Norm: StPO §43 Abs2StPO §485 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des § 43 Abs 2 StPO auf einen Richter, der in derselben Sache einen (später vom Oberlandesgericht aufgehobenen) Beschluss nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO gefasst hat, ist mangels planwidriger Unvollständigkeit der Normen über die Ausschließung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 137/21p Entscheidungstext OGH 15.12.2021 ... mehr lesen...
Norm: StGB §178StPO §485 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nicht jede COVID-19-Infektion einer Person geht mit einer potentiellen Ansteckungsgefahr für andere Personen einher. Die Frage der Ansteckungsgefahr ist letztlich aufgrund der Virenlast anhand des Laborbefundes zu klären. Entscheidungstexte 7 Bs 48/21i Entscheidungstext OLG Linz 22.04.2021 7 Bs 48/21i ... mehr lesen...
Norm: StPO §450StPO §485 Abs1
Rechtssatz: Nach Eintritt der - durch die Anordnung der Hauptverhandlung (§§ 450, 485 Abs 1 StPO; RIS-Justiz RS0132157) zum Ausdruck gebrachten - Rechtswirksamkeit des Strafantrags kommt ein beschlussförmiger Ausspruch der sachlichen Unzuständigkeit (§ 450 erster Satz StPO; § 485 Abs 1 Z 1 StPO) nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 78/19h Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1MRK Art6MRK Art13
Rechtssatz: Unbeschadet des (Grund-)Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist ist weder aus Art 6 MRK noch aus Art 13 MRK ein Anspruch des Angeklagten auf ohne Durchführung einer Hauptverhandlung erfolgende Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage ableitbar. Entscheidungstexte 11 Os 35/19k Entscheidungstext OGH 28.05.2019 11 Os 35/... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z3StPO §261 Abs2StPO §91 Abs2
Rechtssatz: Allein die innerhalb der 3-monatigen Fallfrist des § 261 Abs 1 StPO getätigte telefonische Anforderung jenes Aktes, in welchem das Unzuständigkeitsurteil erging, ist ohne weitere Verfolgungsschritte keine wirksame Verfolgungshandlung iSd § 91 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 7 Bs 39/18m Entscheidungstext OLG Linz 04.04.2018 ... mehr lesen...
Norm: StPO §38StPO §485 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bezweifelt der Einzelrichter des Bezirksgerichts seine örtliche Zuständigkeit, so hat er mangels einer § 485 Abs 1 Z 1 StPO vergleichbaren Vorschrift seine Zuständigkeit nicht mittels anfechtbarem Beschluss abzulehnen, sondern das Verfahren in jeder Lage an das seiner Ansicht nach örtlich zuständige Gericht zu überweisen. Entscheidungstexte 12 Ns 77/... mehr lesen...
Norm: MedienG §41 Abs5StPO §390 Abs1StPO §485 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Kostenersatzpflicht nach § 390 Abs 1 zweiter Satz StPO ist in der das Verfahren für die Instanz erliegenden Entscheidung aufzutragen. Dieser Auftrag ist daher notwendigerweise Bestandteil eines Einstellungsbeschlusses gemäß § 485 Abs 1 Z 3 StPO (hier: iVm § 41 Abs 5 MedienG) und nicht mit gesondertem Beschluss auszusprechen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MedienG §41 Abs5StPO §89 Abs2b Satz3StPO §390 Abs1StPO §485 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein in einem verfahrensbeendenden Beschluss (nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO, hier: iVm § 41 Abs 5 MedienG) enthaltener Kostenausspruch oder dessen Unterlassung kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich Gegenstand amtswegiger Wahrnehmung zum Vorteil des Beschuldigten nach § 89 Abs 2b dritter Satz letzter Satzteil StPO sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine bloß teilweise Zurückweisung des Strafantrags aus dem Grund des § 212 Z 3 StPO ist unzulässig. Entscheidungstexte 10 Bs 336/13g Entscheidungstext OLG Graz 31.10.2013 10 Bs 336/13g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000103 Im RIS seit 12.12... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1StPO §212 Z3StPO §91 Abs1
Rechtssatz: Ein nach der Aktenlage erforderliches Gutachten ist möglichst bereits im Ermittlungsverfahren einzuholen, um für den Fall der Anklage eine zügige Durchführung der Hauptverhandlung zu ermöglichen. Entscheidungstexte 6 Bs 157/13h Entscheidungstext OLG Innsbruck 29.05.2013 6 Bs 157/13h ... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dem Einzelrichter des Landesgerichts steht es nicht zu, den von der Staatsanwaltschaft im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens unter Anklage gestellten historischen Sachverhalt – ohne eigene Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung – umzuwürdigen und bereits im Rahmen der Vorprüfung des Strafantrags aufgrund der Aktenlage eine Qualifikation anzunehmen, die von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde (§ 4 StPO, Art... