TE Bvwg Erkenntnis 2026/1/5 G305 2318079-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.01.2026
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten