RS Vwgh 1997/8/28 97/04/0125

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Veröffentlicht am 28.08.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §91 Abs2;

Rechtssatz

Es ist - aus objektiver Sicht - durchaus möglich, einen handelsrechtlichen Geschäftsführer innerhalb eines Zeitraumes von zweieinhalb Monaten zu entfernen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040125.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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