Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §94 Z41;GewO 1973 §98;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß das in Frage stehende Kraftfahrzeug nach - auf eigene Rechnung und Gefahr - durchgeführter Reparatur wieder verkauft wird, um eben diese Reparatur zu "finanzieren", indiziert noch keine gewerbsmäßige Tätigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §94 Z46;GewO 1973 §98;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses wird nicht angeführt, in bezug worauf dem Beschuldigten Reparatur- bzw. Lackiererarbeiten zur Last gelegt werden; in weiterer Folge wird lediglich ausgeführt, dass er somit unberechtigterweise das "Kraftfahrzeugmechanikerhandwer... mehr lesen...