Rechtssatz: Unzutreffend ist die Ansicht der Berufungswerberin, sie könne die ihr kraft Eisenbahngesetz bzw. kraft der Eisenbahnbewilligungen zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechte auch ohne Weiteres im Betriebsanlagenverfahren geltend machen. Für diese Annahme gibt es keine Rechtsgrundlage. Vielmehr ist dem jeweiligen Gesetz zu entnehmen, welche Behörde in welchem Verfahren welche Rechtsvorschriften anzuwenden und sohin welche subjektiven Rechte wahrzunehmen hat. Für das Betriebsanlage... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 07.09.2005 zu GZ: 4.1 178-04/43, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Leoben aufgrund des Antrages der H P GmbH vom 25.11.2004 die (nachträgliche) gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Pelletieranlage samt vorgeschaltener Spänetrocknungsanlage am Standort L, T 57-59, auf Grundstück, KG G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk vorversehenen Projektsunterlagen und unter Zugrundelegung der von der Antragstellerin vorgelegten Betrieb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die maschinentechnische Auflage eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach für die verkettete Holzverarbeitungsanlage eine "Gesamtkonformitätserklärung" zur Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung auszustellen sei, ist gesetzwidrig. So sind Übereinstimmungserklärungen von jenen Gewerbetreibenden zu erwirken, die gefahrenbegünstigende Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder Zubehör im Sinne des § 71 GewO im Inland in Verkehr brin... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 25.8.2004 beantragte die M. K. H. durch ihre Rechtsvertreter die ?Bewilligung einer wesentlichen Änderung einer Betriebsanlage gemäß § 81a Z 1 GewO?. Gegenstand der beantragten Erweiterung der bestehenden H.betriebsanlage in W.-S. (MDF-Produktionsanlage zur Erzeugung von mitteldichten Faserplatten samt damit zusammenhängenden vor- und nachgeschalteten Einrichtungen und Anlagenteilen) ist die Erweiterung der Energiezentrale um eine Biomassekraftwerkanlage in der H... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 79 Abs 3 GewO die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für eine weitergehende Reinigung der Abluft aus dem Trockner der genehmigten MDF-Anlage bis spätestens April 2007 aufgetragen, ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Geruchssituation der bestehenden Betriebsanlage im Sinne einer Verbesserung zu rechnen. Dies ist auch im vorliegenden Verfahren zur Änderung der Betriebsanlage gemäß § 81a (durch Errichtung eines Biom... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?1. Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 370 Gewerbeordnung verantwortliche Organ der F. Elektronische GerätebauGes.mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 27.2.2006, am 28.2.2006, am 9.3.2006 durch Schneeablagerungen und jeweils am 4.1.2006 und am 29.3.2006 durch einen abgestellten PKW die Ladezone für Zulieferungen bei ihrer gewerbebehördlich gen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ladetätigkeiten innerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage, die nicht in dem projektgemäß vorgesehenen (genehmigten) Bereich durchgeführt worden sind, sind nicht als Übertretung gemäß §368 GewO zu werten, sondern allenfalls verwaltungsstrafrechtlich unter dem Aspekt einer genehmigungspflichtigen Änderung der Betriebsanlage (Straftatbestand des §366 Abs1 Z3 GewO) zu prüfen,. Dabei hätte der Tatvorwurf auch jene Tatumstände zu enthalten gehabt, die eine Beurteilung der Genehmigu... