Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2025 aus Anlass der Betretung bei der (unerlaubten) Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit von einem Beamten der fremden- und grenzpolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion XXXX dazu wie zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2025 aus Anlass der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde), Regionaldirektion Oberösterreich, vom 21.01.2025 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX 2025 aus Anlass der Betretung bei der (unerlaubten) Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit von einem Beamten der fremden- und grenzpolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion XXXX dazu wie zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 2025 aus Anlass der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde), Regionaldirektion Wien, vom 27.06.2024 wurde dem im Stande der Strafhaft befindlichen Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 09.04.2025 wurde gegen den serbischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig sei (Spruchpunkt II.) Mit Bescheid der belangten Behörde vom 09.04.2025 wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (kurz BF) ist türkischer Staatsangehöriger und hält sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Er verfügt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Der BF wurde erstmals am XXXX , rechtskräftig am XXXX , vom Landesgericht (kurz LG) XXXX zu GZ: XXXX wegen § 201 Abs. 1 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 9 Monaten verurteilt. Der BF wurde erstmals am römisch 40 , rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.04.2025 wurde gegen den nordmazedonischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nordmazedonien zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 3 Z 5 FPG wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2024 fest- und am XXXX .2024 in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. Er befindet sich seither in Haft. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2024 fest- und am römisch 40 .2024 in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. Er befindet sich seither in Haft. 2. Mit Schreiben vom 19.08.2024, vom BF übernommen am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.10.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Albanien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG gegen den BF ein au... mehr lesen...