Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Beschlüsse, in denen das Oberlandesgericht in Ausübung des ihm gemäß § 15 StPO zustehenden Aufsichtsrechtes entschieden hat, gehören nicht dazu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GOG §91StPO §15StPO §74 Abs2
Rechtssatz: Vorliegendenfalls steht einerseits die Entscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes über den Antrag des Subsidiaranklägers auf Einleitung der Voruntersuchung, andererseits die Entscheidung des OLG über die Aufsichtsbeschwerde nach § 15 StPO bzw über den Fristsetzungsantrag nach § 91 GOG heran. Demgemäß hat über die Ablehnung der Richter des OLG der OGH, über die Ablehnung der Richter des Landesg... mehr lesen...
Norm: StPO §180StPO §254 Abs4StPO §15StVG §3
Rechtssatz: Wenn im schöffengerichtlichen Verfahren ein Angeklagter, der im Zwischenvollzug in Haft ist, nach Rechtsmittelbelehrung bei der Hauptverhandlung auf Rechtsmittel verzichtete, später aber dennoch die Berufung wegen Strafe erhob, über die noch der Gerichtshof zweiter Instanz zu entscheiden hat, so ist er nach dem Ende des Zwischenvollzuges nicht in Untersuchungshaft zu nehmen, sondern es is... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Gegen Beschwerdeentscheidungen sieht die Strafprozeßordnung kein weiteres ordentliches Rechtsmittel vor. Entscheidungstexte 12 Os 149/94 Entscheidungstext OGH 20.10.1994 12 Os 149/94 14 Os 186/94 Entscheidungstext OGH 10.01.1995 14 Os 186/94 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Zufolge des im Strafverfahren herrschenden Grundsatzes der Zweinstanzlichkeit sind Entscheidungen, mit denen ein Rechtsmittelgericht über ein Rechtsmittel abgesprochen hat, unanfechtbar. Entscheidungstexte 13 Os 172/93 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 13 Os 172/93 15 Os 175/93 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Die Reichweite des in § 15 StPO normierten Aufsichtsrechtes und die daraus entspringende Befugnis des OLG, auch in Fällen, in denen der Rechtszug ausdrücklich untersagt oder jedenfalls eine Beschwerde nicht eingeräumt ist, erstinstanzliche Entscheidungen abzuändern oder aufzuheben, wurde in der Judikatur bisher vielfach divergierend beurteilt. Allgemein anerkannt ist aber, daß die Oberlandesgerichte nicht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 4.Feber 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Karl P***** wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und Abs. 2, 161 Abs. 1 StGB und anderer s... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §235StPO §237
Rechtssatz: Gemäß § 235 StPO kommt während der Hauptverhandlung die Verhängung von Ordnungsstrafen dem Gerichtshof, somit dem Schöffensenat zu, woran der Umstand, daß die Schöffen - am Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache (§ 239 erster Satz StPO) - noch nicht beeidet waren, nichts ändert. Auf einen (gesetzwidrig) allein vom Vorsitzenden gefaßten Ordnungsstrafbeschluß findet auch der Rechtsmittelauss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerden des Franz S*****, der Marianne H***** und der Maria H***** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10.Oktober 1990, GZ 23 c Vr 6791/90-8, mit welchem die (Subsidiar-)Anträge der Beschwerdeführer auf Einleitung der Voruntersuchung gegen die im
Spruch: Genannten wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB zurückgewiesen worden ware... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz als Beschwerdegericht über eine Beschwerde des (ehemaligen) Strafgefangenen Gerhard B***** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Steyr als Vollzugsgericht vom 30.November 1990, GZ 20 Ns 23/89-17, mit dem beim Strafgefangenen entdecktes Geld und Gegenstände, die ihm nicht ordnungsgemäß überlassen worden sind, gemäß § 37 Abs. 1 StVG für verfallen erklärt wurden, größtenteils abschlägig entschieden. R... mehr lesen...