RS Vwgh 1999/6/2 99/04/0085

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Veröffentlicht am 02.06.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs3;
GewO 1994 §13 Abs5;
GewO 1994 §26 Abs2;
GewO 1994 §26 Abs3;
GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
GewO 1994 §91 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4

Stammrechtssatz

Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040085.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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