Norm
StPO §485 Abs1Rechtssatz
Unbeschadet des (Grund-)Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist ist weder aus Art 6 MRK noch aus Art 13 MRK ein Anspruch des Angeklagten auf ohne Durchführung einer Hauptverhandlung erfolgende Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage ableitbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132698Im RIS seit
08.08.2019Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019