RS OGH 1993/12/23 13Os172/93, 15Os175/93

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Rechtssatz

Zufolge des im Strafverfahren herrschenden Grundsatzes der Zweinstanzlichkeit sind Entscheidungen, mit denen ein Rechtsmittelgericht über ein Rechtsmittel abgesprochen hat, unanfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096494

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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