 S ab 1.Mai 1994 und von 12.000 S ab 1.November 1994 bis zur Rechtskraft... mehr lesen...
Begründung: In seiner am 7.Juni 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage brachte der Kläger vor, daß er in der Zeit vom 9.3.1987 bis 5.9.1993 in einem Bauunternehmen als Kranführer beschäftigt gewesen sei. Dieses Beschäftigungsverhältnis habe er am 5.9.1993 durch Austritt beendet, da ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses infolge Gesundheitsbeschwerden nicht mehr zumutbar gewesen sei. Mit Schreiben vom 21.10.1993 habe ihm die Beklagte mitgeteilt, daß sie die in diesem Ze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wurde - wie hier - die Höhe des Entgelts (der "Leihgebühr" für Notenmaterial) nicht bestimmt, sondern lediglich Einigung darüber erzielt, über dessen Angemessenheit das Gericht entscheiden zu lassen, ist zunächst nach einem objektiven Beurteilungsmaßstab (etwa dem ortsüblichen Preis) zu suchen und ein allenfalls verbleibender Spielraum iS der der einschlägigen Gesetzesbestimmungen (hier: §§ 315 BGB) auszufüllen. Hi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wiederholungsgefahr ist schon bei einem bloß einmaligen Wettbewerbsverstoß anzunehmen. Die Vermutung spricht dafür, daß, wer gegen das Gesetz verstoßen hat, hiezu wieder geneigt sein wird; Sache des Beklagten ist es daher, besondere Umstände darzutun, die eine Wiederholung seiner Handlung als völlig ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (stRsp ua ÖBl 1995, 42 - Gebäuderei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im vorliegenden Fall das Begehren des Klägers auf Leistung eines restlichen Abfertigungsbetrages von 48.270 S, dem die beklagte Partei nur die Behauptung entgegenhält, der Anspruch sei nach den Bestimmungen des maßgeblichen Kollektivvertrags (KV) verfallen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an sich ist nicht streitgegenständlich. Es liegt daher kein Fall des § 46 Abs 3 ASGG vor, so daß die Revisi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus K*****, vertreten durch dessen Mutter Gabriele I*****, wegen gesetzlichen Unterhalts infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Minderjährigen gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin suchte 1989 über Empfehlung des ihr von ihrem Gastgewerbebetrieb her bekannten Zahntechnikes Franz J***** (des Nebenintervenienten) die Ordination des Beklagten wegen einer prothetischen Versorgung ihrer Zähne auf. Bei der Untersuchung und Erstellung eines Behandlungsplanes wurde sie vom Beklagten darauf hingewiesen, daß die von ihr gewünschte technische Arbeit, nämlich eine festsitzende Versorgung, nicht von großem Erfolg sein könne, weil ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der auf Ausschließung des Beklagten aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten, nach Ergänzung des Vorbringens in der mündlichen Streitverhandlung (AS 110) auf § 22 Abs 1 Z 2 und 3 WEG gestützten Klage statt. Diesem Urteil liegen im wesentlichen folgende Tatsachenfeststellungen über das Verhalten des Beklagten zugrunde: Das Erstgericht gab der auf Ausschließung des Beklagten aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Nachlaß nach dem am 24.7.1988 verstorbenen Dr.Hermann R***** wurde im Verlassenschaftsverfahren ***** A ***** des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien mangels bekannter Erben für erblos erklärt und der Republik Österreich als heimfällig übergeben. Der Reinnachlaß bestand - abgesehen von drei Bildern zum Schätzwert von S 7.500 - aus einem Bargeldbetrag von S 3,111.695,64. Mit Schreiben vom 23.4.1993 begehrte der nunmehrige Klagevertreter namens Dris. Han... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 KO §30KO §31 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die M***** GesellschaftmbH errichtete für die Beklagte beim Bauvorhaben V***** eine Aluminiumfassade und stellte dafür am 15.5.1993 S 713.696,18 in Rechnung. Die Beklagte zahlte im März 1993 S 200.000,-- an und im März 1994 S 214.903,33. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 28.4.1993 wurde die Forderung der M***** GesellschaftmbH zugunsten des Robert U***** gepfändet und diesem zur Einziehung überwiesen. Die Exekutionsbewilligung samt Drittschu... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2GBG §32 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Enthält die Aufsandungserklärung im Pfandbestellungsvertrag die Wendung, es würde in die "Anmerkung der Einverleibung" des Pfandrechtes für eine bestimmte Darlehensforderung eingewilligt, so liegt es in dem dem Rechtsanwender eingeräumten und daher das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ausschließenden Beurteilungsspielraum, ob die Bedenken gerechtfertigt sind, daß bei einer solchen Formulierung wirklich in die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Von folgenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen ist im Revisionsverfahren auszugehen: Der Vater des am 5.1.1970 geborenen Beklagten betrieb in Linz das Hotel "E*****" und hatte bei der klägerischen Bank mehrere Kredite aufgenommen, ua am 28.3.1980 über S 2,000.000,-, am 18.4.1980 über S 2,500.000,- und am 7.4.1981 über S 700.000,-, wobei sämtliche Kontokorrentkredite waren. Darüber hinaus hat die Klägerin für zwei an den Vater des Beklagten vergeb... mehr lesen...
Begründung: Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit erhoben hätte, seine sachliche Unzuständigkeit fest und wies die Klage zurück. Es liege die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes gemäß § 49 Abs.2 Z 5 JN vor. Im konkreten Fall sei daher das Bezirksgericht Klagenfurt zur Entscheidung zuständig. Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den maßgeblichen Feststellungen des Erstgerichtes, welche vom Berufungsgericht in Erledigung der Beweisrüge unverändert übernommen wurden, hat die beklagte Partei auf das Schreiben der Klägerin vom 26.3.1992 (Beilage 5), in welchem diese unter Bezugnahme auf die Vorkorrespondenz "der guten Ordnung halber" den Umfang der gegenseitigen Kostenaufteilung und die Schnittstelle zur Festlegung der anteilsmäßigen Auft... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Rückzahlung dreier Spieleinsätze von je S 17.920. Er habe sich an einem von der beklagten Partei veranstalteten Gewinnspiel beteiligt. Bei Abschluß des Vertrages sei ihm ausdrücklich mitgeteilt worden, daß er den Einsatz zu zurückgezahlt erhalte, sobald er zwei weitere Spieler namhaft gemacht habe und seit der Einzahlung des Spielgeldes eine Frist von sechs Monaten vergangen sei. Der Kläger habe zwei weitere Mitspiele... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anwendung der vom Erst- und Berufungsgericht dargestellten Rechtssätze zur Fälligkeit des Werklohnes beruht auf einer Auslegung einzelner zwischen den Streitteilen individuell ausgehandelter Werkvertragspunkte, welche schon wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht weiter revisibel ist (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 502; 10 Ob 511/93). Durch die in Punkt 1. 4 des Vertrages als Auftragsgrundlage ua aufgezählt... mehr lesen...
Begründung: Horst Z***** begehrt von der beklagten Partei die Zahlung eines Teilbetrages von S 50.000 wegen mangelhaft erfüllter Werkleistung "vorbehaltlich der Ausdehnung". Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage und wendete ua mangelnde Aktivlegitimation des Klägers ein, weil Vertragspartnerin des Werkvertrages die Z*****gesellschaft mbH gewesen sei. Sie sprach sich auch gegen die von der Klägerin vorgenommene Richtigstellung der Parteienbezeichnung aus. Das... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1a AußStrG §62 Abs1 B1a ZPO §502 HIV1 ZPO §508a ZPO §528 A AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 62 heute AußStrG § 62 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...