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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §91 Abs2;Rechtssatz
Es ist - aus objektiver Sicht - durchaus möglich, einen handelsrechtlichen Geschäftsführer innerhalb eines Zeitraumes von zweieinhalb Monaten zu entfernen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040125.X01Im RIS seit
20.11.2000