Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Juni 1992 wurde die Schließung der Betriebsanlage für den Karosseriebau des Beschwerdeführers am näher bezeichneten Standort mit der Begründung: verfügt, mit rechtskräftigen Straferkenntnissen vom 28. März 1991 und 28. August 1991 sei nachgewiesen worden, daß eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage - nämlich eine Werkstätte für den Karosseriebau - ohne gewerbebehördliche Genehmigung betrieben wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Inter... mehr lesen...
Der an den Beschwerdeführer als Bescheidadressaten ergangene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 23. Juli 1991 lautet in seinem Spruch: wie folgt: " BESCHEID Mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 17. 10. 1990, Ge-96-2765-1989, in der Fassung des Bescheides des Landeshauptmannes von OÖ. vom 17. 6. 1991, Ge-49.454/1-1991/Sch/Th, wurde Herr E, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der 'X Ges.m.b.... mehr lesen...
Im Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 17. Juli 1991 wird eingangs darauf Bezug genommen, daß mit Bescheid dieser Behörde vom 9. Jänner 1991, "bestätigt durch das Erkenntnis des Landeshauptmannes von Tirol" vom 13. Februar 1991, die Schließung des Gastgewerbebetriebes der Beschwerdeführerin wegen fehlender Konzession verfügt worden sei. Daran anknüpfend wurde ausgesprochen, daß gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 VVG der Gastgewerbebetrieb der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VVG §10 Abs2;VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die angeordnete Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 bedeutet, daß der Gewerbetreibende den Gewerbebetrieb einzustellen und die weitere Führung dieses Betriebes zu unterlassen habe. Es handelt sich daher um eine unvertretbare Verhaltensweise und um eine ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §360 Abs4;GewO 1973 §366 Abs1;GmbHG §18;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Normadressat ua einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 ist der eine gewerbliche Tätigkeit Ausübende oder eine Betriebsanlage Betreibende (Hinweis E 25.9.1990, 90/04/0055). Normadressat, an den sich im Anschluß an den Ein... mehr lesen...
Nach der Sprucheinleitung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 3. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. April 1991 wegen Übertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 rechtskräftig bestraft, weil sie ab 29. Mai 1990 bis 28. Februar 1991 im Standort E 30, Parz. 618/1, KG B, Gemeinde O, eine Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte sowie einen Abstell- und Lagerplatz für Kraftfahrzeuge, Kraft... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei Prüfung der Frage der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 360 Abs 1 GewO 1973 von der im Strafverfahren festgestellten Art und Weise der unbefugten Gewerbeausübung auszugehen, ohne im Hinblick auf die durch die strafbehördlichen Feststellungen gegebene Bindungs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde nach § 360 Abs 1 GewO 1973 gegeben, so ist nicht entscheidend, ob Gefahr im Verzug ist (Hinweis E 18.9.1984, 84/04/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040236.X02 Im RIS seit 28.01.1992 mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk - vom 17. Mai 1991 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung des Gastgewerbebetriebes des Beschwerdeführers im Standort Wien 9., X-Straße 18, verfügt. Über eine dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers erkannte der Landeshauptmann von Wien mit Bescheid vom 28. Oktober 1991 im Grunde des § 66 Abs. 4 AVG... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040293.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 26. August 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach "§ 366 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. den §§ 5 Abs. 2 und 189 der Gewerbeordnung 1973" schuldig erkannt und hiefür über ihn eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt. Mit der dagegen erhobenen, zur hg. Zl. 91/04/0269 protokollierten Beschwerde ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung hinsichtlich Geldstrafe - Übertretung der Gewerbeordnung 1973 - Der Bf wurde einer Verwaltungsübertretung nach "§ 366 Abs 1 Z 2 iVm den §§ 5 Abs 2 und 189 der Gewerbeordnung 1973" schuldig erkannt und hiefür über ihn eine Geldstrafe von S 5000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt. Mi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung des Lkw-Abstellplatzes der Beschwerdeführerin auf dem Grundstück Nr. 735/4 der KG X aufgetragen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 11. März 1991 sei die Schließung des Lkw-Abstellplatzes der Beschwerdeführerin auf dem Grundstück Nr. 735/4 der KG X mit der
Begründung: ve... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 8. April 1991 wurde im Verwaltungsrechtszug gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Stillegung der im Obergeschoß des Hauptgebäudes (Bau 16) der Lederfabrik der beschwerdeführenden Gesellschaft m. b.H. in Betrieb stehenden fünf Rundlaufspritzmaschinen verfügt. Zur Begründung: stützte sich der Landeshauptmann von Oberösterreich darauf, daß mit dem von ihm erlassenen Bescheid vom 23. Jänner 1991 der gewerberechtliche Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 90/04/0228 1 Stammrechtssatz Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu b... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Mangels eines - aus dem normativen Gehalt der Regelung erkennbaren - entsprechenden Ausnahmetatbestandes hindert ein anhängiges Verfahren, das auf die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes abzielt, im Falle der Fortsetzung des genehmigungslosen Betriebes d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Beh die nach der Sachlage "jeweils notwendigen Maßnahmen" vorzuschreiben, die zur Herstellung jener Soll-Ordnung, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde, dienen, wobei die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen hat (H... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. November 1990 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung der von der Beschwerdeführerin im Standort R betriebenen Asphaltmischanlage verfügt. Dieser Ausspruch wurde u. a. damit begründet, mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18. Mai 1990, abgeändert mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 1990, sei über Ing. F, den gewerberechtlichen Geschäftsführer der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/28 90/04/0228 1 Stammrechtssatz Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. März 1991 wurde der Beschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung einer Betriebsanlage unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Gegen diesen Bescheid - inhaltlich jedoch nur gegen zwei in diesem Bescheid der Beschwerdeführerin erteilte Auflagen (nämlich die Auflagen 77 und 84) - richtet sich die vorliegende, zur hg. Zl. 91/04/0128 protokollierte Beschwerde. Mit dieser B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0173 B 8. November 1984 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - In Ansehung von Anträgen auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ergibt sich das Erfordernis, dass ein derartiges Begehren den normativen Bescheidabspruch als solchen, d. h. entweder diesen zur Gänze oder aber einen... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. März 1991 in diesbezüglicher Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. November 1990 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung der im Standort W, R-Gasse, betriebenen Asphaltmischanlage der Beschwerdeführerin verfügt. Hiezu wurde ausgeführt, die Erstbehörde habe diese Anordnung gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen des § 30 Abs 2 V... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 23. Mai 1990 wurde folgendes ausgesprochen: "Der konsenslose Schlachtbetrieb im Standort A ist ab 17. Mai 1990 geschlossen und es dürfen keine weiteren Schlachtungen in diesem Betrieb durchgeführt werden." Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Voraussetzungen des § 360 Abs. 1 GewO 1973 träfen beim konsenslosen Schlachtbetrieb im bezeichneten Standort zu, weshalb am 17. Mai 1990 als Sofortmaßnahme die Schließung des Betriebes verfügt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Die in § 42 Abs 3 VwGG normierte "ex-tunc"-Wirkung bedeutet, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu betrachten ist, als ob der aufgehobene Bescheid von Anfang an nicht er... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie trug der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg mit Bescheid vom 26. Februar 1990 der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 auf, die Gaststätte in S, mit Wirkung vom 15. Februar 1990 ab 20.30 Uhr gschlossen zu halten und die unbefugte Ausübung des Gastgewerbes (Betriebsart "Bar") zu unterlassen. Über eine dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin sprach der Landeshauptmann von Sal... mehr lesen...