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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 27.12.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) die Akten gemäß § 22 Abs. 4 BFA-VG zur verfahrensgegenständlichen gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG vor. Am 28.12.2023 übermittelte das BFA eine Stellungnahme anlässlich der Aktenvorlage. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), wurde mittels Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“) vom 28.04.2023, dem BF am selben Tag zugestellt, die Schubhaft gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der BF wird seither in Schubhaft angehalten. 1. Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), wurde mitte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), nach seinen Angaben ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 14.11.2012 nach illegaler Einreise einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.11.2012 abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde der BF aus Österreich ausgewiesen. Dieser Bescheid erwuchs am 12.12.2012 in Rechtskra... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.11.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG vor und teilte im Wesentlichen mit, dass Fluchtgefahr und Sicherungsbedarf sowie Verhältnismäßigkeit weiterhin vorliegen würden. E... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.11.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG vor. Mit Schreiben vom 23.11.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß Paragraph 22 a, Absatz 4... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, RD Salzburg (in der Folge kurz: BFA) vom 02.07.2023, Zl. 1032135807/231261036, wurde über XXXX , geb. XXXX , StA.: Nigeria (in der Folge: betroffener Fremder oder kurz: BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Dieser Bescheid wurde dem BF am selben... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 26.06.2022 nach illegaler Einreise einen Antrag auf internationalen Schutz, wobei er angab, den Namen XXXX zu führen, Staatsangehörige(r) von XXXX zu sein. Seit 30.06.2022 - Zeitpunkt der Abmeldung aus der Grundversorgung - war der BF unbekannten Aufenthalts. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 23.09.2022 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein INDISCHER Staatsangehöriger, stellte am 14.11.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.11.2012 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch den Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen und dieser nach INDIEN... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.11.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft vor. 1. Mit Schreiben vom 06.11.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Fo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22 Abs. 4 BFA-VG zur nunmehr verfahrensgegenständlichen vierten gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft (gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG) vor. 1. Mit Schreiben vom 30.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG vor und teilte im Wesentlichen mit, dass Fluchtgefahr und Sicherungsbedarf sowie Verhältnismäßigkeit weiterhin vorliegen würden. 1. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (in der Folge kurz: BFA) vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , wurde über XXXX , geb. XXXX , StA.: Marokko (in der Folge: betroffener Fremder oder kurz: BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zweck der Sicherung des Verfahrens in Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Dies... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) befindet sich seit 15.06.2023 in Schubhaft. 2. Mit Schreiben vom 31.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur zweiten gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft vor. 2. Mit Schreiben vom 31.10.2023 legte das Bundesamt für Fre... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG vor. 1. Mit Schreiben vom 27.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (in der Folge kurz: BFA) vom XXXX .2023, Zl. XXXX , wurde über XXXX , geb. XXXX , StA.: Nigeria (in der Folge: betroffener Fremder oder kurz: BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Dieser dem BF noch am selben Tag durch persönliche Übergabe zugestellte Bescheid blieb unbe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der betroffene Fremde (im folgenden auch kurz BF) stellte am 11.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des BFA vom 26.01.2023 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der betroffene Fremde (im Folgenden auch kurz BF) befand sich zunächst vom XXXX .2023 bis XXXX .2023 in Schubhaft. 1. Der betroffene Fremde (im Folgenden auch kurz BF) befand sich zunächst vom römisch 40 .2023 bis römisch 40 .2023 in Schubhaft. 2. Er wurde am XXXX .2023 aus der Schubhaft entlassen und in Verwaltungsstrafhaft genommen. Am 23.09.2023 wurde der BFA JD darüber informier... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Gegen den betroffenen Fremden (im Folgenden: BF) wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX .2023, Zahl XXXX , gemäß 76 Abs. 2 Z 2 FPG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung verhängt. 1. Gegen den betroffenen Fremden (im Folgenden: BF) wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom römisch 40 .2023, Zahl römisch 40 , gemäß 76 Absatz... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 18.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) den Verfahrensakt zur Entscheidung nach § 22a Abs. 4 BFA-VG hinsichtlich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der weiteren Anhaltung in Schubhaft vor und erstattete hierzu eine Stellungnahme (dritte gerichtliche Haftüberprüfung). Am 18.10.2023 legte das Bundesa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundeamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX , Zahl XXXX , wurde gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG die Schubhaft über den BF zum Zweck der Sicherung des Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Die Rechtsfolgen des Bescheides traten nach der Entlassung aus der Strafhaft am 28.04.2023 ein, seitdem befindet sich der ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft vor. 1. Mit Schreiben vom 10.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Fo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: „BF“), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 14.11.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes (im Folgenden auch: „BAA“), rechtskräftig mit 12.12.2012, wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz abgewiesen und gleichzeitig die Ausweisung nach Indien ausgesprochen. 3. Am 06.02.2015 wurde der BF... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22 Abs. 4 BFA-VG zur nunmehr verfahrensgegenständlichen dritten gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft (gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG) vor. 1. Mit Schreiben vom 06.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer befindet sich seit 15.06.2023 in Schubhaft. 2. Mit Schreiben vom 05.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) dem Bundesverwaltungsgericht die Akten gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur ersten gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft vor. 2. Mit Schreiben vom 05.10.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein indischer Staatsangehöriger, reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 30.10.2022 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.01.2023 wurde dieser Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der betroffene Fremde (im Folgenden: BF) reiste spätestens am XXXX .2021 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes. Dieser wurde mit Bescheid vom XXXX .2021 in allen Spruchpunkten abgewiesen, die aufschiebende Wirkung aberkannt und keine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt. Dieser Bescheid erwuchs mangels Beschwerdeerhebung am XXXX .2022 in ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.09.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) die Akten gemäß § 22 Abs. 4 BFA-VG zur verfahrensgegenständlichen zweiten gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG vor. Mit Schreiben vom 22.09.2023 legte das Bundesamt für Fremdenwesen- und Asyl... mehr lesen...