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel der N. K. GmbH und Co KG gemäß § 77 Abs 1 und § 74 Abs 2 GewO 1994 iVm § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagerplatzes im Standort J., XY-Weg ?F.?, Gst-Nr XY/XY, GB J., nach Maßgabe der vorgelegten Projektunterlagen. Dagegen richtet sich die fristgerechte und zulässige Berufung des Anrainers R. B.; Berufungsgegenstand ist der Umstand, das... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der **** die Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und dem Betrieb eines Hotels am Standort ****, ****, erteilt. In der Berufung wird ausgeführt, dass nach § 364a AGBG der Nachbar nicht das Recht habe durch eine derart massive Verbauung das gesamte einstrahlende Sonnenlicht zu blockieren. Wenn es unvermeidbar sei, das Projekt an dieser Stelle zu errichten, so müsse für die Wertminderung eine entsprechende Entschädigung erfolgen. Hinsichtlich d... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Betriebsanlagenverfahren besteht der Schutz des Eigentums des Nachbarn nur insofern, als es zu einer Vernichtung der Substanz kommt und ist dieser der Verlust der Verwertbarkeit gleichzuhalten. Eine bloße Wertminderung wird nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht geschützt. Eine bloße Wertminderung ist auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Schlagworte Betriebsanlage, Nachbar, Eigentum, Gefährdung, Wertminderung mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung der gegenständlichen Betriebsanlage des Berufungswerbers am 27.02.2003 wurde einerseits festgestellt, dass vom Anlageninhaber mehrere Auflagen eines Genehmigungsbescheides aus dem Jahre 1997 nicht eingehalten werden; in diesem Zusammenhang wird zur Erfüllung des Auflagepunktes 31 festgestellt: "Durch Einbau eines Kratzförderers wurde der Einbau des Zyklons hinfällig." Der Berufungswerber wurde aufgefordert, den vorliegenden Antrag auf die Erweiterung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verkaufsstand für pyrotechnische Artikel ist eine gewerbliche Betriebsanlage, wenn er für einen längeren Zeitraum (11 Tage) aufgestellt wird und bedarf einer Genehmigung. Schlagworte örtlich gebundene Einrichtung, regelmäßige gewerbliche Tätigkeit, Genehmigungspflicht mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid hat der Bezirkshauptmann von Voitsberg die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggasinselversorgung auf Grundstück der KG L unter gleichzeitiger Vorschreibung von Auflagen erteilt. Auf Seite 2 dieses Bescheides wird unter Betriebsbeschreibung zum Flüssiggaslagerbehälterstandort wie folgt ausgeführt: Der Standort des erdvergrabenen Flüssiggas Lagerbehälters befindet sich im nordwestlichen Teil des Siedlungs-/Aufschließungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs 1 FlüssiggasV (FGV) darf die für Druckbehälter mit Flüssiggas vorgeschriebene Explosionsschutzzone (§ 3 Abs 2 Druckbehälter-AufstellungsV) durch Schutzwände nur dann verringert oder ersetzt werden, wenn die Schutzwände einen Gasdurchtritt dauerhaft verhindern. Eine Steinschlichtung, die in einem Abstand von ca einem Meter vom Flüssigkeitstank in den gewachsenen Boden gesetzt wird und deren Zwischenräume mit Erde aufgefüllt werden, entspricht diesem Erfordernis ni... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid wurde über Ansuchen der H KG die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der auf dem Standort in S, Grundstück Nr., KG S, betriebenen gastgewerblichen Betriebsanlage - Hotel O - durch Errichtung einer Sitzterrasse und einer Schwimmbadanlage im Freien unter gleichzeitiger Vorschreibung von Auflagen erteilt. Aus der Betriebsbeschreibung ergibt sich verfahrenswesentlich, dass der neue Sitzgarten, welcher für 60 Gäste errichtet werde und der Badegarten unmit... mehr lesen...
