RS Vwgh 1991/8/5 AW 91/04/0047

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Veröffentlicht am 05.08.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0173 B 8. November 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Maßnahme gemäß § 360 Abs 1 GewO 1973 - In Ansehung von Anträgen auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ergibt sich das Erfordernis, dass ein derartiges Begehren den normativen Bescheidabspruch als solchen, d. h. entweder diesen zur Gänze oder aber einen sich aus dem Bescheidabspruch ergebenden gesonderten Abspruchsteil zum Gegenstand hat, und zwar insoweit dieser einem Vollzug zugänglich ist oder die Ausübung einer Berechtigung durch einen Dritten in Betracht kommt.

Schlagworte

VollzugBegriff der aufschiebenden WirkungBesondere Rechtsgebiete Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991040047.A01

Im RIS seit

05.08.1991

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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