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dem Einzelrichter des Landesgerichts steht es nicht zu, den von der Staatsanwaltschaft im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens unter Anklage gestellten historischen Sachverhalt – ohne eigene Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung – umzuwürdigen und bereits im Rahmen der Vorprüfung des Strafantrags aufgrund der Aktenlage eine Qualifikation anzunehmen, die von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde (§ 4 StPO, Art... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit Strafantrag vom 27.Juli 2010 (ON 6) legt die Staatsanwaltschaft Graz dem am ***** geborenen Pensionisten Dr.Georg L***** und dem am ***** geborenen beschäftigungslosen Horst ********** E***** zur Last, es haben in G***** fahrlässig I. im Zeitraum Mitte 2005 bis 9.Dezember 2009 entgegen Rechtsvorschriften, nämlich den §§ 30ff Wasserrechtsgesetz 1. Dr.Georg L***** als Liegenschaftseigentümer - ab 3.November 2009 unter Missachtung seiner ihm vom Amt der ****... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UWG §1UWG §2UWG §3StPO §485 Abs1 Z3StPO §71 Abs4
Rechtssatz: Zum urheberrechtlichen Werkbegriff im Bereich der Baukunst und zur Abgrenzung zwischen Technik und Kunst iSd § 1 Abs 1 UrhG. Zwischen Architekten und Baumeistern kann ein Wettbewerbsverhältnis iSd §1 UWG vorliegen. Entscheidungstexte 8 Bs 78/08i Entscheidungstext OLG Linz 21.05.2008 8 Bs 78/08i ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UWG §1UWG §2UWG §3StPO §485 Abs1 Z3StPO §71 Abs4
Rechtssatz: Zum urheberrechtlichen Werkbegriff im Bereich der Baukunst und zur Abgrenzung zwischen Technik und Kunst iSd § 1 Abs 1 UrhG. Zwischen Architekten und Baumeistern kann ein Wettbewerbsverhältnis iSd §1 UWG vorliegen. Entscheidungstexte 8 Bs 78/08i Entscheidungstext OLG Linz 21.05.2008 8 Bs 78/08i ... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1
Rechtssatz: Bei ansonsten hinreichendem Tatverdacht sind Bedenken an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten unmittelbar in der Hauptverhandlung zu klären und der Strafantrag nicht vom Einzelrichter zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Bs 161/08p Entscheidungstext OLG Linz 16.05.2008 7 Bs 161/08p European Cas... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1StPO §156 Abs1StPO §165 Abs1
Rechtssatz: § 485 Abs 1 Z 2 StPO soll eine voreilige Anklageerhebung (auf Basis eines nicht hinreichend geklärten Sachverhaltes) und die Durchführung einer Hauptverhandlung vermeiden, wenn bei Einbringung des Strafantrages realistischerweise nicht mit einer Verurteilung gerechnet werden kann. Allein der Umstand, dass die Zeugen gemäß § 156 Abs 1 Z 1 StPO von der Pflicht zur Aussage befreit sind,... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Beendigung des Strafverfahrens vor dem Einzelrichter durch Beschluss der Ratskammer gemäß dem § 485 Abs 1 Z 4 StPO setzt voraus, dass der dem Strafantrag zugrunde liegende aktenkundige Sachverhalt vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht ist. Der unter Anklage gestellte Sachverhalt ist vom Gericht nach allen Richtungen unter den rechtlich maßgeblichen Umständen zu prüfen und jenem Gesetz zu unterstellen, das ... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Beendigung des Strafverfahrens vor dem Einzelrichter durch Beschluss der Ratskammer gemäß dem § 485 Abs 1 Z 4 StPO setzt voraus, dass der dem Strafantrag zugrunde liegende aktenkundige Sachverhalt vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht ist. Der unter Anklage gestellte Sachverhalt ist vom Gericht nach allen Richtungen unter den rechtlich maßgeblichen Umständen zu prüfen und jenem Gesetz zu unterstellen, das ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob gegen den am 12. Mai 1970 geborenen Grundwehrdiener Bernhard H*** Strafantrag wegen des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8, zweiter Fall, MilStG., weil er vom 24. August 1987, 12 Uhr, bis 18. September 1987, 13,30 Uhr, seiner Truppe in Absam ferngeblieben ist und sich dadurch dem Dienst für länger als acht Tage entzogen hat. Am 6. Oktober 1987 beraumte der Einzelrichter des Landesgerichts Innsbruck für den 14. Oktober 1987... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §31 Abs1StPO §292StPO §485 Abs1 Z2StPO §486 Abs2
Rechtssatz: Durchführung der Hauptverhandlung und Urteilsfällung durch den Einzelrichter in einer Jugendstrafsache (§ 1 Z 4 JGG) auf Grund eines (sohin formell verfehlten) Strafantrages verletzen das Jugendgerichtsgesetz 1961 im III und VII Hauptstück sowie im § 26. Der OGH hebt das Urteil des Einzelrichters auf und trägt diesem auf, gemäß § 485 Abs 1 Z 2 StPO die Entscheidung der ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §31 Abs1StPO §292StPO §485 Abs1 Z2StPO §486 Abs2
Rechtssatz: Durchführung der Hauptverhandlung und Urteilsfällung durch den Einzelrichter in einer Jugendstrafsache (§ 1 Z 4 JGG) auf Grund eines (sohin formell verfehlten) Strafantrages verletzen das Jugendgerichtsgesetz 1961 im III und VII Hauptstück sowie im § 26. Der OGH hebt das Urteil des Einzelrichters auf und trägt diesem auf, gemäß § 485 Abs 1 Z 2 StPO die Entscheidung der ... mehr lesen...