Rechtssatz: § 112 Abs 3 erster und zweiter Satz GewO 2002 sieht im Betriebsanlagengenehmigungs-verfahren für Gastgärten unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebszeitengarantie (von 08.00 bis 23.00 Uhr oder 09.00 bis 22.00 Uhr) vor. Jedoch lässt sich dem (nach dem Entfall des § 148 Abs 1 letzter Satz GewO 1998) verbliebenen Text des § 112 Abs 3 GewO 2002 nicht entnehmen, dass bei der Betriebsanlagengenehmigung von Gastgärten für jenen Zeitraum, der der Betriebszeitengarantie unterliegt... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Auftrag (Auflage) Nr. 35 wurde festgelegt, dass die Betriebsanlage längstens bis 22.00 Uhr betrieben werden darf. Dies deshalb, da durch den Betrieb der Anlage, den Türengang, den Zu- und Abgang der Gäste über Privatgrund zur/von der Betriebsanlage und Belüftungsanlage immissionsseitig unzumutbare Belästigungen nach 22.00 Uhr für die Anrainer zu erwarten sind und eine zusätzliche Störung der Nachtruhe, wie Ein- und Durchschlafstörungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 18.05.2005, Zl.: 2005/04/0069-3 Rechtssatz: Der Bewilligungsbescheid eines Bürgermeisters hinsichtlich Sperrstundenverlängerung (für Barbetrieb) setzt einen strengeren Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht außer Kraft. Die Verlängerung der Betriebszeit bedeutet eine Änderung der Betriebsanlage. Schlagworte Bewilligung der Sperrstundenverlängerung, Betriebszeit im Betriebsanlagenbescheid, Verschulden mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn W als gewerberechtlicher Geschäftsführer und Verantwortlicher gemäß § 370 GewO der E AG zur Last gelegt, auf dem Standort L seit 18.12.2003 eine gemäß § 74 Abs 1 und 2 GewO genehmigungspflichtige, jedoch nicht genehmigte Betriebsanlage für das Handelsgewerbe betrieben zu haben. Die Betriebsanlage bestehe aus einem Musterhaus samt Büro und vier Pkw Abstellplätzen. Die Beheizung erfolge mittels Zentralheizung mit gasförmigen Brennstoffen. Die Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb eines sogenannten "Musterhauses" samt Büro, das ist ein zur Besichtigung von Kunden zugängliches Fertighaus, wird nicht alleine dadurch zu einer genehmigungs-pflichtigen Betriebsanlage nach § 74 Abs 2 GewO, dass seine Zentralheizungsanlage mit Erdgas betrieben wird. So kann nicht erkannt werden, wie durch den Betrieb einer (baubehördlich zugelassenen) Zentralheizungsanlage mit Erdgas eine konkrete Gefährdung oder Belästigung von Kunden im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der von der Erstinstanz gegen den Rechtsmittelwerber als Gewerbeinhaber eines Transportunternehmens erhobene Tatvorwurf, eine genehmigte Betriebsanlage zur Ausübung des Transportgewerbes ohne die erforderliche Genehmigung geändert zu haben, indem die zur Betankung der betriebseigenen Fahrzeuge dienliche Tankstelle auch zur Betankung von betriebsfremden Fahrzeugen verwendet worden sei, ist zutreffend, wenn der Berufungswerber bis zur rechtskräftigen bescheidmäßigen Kenntnisnah... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Berufungswerberin als gewerberechtlicher Geschäftsführerin der Betriebsanlage Hotel eine Änderung der Betriebsanlage (Errichtung eines Cafes und eines Speisesaales sowie eines Wellnessbereiches mit Sauna, Solarium, Dampf- und Hallenbad und einer Heizung) ohne die Genehmigung der Gewerbebehörde durchgeführt, so ist eine derartige Anlage aufgrund ihrer Betriebsweise und ihrer Ausstattung geeignet, das Leben oder die Gesundheit der Gäste zu gefährden und in Anbetrach... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid erteilte in Spruchpunkt I. die Bezirkshauptmannschaft Schwaz dem Ansuchen der A.-K. Hotel GmbH und Co KG die Bewilligung um Änderung des Schleppliftes ?K. Hauslift? auf Gst XY und XY, beide KG G., für die Errichtung einer Beschneiungsanlage und einer Beleuchtungsanlage für Nachtschilauf unter verschiedenen Vorschreibungen die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung. Dagegen richtet sich die Berufung von Herrn T. H. sen., in welcher dieser durch seinen Re... mehr lesen...
