Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages 59jährige Kläger war seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten als Vertriebsingenieur beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. 5. 1996 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1996 auf. Ab 13. 5. 1996 befand sich der Kläger im Krankenstand. Dennoch fuhr er am 16. 5. 1996 - mit dem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeug - nach Nürnberg. Von dieser Reise erfuhr die Beklagte am 16. 5. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Schon vor 1983 verfolgte die beklagte Partei (damals noch nicht als Konzern, sondern als Aktiengesellschaft) das Prinzip der Divisionalisierung, das auf einer möglichst weitgehenden unternehmerischen Verselbstständigung einzelner Geschäftsbereiche beruhte. 1983 wurde durch Aufspaltung aus der damaligen AG in rechtlich selbstständige Unternehmen ein Konzern geschaffen, der aus der beklagten Partei als Aktiengesellschaft Holding (Dachgesellschaft, Konzernmut... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 8 ObS 21/94 (= WBl 1995, 160) dargelegt hat, war bereits nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der IESG-Novelle BGBl 1993/817 nur der gesetzliche Abfertigungsanspruch gesichert und wurde mit der ausdrücklichen Bezugnahme auf die §§ 23 und 23a AngG in § 1 Abs 4a IESG idF der zitierten Novelle die im Wege der Interpretation zu ermittelnde bisherige Rechtslage lediglich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 1.1.1979 ein Dienstverhältnis zur Firma T***** begründet und wurde am 1.4.1987 von der A***** Data Gesellschaft mbH mit vollen Rechten und Pflichten als Dienstnehmer übernommen. Am 1.7.1987 wurde das Dienstverhältnis ebenfalls mit vollen Rechten und Pflichten von der A***** Gesellschaft mbH übernommen. Anläßlich dieser Übernahmen wurden dem Kläger keine Abfertigungen ausbezahlt. Am 5.10.1991 erwarb die prot. Firma B***** Vertriebs- und P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 Z 2 ASGG ist in Arbeits- und Sozialrechtssachen die ordentliche Revision in jedem Fall zulässig, sofern der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, 50.000 S übersteigt. Die Ausführungen der Revisionsbeantwortung lassen diese Bestimmung außer Acht. Es bedurfte daher keines Ausspruches des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision. Gemäß Paragraph 46, Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der behauptete Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der behauptete Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Begründun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes in dem in Revision gezogenen Bereich zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Der Revisionswerber wendet sich nur gegen die Einbeziehung der anteiligen Sonderzahlungen in die mit der in § 1 Abs. 4 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitgl... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 IIIUrlG §3 Abs1 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. September 1952 bis 27. April 1968 bei der L*** Kohlenbergbau Gesellschaft mbH und seit 22. Juli 1968 bei der A*** Schuhfabriksgesellschaft mbH (kurz A***) als Chauffeur beschäftigt. Ab 16. November 1970 war er Arbeitnehmer der Beklagten, bis er mit 29. Februar 1984 das Arbeitsverhältnis wegen Inanspruchnahme der Alterspension aufkündigte. Mit der Behauptung, es sei ihm auf Grund der Anrechnung der Dienstzeit bei der Firma A*** durch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit für die Unternehmen der "G***ruppe" mit dem Erstbeklagten und dessen Vater Vorstandsmitglied der Bernhard A*** AG, die im Jahre 1967 durch Umwandlung aus der Bernhard A*** Gesellschaft mbH entstanden war. Mit 1.Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die G*** & Co OHG (im folgenden kurz OHG genannt) gegründet und auf diese alle Aktiven und Passiven der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde m... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405 AngG §23 Abs3 III ABGB § 1405 heute ABGB § 1405 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. Mai 1952 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschaftern der OHG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.Oktober 1977 in der Boutique "Gini" in Wien 20., Wallensteinstraße 4, als Verkäuferin angestellt. Am 1. September 1978 übernahm der Beklagte die Boutique von Hermine H*** und setzte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fort. Sie bezog zuletzt ein Bruttogehalt von S 8.000 monatlich. Im März 1979 teilte die Klägerin dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei und der Arzt den voraussichtlichen Entbindungstermin mit 16.November 1979 festges... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIb. ABGB §1151 XII ABGB §1152 F AngG §23 Abs3 III ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletz... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GI ABGB §1151 XII ABGB §1405 AngG §23 Abs3 IIIHGB §128HGB §159 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. April 1950 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschaft... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 Rechtssat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 10. Juli 1985 (S 46/85) wurde über das Vermögen Reinfried P***, Sägewerksbesitzer in 5582 St. Michael im Lungau, der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger war bis zum 30. November 1984 im Betrieb Reinfried P*** beschäftigt. Die von Anton S*** im Konkurs mit (letztlich) S 189.369,41 angemeldete Forderung wurde mit S 41.985,24 festgestellt und im darüber hinausgehenden Ausmaß bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22.August 1960 im Unternehmen des Josef R*** als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Kaufvertrag vom 28.Juni 1973 verkaufte Josef R*** sein Unternehmen an die beklagte Partei, welche mit 1.Juli 1973 den Handel mit festen und flüssigen Brennstoffen aufnahm. Josef R*** meldete den Kläger bei der Gebietskrankenkasse und beim Arbeitsamt ab. Seine sämtlichen Lohnansprüche wurden befriedigt und er erhielt das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die neun Kläger begehren vom Beklagten die Zahlung von der Höhe nach außer Streit stehenden Abfertigungen. Zur
Begründung: brachten sie vor, sie seien vom Beklagten am 27.5.1981 gekündigt worden. Der Pächter des Unternehmens des Beklagten, Peter C***, habe am selben Tag erklärt, sie zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, jedoch mit Ausnahme der Abfertigungsansprüche. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Pächter habe sich verpflich... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 Rechtssat... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 Rechtssat... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs3 III AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 Rechtssat... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 B ABGB §863 GI ABGB §914 IIIb ABGB §1151 XII ABGB §1152 A ABGB §1155 ABGB §1158 I ABGB §1162 IV ABGB §1409 F AngG §23 Abs3 IIISchSpG §33 ABGB § 302 heute ABGB § 302 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 863 heute ABGB... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind Töchter des Erstbeklagten; sie sind zu 4/9 und 2/9 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 345 KG V mit dem Haus 1130 Wien F-Gasse 25. Eigentümer des restlichen Drittelanteiles ist auf Grund eines am 7. Juni 1978 mit dem Erstbeklagten abgeschlossen Kaufvertrages die Firma Johann P. Nach Punkt 1 dieses Kaufvertrages kaufte und übernahm die Firma Johann P den Drittelanteil des Erstbeklagten mit allen Rechten und Pflichten, mit denen dieser den Liegenschaftsant... mehr lesen...
Der Kläger war seit 1968 für die Beklagte tätig und wurde 1970 in das Angestelltenverhältnis übernommen; sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 5500 S. Er grundete und führte in dieser Zeit mehrere Filialen; außerdem richtete er eine zentrale Werkstätte ein, deren Leitung er gleichfalls innehatte. In der Folge mußten alle diese Filialen mit Ausnahme derjenigen in der L-Straße in Graz geschlossen werden. In dieser Filiale war bis vor zwei Jahren neben dem Kläger noch eine voll... mehr lesen...