Entscheidungen zu § 74 Abs. 2 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

155 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 155

RS UVS Wien 1997/03/07 04/G/35/135/96

Rechtssatz: Die Vorschreibung der gegenständlichen Bescheidauflagen, wonach das An- und Abklemmen der Akkumulatoren nur bei allpolig abgeschaltetem Ladegerät erfolgen darf, worauf in der Nähe des Ladegerätes durch näher bezeichneten Anschlag deutlich sichtbar und haltbar hinzuweisen ist, bzw wonach die näher beheichneten einflügeligen Türen brandhemmend (T 30) gemäß ÖNORM B 3850 auszuführen sind, erfolgte gemäß § 77 GewO 1973 sowie § 27 Abs 2 ASchG bzw § 79 GewO 1973 sowie § 27 Abs 5 ASchG... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.03.1997

RS UVS Kärnten 1997/02/10 KUVS-60/11/96

Rechtssatz: Bei der konsenslosen Änderung einer genehmigten Betriebsanlage ist im Verwaltungsstrafverfahren die Frage der Genehmigungspflicht der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen. Es genügt für die Tatbestandserfüllung auch des ersten Falles des § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994, daß sich durch diese erwarteten Auswirkungen der Änderung neue oder größere Gefährdungen, Belästigungen usw. im Sinne des § 74 Abs 2 GewO ergeben können. Die Genehmigungspflicht ist immer schon dann gegeben, wenn sol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.02.1997

TE UVS Steiermark 1996/10/28 30.9-22/96

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es laut Anzeige des ha. Betriebsanlagenreferates vom 08.11.1994 und laut Erhebungsbericht der MA 19 vom 21.12.1994 in Ausübung seines Gewerbes "Betrieb eines Selbstbedienungssolariums gemäß § 5 Abs 2 Z 3 GewO 1994" zu verantworten, daß am Standort G., E.-straße 77 in der Zeit vom 01.11.1994 bis zumindest 20.02.1995 ein Selbstbedienungssolarium mit 2 Solarbetten betrieben wird, also eine der Entfalt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.10.1996

TE UVS Wien 1996/09/25 04/G/21/39/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 27.11.1995, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben die gemäß § 74 der Gewerbeordnung 1994 genehmigungspflichtige Betriebsanlage in Wien, S-straße (Friseurbedarf S), zumindest in der Zeit von 17.03.1993 bis 25.09.1995 betrieben, ohne daß dafür die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung erteilt worden war. Die Genehmigungspflicht ergibt sich daraus, daß durch die La... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.09.1996

TE UVS Steiermark 1996/09/05 30.4-90/96

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher gekennzeichneten Straferkenntnis vom 9.5.1996 war über Ing. J. H. auf Rechtsgrundlage des § 366 Abs 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 eine Verwaltungsstrafe in Höhe von S 5.000,-... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.09.1996

RS UVS Steiermark 1996/09/05 30.4-90/96

Rechtssatz: Dem Begriff des Nebengewerbes der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Abs 1 Z 2 GewO wohnen die Merkmale einer mit der Land- und Forstwirtschaft organisatorisch eng verbundenen Erscheinungsform und der Unterordnung der gewerblichen Tätigkeiten gegenüber der Land- und Forstwirtschaft inne (vgl. Gerscha - Steuer, Kommentar zur Gewerbeordnung 1993, Anmerkung 20 zu § 2 Gewerbeordnung). Daraus ist ersichtlich, daß die Normadressaten dieser Bestimmungen Land- und Forstwirte sind, die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.09.1996

RS UVS Kärnten 1996/08/26 KUVS-1283/3/95

Rechtssatz: Unbeschadet des Bestehens einer Gastgewerbekonzession liegt eine Genehmigungspflicht bereits bei einer "Eignung" der Betriebsanlage, nachteilige Einwirkungen iSd § 74 Abs 2 GewO zu verursachen, etwa indem Nachbarn durch Lärm belästigt werden, vor. Eine solche Eignung beim Betrieb eines Gastlokals mit davorliegendem Gastgarten und (lautem) Musikspielen bei geöffneten Lokaltüren ist jedenfalls anzunehmen. Für die Beurteilung der Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanla... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/08/20 KUVS-1284/4/95