Rechtssatz: Um eine ?Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage iS des § 366 Abs 1 Z 3 2. Fall GewO 1994, dh ein Abweichen der Betriebsanlage von jener Erscheinungsform, wie diese nach dem Inhalt des Genehmigungsbescheides genehmigt wurde, ist gegeben, wenn mit Bescheid die Musikanlage als ?Hintergrundmusikanlage ? Paso Hintergrundmusikverstärker PA 30 ? bestehend aus einem CD-Player mit einer maximalen Verstärkerleistung von 30 Watt pro Lautsprecher" beschrieben wurde, jedoch lautere Mus... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde M zur Last gelegt, als Betriebsinhaberin zu verantworten zu haben, zumindest im Mai 2003 bis dato auf dem Standort J die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 07.07.2001 genehmigte gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart Cafe zu betreiben. Es sei festgestellt worden, dass eine genehmigungspflichtige Änderung gemäß § 81 Abs 1 GewO ohne Genehmigung durchgeführt und die geänderte Betriebsanlage zum Tatzeitraum betrieben wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Änderung einer gastgewerblichen Betriebsanlage durch Ausdehnung der in der Betriebsbeschreibung festgesetzten Öffnungszeiten kann erst dann nach § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 Abs 2 GewO genehmigungspflichtig werden, wenn während der verlängerten Öffnungszeiten tatsächlich ein Betrieb stattfindet. So vermag die bloße Ankündigung verlängerter Zeiten auf einer Werbetafel eine konkrete nachteilige Eignung der Änderung nach § 74 Abs 2 GewO, die Voraussetzung der Genehmigungspflicht i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **. *** 2002, 3-****-00, wurde über den Beschuldigten E***** P*********** unter Punkt 1. wegen einer Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 2 iVm § 74 GewO gemäß § 366 Abs 1 Einleitungssatz GewO eine Geldstrafe zu ? 350,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Stunden) sowie unter Punkt 2. wegen einer Übertretung nach § 367 Z 16 iVm § 46 Abs 1 GewO gemäß § 367 Einleitungssatz GewO eine Geldstrafe von ? 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt. Auß... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Genehmigungstatbestände, nämlich die Eignung eines Grillhendlstandes, die Nachbarn durch Geruch, Lärm oder Rauch zu belästigen, kommen nicht zum Tragen, wenn der Abstand des Grillhendlstandes zur nächsten Wohnnachbarschaft ca 250m, sohin mehr als 30 m beträgt. Eine gewerbebehördliche Genehmigungspflicht eines Grillhendlstandes kann bei diesem Sachverhalt nicht auf die angeführten Genehmigungstatbestände gestützt werden. mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 360 Abs 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Schließung des Abstellplatzes auf den GST-NRN XXX und YYY, KG V verfügt und der Berufungswerberin aufgetragen, bis Freitag, den 24.1.2003, 18.00 Uhr, sämtliche Baufahrzeuge und -geräte von diesem Abstellplatz zu entfernen und jede weitere gewerbliche Nutzung auf dem Abstellplatz einzustellen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß Paragraph 360, Absatz eins, Gewerbeordnung 1994 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Abschätzung, ob eine Belästigung der Nachbarschaft durch den Betriebslärm auf dem Abstellplatz samt Zufahrt möglich ist, hat der gewerbetechnische Amtssachverständige hinsichtlich des Grundgeräuschpegels auf Tabellenwerte der ÖAL-Richtlinie Nr 3 und hinsichtlich des Schallleistungspegels der Maschinen bzw Fahrzeuge auf Werte aus einer von ihm geführten Lärmdatenbank zurückgegriffen. Für die Beurteilung der bloßen Möglichkeit einer Lärmbelästigung der Nachbarn M. war die... mehr lesen...