Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein N... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 13 Abs 5 GewO 1994 zweifelsfrei ergibt, ist Voraussetzung für das Vorliegen des dort genannten Entziehungsgrundes allein die Tatsache eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte eines Rechtsträgers, über dessen Vermögen der Konkurs eröffn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 16. Juli 1998 entzog der Landeshauptmann von Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 GewO 1994 eine näher bezeichnete Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann bei dieser Entscheidung - teils durch Übernahme der erstbehördlichen Feststellungen - davon aus, B. sei mit am 24. Februar 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des La... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/04/0225 1
VwSlg 14374 A/1995 Stammrechtssatz Nach § 91 Abs 2 GewO 1994 ist tatbestandsmäßig, daß eine natürliche Person, der ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, nicht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist entfernt wird. Eine allenfalls nach Ablauf de... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 1998 die Berechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 3 lit. b Z. 25 GewO 1973 im Standort Innsbruck, Bürgerstraße 12, gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, AB sei persönlich ha... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 impl;GewO 1973 §91 Abs2 impl;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0143 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Gesc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 2 Stammrechtssatz Die Gerichtsbeschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens stellen für die Gewerbebehörd... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Juli 1996 wurde gemäß § 91 Abs. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 leg. cit. und § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 Z. 3 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 die mit Bescheid vom 26. April 1989 erteilte Genehmigung der Bestellung des Zweitbeschwerdeführers zum Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin bei Ausübung der Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/03/0352 E 18. November 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/24 94/04/0221 2
(hier nur betreffend die Frage der Bekämpfbarkeit der Aufforderung im
Grunde des § 91 Abs 2 GewO 1994) Stammrechtssatz Die Aufforderung im Grunde des § 91 Abs 2 G... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Jänner 1998, Zl. MA 63-E 122/97, entzog der Landeshauptmann von Wien dem Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 Z. 2, 3 und ... mehr lesen...
Den vorliegenden Beschwerden und den diesen angeschlossenen Bescheidausfertigungen zufolge wurde der Beschwerdeführerin 1) mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. Dezember 1997, Zl. IIa-53.053/1-97, die Berechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes (§ 189 Abs. 1 Z. 2 bis 4 GewO 1973) in der Betriebsart Gasthaus im Standort W, D-Straße 5, Gasthaus P, gemäß den §§ 91 Abs. 2, 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen,... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0039
98/04/0040 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 2 Stammrechtssatz Die Gerichtsbeschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 2
Zusatz: Ob dieser Einfluß im Einzelfall tatsächlich ausgeübt
wird, ist für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des
§ 13 Abs 5 GewO 1994 b... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide entzog der Landeshauptmann von Salzburg mit den beiden im Instanzenzug ergangenen Bescheiden vom 4. Dezember 1997 der Beschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 zwei verschiedene Gewerbeberechtigungen. Nach der gleichlautenden Begründung: dieser Bescheide sei Alois W. Gesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Er sei auch seit 16. Dezember 1987 Gesell... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 2 Stammrechtssatz Einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH steht ein maßgeblicher Einfluß iSd... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Juli 1996 entzog der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk in Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung mit der Begründung: , mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. Juni 1995 sei über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet worden, das Parteiengehör sei gewährt aber nicht in Anspruch genommen worden und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gew... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 25. September 1996 wurde der Beschwerdeführerin eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gestützt auf § 87 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 und 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen, weil mit Beschluß des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 19. Oktober 1995 ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des J, dem aufgrund seiner Funktion in der Gesellschaft ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zustehe, mangels De... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040094.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 impl;GewO 1973 §91 Abs2 impl;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/04/0013 E 3. März 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0143 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die nat... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. Juli 1997 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe an einem näher bezeichneten Standort. Nach der Begründung: dieses Bescheides wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Jä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994 an einem näher bezeichneten Standort entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Landeshauptmann in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 25. Jänner 1996 sei der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen d... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Jänner 1995, Zl. 94/04/0221, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 29. Oktober 1992 (neuerlich) keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, "daß der Berufungswerberin ihre Gewerbeberechtigungen für das Immobilienmaklergewerbe und das Immobilienverwaltergewerbe im Standort W ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 91 Abs 2 GewO 1994 ist zu schließen, daß Änderungen im maßgebenden Sachverhalt nach Ablauf der dem Gewerbetreibenden gesetzten behördlichen Frist unbeachtlich sind. Der Gesetzgeber sieht insofern mit § 91 Abs 2 GewO 1994 nur eine Sanktion für die Nichtentfernung vor. Die Aufforderung im Grunde des § 91 Ab... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 2 Stammrechtssatz Die Gerichtsbeschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw die Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens stellen für die Gewerbebehörd... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 94/04/0237 4 Stammrechtssatz Der Gesichtspunkt einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Gewerbeinhabers hat im Entziehungsverfahren keine rechtliche Relevanz (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. April 1997 unter Spruchteil A der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe mit näher umschriebenen Berechtigungen in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Erstbehörde habe der Beschwerdeführerin die genannte Gewerbeberechtigung mit der Begr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Es ist - aus objektiver Sicht - durchaus möglich, einen handelsrechtlichen Geschäftsführer innerhalb eines Zeitraumes von zweieinhalb Monaten zu entfernen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Dezember 1996 die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994 an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 und 5 GewO 1994 entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der La... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §20;GmbHG §34;GmbHG §39;
Rechtssatz: Dem Alleingesellschafter einer GmbH kommt auch dann, wenn er nicht gleichzeitig handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte der Gesellschaft zu, den er jederzeit ausüben kann. Ob der ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1996 entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 87 Abs. 1 Z. 1 und 2 und 13 und 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Immobilienmaklergewerbe und das Immobilienverwaltergewerbe in einem nähe... mehr lesen...