Rechtssatz: Bei Subsumierung eines Sachverhaltes unter den Tatbestand des § 366 Abs 1 Z 2 GewO ist die Frage der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage iSd § 74 Abs 2, nicht aber die ihrer Genehmigungsfähigkeit gem § 77 Abs 1 zu prüfen. Die Genehmigungspflicht selbst ist immer schon dann gegeben, wenn die in § 74 Abs 2 GewO bezeichneten Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Von einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage spricht man, wenn sie "geeignet" (§ 74 Abs 2 GewO) ist, Gefährdung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/08/16 KUVS-307/4/96

Rechtssatz: Da die Gewerbeordnung in § 370 Abs 2 GewO selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen trifft, ist für den Bereich des Gewerberechts nach dem klaren Wortlaut des § 9 Abs 1 VStG, der die Subsidiarität dieser Bestimmung gegenüber allfälligen entsprechenden Regelungen in den besonderen Verwaltungsgesetzen normiert, § 9 Abs 2 VStG nicht anwendbar. Der handelsrechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/07/22 KUVS-1286/5/95

Rechtssatz: Von einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage spricht man dann, wenn sie "geeignet" im Sinn des § 74 Abs 2 GewO ist, ... nachteilige Einwirkungen im Sinn von § 74 Abs 2 leg cit hervorzurufen. Auch genügt die bloße Eignung einer Betriebsanlage, nachteilige Einwirkungen im Sinn des § 74 Abs 2 verursachen zu können; nicht hingegen wird der mit Sicherheit feststehende, tatsächliche Eintritt von ... Belästigungen gefordert. Genehmigungspflicht liegt bereits dann vor, wenn das Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.07.1996

TE UVS Wien 1996/07/19 04/G/21/111/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk vom 10.1.1996 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Restaurant H BetriebsgesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft eine aufgrund der Neuerrichtung einer Lüftungsanlage samt einer Lüftungszentrale am Dachboden bzw der damit zusammenhängenden Schaffung neuer Br... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.07.1996

RS UVS Wien 1996/07/19 04/G/21/111/96

Rechtssatz: Auch in der Neuerrichtung einer Lüftungsanlage samt einer Lüftungszentrale am Dachboden bzw der damit zusammenhängenden Schaffung neuer Brandabschnitte und der damit verbundenen möglichen Belästigung von Nachbarn durch Lärm und Geruch kann eine genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage bestehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.07.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/20 KUVS-1287/8/95

Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne entsprechende Genehmigung ist ein fortgesetztes Delikt und ist diese Qualifikation im wesentlichen lediglich bei der Setzung einer Verfolgungshandlung von Bedeutung. Da die Erstinstanz zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform der Einzelhandlungen, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und der zeitlichen Kontinuität Deliktseinheit angenommen hat und lediglich eine Strafe verhängte, kann in dem Umstand, daß ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/20 KUVS-1287/8/95

Rechtssatz: Bei Subsumierung eines Sachverhaltes unter die Tatbestände des § 366 Abs 1 Z 2 GewO ist die Frage der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage iSd § 74 Abs 2 GewO, nicht aber die ihrer Genehmigungsfähigkeit, zu prüfen. Aus diesem Grund sind Feststellungen darüber, ob Belästigungen der Nachbarn zumutbar sind, nicht im Strafverfahren, sondern erst im Genehmigungsverfahren zu treffen. Die Genehmigungspflicht ist aber schon dann gegeben, wenn die im § 74 Abs 2 GewO bezeichneten Auswi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/03/14 KUVS-1275/3/95

Rechtssatz: Bei Subsumierung eines Sachverhalts unter die Tatbestände des § 366 Abs 1 Z 2 GewO - nämlich die konsenslose Errichtung einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage sowie den Betrieb derselben - ist die Frage der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage im Sinn des § 74 Abs 2, nicht aber die ihrer Genehmigungsfähigkeit gemäß § 77 Abs 1 GewO zu prüfen. So sind Feststelllungen darüber, ob Belästigungen der Nachbarn zumutbar sind nicht im Strafverfahren, sondern erst im Genehmigungs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.03.1996

