Entscheidungsdatum 30.05.2024 Norm: AsylG 2005 §10 Abs2 AsylG 2005 §57 AsylG 2005 §58 Abs2 BFA-VG §18 Abs2 Z1 BFA-VG §9 B-VG Art133 Abs4 EMRK Art8 FPG §46 FPG §50 FPG §52 Abs1 Z1 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z1 FPG §55 Abs4 StGB §127 StGB §146 StGB §147 Abs1 Z1 StGB §229 StGB §241e VwGVG §24 Abs1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom XXXX .2022, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am XXXX .2022, wurde der BF anlässlich seiner Festnahme am XXXX .2022 und anschließender Anhaltung in Untersuchungshaft in einer Justizanstalt im Bundesgebiet darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung angedacht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 im Bundesgebiet, an der Grenzkontrollstelle XXXX , durch einen Polizeibeamten angehalten und einer Einreisekontrolle unterzogen. Im Zuge dieser Kontrolle wurde der BF aufgefordert, die hinteren Türen des von ihm gelenkten Kastenwagen, mit slowakischen Kennzeichen, zu öffnen. Hierbei konnten im Laderaum mehrere Personen vorgefunden werden, durch eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Urteil eines Landesgerichts vom 04.12.2023 wurde der Beschwerdeführer u.a. wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, des Vergehens der schweren Körperverletzung, des Verbrechens des Suchtgifthandels und des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 3 (drei) Jahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend als BF bezeichnet), der im Jahr 1993 nach Österreich einreiste, ist seit 2010 im Besitze eines Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Am XXXX 02.2020 wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge BFA oder belangte Behörde) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet, die im Umstand gründete, dass über den BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2024 wurde gemäß § 52 Abs 5 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien zulässig ist (II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm, Abs 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.02.2024 sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aus, dass dem BF eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht zuerkannt werde (Spruchpunkt I.), gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt II.), stellte die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Serbien fest (Spruchpunkt III.), sah von der Festlegung einer Fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX in XXXX bei einer Polizeikontrolle in einem XXXX hinter der XXXX und im Besitz des Schlüssels zur Eingangstüre des XXXX , aber ohne Aufenthaltsberechtigung angetroffen und wegen ihres nicht rechtmäßigen Aufenthalts festgenommen. Am nächsten Tag wurde sie vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot vernommen und nach der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 14.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) und die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 55 Abs 4 FPG wurde keine Frist für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem polizeilichen Abschlussbericht vom XXXX wurde der Beschwerdeführer (BF), ein serbischer Staatsangehöriger, wegen des Verdachts auf Fälschung besonders geschützter Urkunden bei der Staatsanwaltschaft XXXX angezeigt, weil er für Wohnsitzanmeldungen sowie für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung und eines Lichtbildausweises für EWR-Bürger einen gefälschten kroatischen Personalausweis verwendet hatte. Mit dem polizeilichen Abschlussbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben der Justizanstalt XXXX vom 07.12.2022 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) davon unterrichtet, dass am XXXX .2022 über den Beschwerdeführer (BF) die Untersuchungshaft verhängt wurde. Mit Schreiben der Justizanstalt römisch XXXX vom 07.12.2022 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) davon unterrichtet, dass am römisch XXXX .2022 über den Beschwerdeführer (BF) die Untersuchungshaft verhängt wurde. Mit S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde dem BF eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 PG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Serbien zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein und stellte am 24.01.2022 unter der Angabe, XXXX zu heißen und am XXXX geboren zu sein, einen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein und stellte am 24.01.2022 unter der Angabe, römisch XXXX zu heißen und am römisch XXXX geboren zu sein, einen Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (BF) ist russischer Staatsangehöriger, der tschetschenischen Volksgruppe und dem muslimischen Glauben zugehörig. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF wurde am XXXX im österreichischen Bundesgebiet nachgeboren und stellte seine gesetzliche Vertretung am 19.12.2007 für diesen einen Antrag auf internationalen Schutz, welchem mit Bescheid des ehemaligen Bundesasylamts vom 15.01.2008, Zl. XXXX , stattgegeben und dem BF d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX .2015 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF), der damals den Namen XXXX führte, u.a. eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen, weil er sich nicht rechtmäßig in Österreich aufhielt. Am XXXX .2015 reiste er daraufhin freiwillig aus dem Bundesgebiet nach Nordmazedonien aus. Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und reiste zuletzt glaublich am XXXX .2022 in das Bundesgebiet ein, er hält sich seitdem durchgehend in Österreich auf. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und reiste zuletzt glaublich am römisch XXXX .2022 in das Bundesgebiet ein, er hält sich seitdem durchgehend in Österreich auf. Der BF beantragte am XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der belangten Behörde (im Folgenden: BFA) vom 04.09.2023 wurde gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) kein Aufenthaltstitel besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.); gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.); gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Serbi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein Staatsangehöriger der Türkei, reiste zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2002 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und war zuletzt im Besitz einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“, gültig bis 13.01.2022. 2. Der BF weist vier strafgerichtliche Verurteilungen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, schwerer Körperverletzung und sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet), ein Staatsangehöriger Georgiens, reiste am 17.07.2005 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet), ein Staatsangehöriger Georgiens, reiste am 17.07.2005 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf inter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2023 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) von Beamten der Polizeiinspektion XXXX festgenommen, weil er über kein für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet nötiges Dokument verfügte. Im Anschluss wurde er zu seinen persönlichen Verhältnissen und seinem Reiseweg befragt. Schließlich wurde er darauf hingewiesen, dass er verpflichtet sei, Österreich zu verlassen und ihm ein Informatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) zugestellt am 14.03.2024, wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein usbekischer Staatsangehöriger, wurde am 06.08.2023 im Bundesgebiet betreten und festgenommen. 2. Am 08.08.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) über die Verhängung der Untersuchungshaft über den BF verständigt. 3. Am 04.09.2023 wurde der BF durch das BFA einvernommen. Dabei gab er an, sich in Österreich nur auf der Durchreise na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 13.02.2024 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2. AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1. Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein Staatsangehöriger der Türkei, wurde am XXXX in der Türkei geboren. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein Staatsangehöriger der Türkei, wurde am römisch XXXX in der Türkei geboren. I.2. Der BF reiste zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in das österreichische Bundesgebiet ein und meldete sich erstm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 26.06.2023, wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlasse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und hält sich seit einem unbekannten Zeitraum in Österreich auf. Er wurde am XXXX wegen des dringenden Verdachts des Einbruchsdiebstahls bzw. gewerbsmäßiger Diebstahl bzw. Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung festgenommen und in die JA XXXX eingeliefert, die Untersuchungshaft verhängt. Er wurde am römisch XXXX wegen des dringenden Verdachts des Einbruchsdie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte in Bezug auf die beschwerdeführende Partei (bP) folgenden Verfahrensgang dar: „Sie wurden am 24.10.2023 um 10:15 Uhr von Beamten der österreichischen Bundespolizei aufgrund des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachverhaltes und dem daraus resultierenden dringenden Tatverdacht der Begehung der Schlepperei vorläufig festgenommen und im Anschluss in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 25.04.2023 wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § ... mehr lesen...