RS UVS Kärnten 2006/06/08 KUVS-25/8/2006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2006
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Rechtssatz

Im Betriebsanlagenverfahren  besteht der Schutz des Eigentums des Nachbarn nur

insofern, als es zu einer Vernichtung der Substanz kommt und ist dieser der Verlust

der Verwertbarkeit gleichzuhalten. Eine bloße Wertminderung wird nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht geschützt. Eine bloße Wertminderung ist

auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.

Schlagworte
Betriebsanlage, Nachbar, Eigentum, Gefährdung, Wertminderung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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