RS UVS Kärnten 1996/03/14 KUVS-1275/3/95

Rechtssatz: Beim Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne entsprechende Genehmigung handelt es sich um ein fortgesetztes Delikt. Hiebei werden mit dem Straferkenntnis der Bezirksverwaltungsbehörde alle bis zu seiner Fällung gesetzten Tathandlungen erfaßt. Wenn im Bescheid der ersten Instanz nur der Beginn der Tatzeit festgelegt wurde, nicht aber ihr Ende (Formulierung "... betreibt seit ..."), so endete nach der Annahme des erstinstanzlichen Bescheides die Tatzeit mit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.03.1996

RS UVS Kärnten 1995/11/20 KUVS-1097/5/95

Rechtssatz: Erwirbt der Beschuldigte ein Grundstück von einer Firma die ein Erdbewegungs- und Transportunternehmen betrieb, welches er auch fortsetzte und reicht der Beschuldigte in knappem zeitlichem Zusammenhang den Antrag auf Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung bei der Behörde ein und verzögert sich die Entscheidung ohne Verschulden des Beschuldigten über drei Jahre und steht zu erwarten, daß zirka im Dezember 1995 die Betriebsanlagengenehmigung zu erteilen sein wird, sowie, daß ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.11.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/09/12 VwSen-221014/12/Ga/La

Rechtssatz: Die für die rechtliche Beurteilung in diesem Fall maßgebenden Vorschriften der Gewerbeordnung in der zur Tatzeit geltenden Fassung (§ 74 Abs.1, § 74 Abs.2 Z2 und Z5, § 366 Abs.1 Z3) sind in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses vollständig wiedergegeben, sodaß zur Vermeidung von Wiederholungen auf sie verwiesen werden kann. Vor diesem Hintergrund steht fest, daß der Berufungswerber die ihm spruchgemäß angelastete Verwaltungsübertretung nicht verwirklicht hat. Das ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.09.1995

RS UVS Kärnten 1995/09/11 KUVS-495/6/95

Rechtssatz: Beantragt die Beschuldigte im Jahre 1992 eine Betriebsanlagengenehmigung für ein Gastgewerbe, so ist davon auszugehen, daß sich die Beschuldigte offensichtlich ernsthaft um die Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung bemüht hat und lediglich die Verzögerung des Genehmigungsverfahrens dazu beitrug, daß der Genehmigungsbescheid erst am 5.8.1994 erlassen wurde und nicht einmal einen Monat nach Anzeigenerstattung ihr Ansuchen positiv erledigt wurde, sohin das Verschulden der Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.09.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/08/31 VwSen-221258/6/Gu/Atz

Rechtssatz: Nachdem die Rechtsmittelwerberin, was die Tatbildmäßigkeit anlangt, im Recht war, im übrigen aber aufgrund der Aktenlage und des im Akt erliegenden Lageplanes des Gastgartens dessen Situierung feststand, hat der O.ö. Verwaltungssenat, ohne daß die Tat hiedurch ausgewechselt wurde, innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist den Tatvorwurf dahingehend ergänzt, daß der am 25.5.1995 beim Gasthaus F. Nr. XX betriebene Gastgarten sich nicht auf öffentlichem Grund befand oder an öffent... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.08.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/08/04 VwSen-221256/3/Ki/Shn

Rechtssatz: Es steht außer Frage, daß durch die Verwendung als Kfz-Abstellplatz Belästigungen der Nachbarn durch Lärm und Geruch iSd § 74 Abs.2 GewO 1973 hervorgerufen werden können. Die Erweiterung der gewerblichen Betriebsanlage des Berufungswerbers um die gegenständlichen Kfz-Abstellflächen stellt sohin eine genehmigungspflichtige Änderung dar und es ist das Betreiben dieser geänderten Betriebsanlage ohne gewerbebehördliche Bewilligung gemäß der obzitierten Strafnorm nicht zulässig. Wen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.08.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/08/01 VwSen-221149/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Gemäß § 366 Abs.1 Z2 GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen ist, wer eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage (§ 74) ohne die erforderliche Genehmigung errichtet oder betreibt. Gemäß § 74 Abs.2 leg.cit. dürfen gewerbliche Betriebsanlagen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.08.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/07/28 VwSen-221146/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Weder der Betrieb einer Betriebsanlage noch die Genehmigungspflicht wurden im gegenständlichen Fall vom Berufungswerber bestritten, weshalb der objektive Tatbestand der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung erfüllt ist, zumal eine Betriebsanlagengenehmigung bis zum 15.6.1994 in der Form eines behördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheides nicht vorlag. Wenn der Berufungswerber hingegen behauptet, daß er im Besitz einer Konzessionsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft B vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.07.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/06/29 VwSen-221222/2/Kon/Fb

Rechtssatz: Gemäß § 44a Z1 VStG hat der
Spruch: , wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Nach der zitierten Gesetzesstelle ist es demnach geboten, im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorzuwerfen, daß er in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen. Aus diesem Grund ist es daher weiters erforderlich, im Bescheid... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.06.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/04/27 VwSen-220953/11/Ga/La

Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-220791 v. 29.9.1994 Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ASchG Geldstrafe bis 50.000 S; gemäß § 367 Einleitung GewO 1973 Geldstrafe bis 30.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjekti... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.04.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/03/24 VwSen-221025/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Die belangte Behörde wirft dem Berufungswerber in der Aufforderung zur Rechtfertigung (als erster Verfolgungshandlung) sowie im angefochtenen Straferkenntnis vor, eine "genehmigungspflichtige Betriebsanlage, bestehend aus einer mobilen Brecheranlage, ... betrieben" zu haben, und wiederholt diese Formulierung als erwiesenen Sachverhalt auf Seite 4 der
Begründung: des Straferkenntnisses. Bei der rechtlichen Würdigung hinsichtlich der Tatbestandsmäßigkeit allerdings geht die belang... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.03.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/17 Senat-TU-93-041

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 4. November 1993, 3-****-93, wurde über den Beschuldigten N****** K*** H***** wegen zweier Übertretungen nach "§366 Abs1 Z3, §74 Abs1 und 2" Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 zwei Geldstrafen zu je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 36 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.01.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/01/17 Senat-TU-93-041

Rechtssatz: Das Abstellen eines für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Lastkraftwagens, auch wenn er mit Schlachtabfällen beladen ist, stellt nicht den Betrieb einer "Sammelstelle zum Zwecke der Tierkörperbeseitigung" dar. Hinzu kommt, daß im vorliegenden Fall von einem Abstellen eines einzelnen LKWs (einmal am 15.1.1993 und ein weiteres Mal am 3.2.1993) auszugehen ist, sodaß nicht einmal vom Betrieb eines Abstellplatzes gesprochen werden könnte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.01.1995

RS UVS Oberösterreich 1994/06/27 VwSen-220591/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Die Pflicht zur Einholung einer Bewilligung zum Betrieb einer Anlage trifft nicht den Eigentümer, sondern den tatsächlichen Betreiber der Betriebsanlage. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.06.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/03 KUVS-1414/8/93

Rechtssatz: Bewilligt die Gewerbebehörde 1985 mittels Bescheid die Änderung einer Betriebsanlage, wobei sie davon ausging, daß eine solche Betriebsanlagengenehmigung vorliegt - die Behörde nahm im
Spruch: des Betriebsanlagenänderungsbescheides ausdrücklich auf eine genehmigte Betriebsanlage (Bauhof) Bezug - und stellt die Behörde in der Folge nach Aktenrevision fest, daß allfällig erteilte Genehmigungen wegen Zeitablaufes erloschen sind, und wurde in der Folge durch den Beschuldigten auf Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.05.1994

Entscheidungen 91-120 von 155

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