Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 16. Februar 1989 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 verfügt, daß die Beschwerdeführerin die weitere Ausübung des Gastgewerbes (Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken) unverzüglich einzustellen und den Gastgewerbebetrieb im Standort X sofort zu schließen habe. Weiters sei die Geschäftsbezeichnung am Gebäude zu entfernen und es sei beim Eingang eine Tafel "Geschlossen" anzubringen. Zur Begründung: wurde vor dem Besche... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 28. November 1989 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 31. August 1989 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 356 Abs. 3 GewO 1973 als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 31. August 1981 sei gemäß § 360 Abs. 2 GewO 1973 die teilweise Schließung der Gastgewerbebetriebsanlage der mitbeteili... mehr lesen...
Mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. April 1989 wurde N schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführerin gemäß § 370 GewO 1973 verantwortlich zu sein, daß am 18. Juli 1988 (unter anderem) 5. die Betriebsanlage Heizöllager auf der Grundparzelle 91/6, KG B, nach genehmigungspflichtiger Änderung gemäß § 81 GewO 1973 (Aufstellung eines oberirdischen Mineralöllagerbehälters) ohne gewerbebehörliche Genehmigung betr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Die Bf ist zwar im Recht, wenn sie geltend macht, § 360 Abs 1 GewO 1973 lasse nur solche Verfügungen zu, welche (als contrarius actus) zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes erforderlich sind (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0149). Der VwGH vermag aber im Hinblick auf die Tatanlastung im Strafbescheid (Aufstellen eines oberirdisc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2577/77 B 18. Jänner 1978 VwSlg 9475 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Auf die Handhabung der nach § 360 Abs 1 GewO 1973 der Behörde zustehenden Zwangsgewalt hat niemand einen Rechtsanspruch, der mit Mitteln des öffentlichen Rechtes verfolgbar wäre. Ein solcher Anspruch steht nach dieser Bestimmung in... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0134 E 14. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0209 E 22. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989040168.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16. Mai 1989 wurde gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Schließung des von der beschwerdeführenden Partei betriebenen Gastgewerbebetriebes "N-Cafe" verfügt. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 8. November 1988, Zl. I-12.990/1988, sei rechtskräftig festgestellt worden, daß durch die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 30. September 1988 bis 17... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 1 GewO - Durch das Antragsvorbringen allein, daß durch die gänzliche Schließung des vom ASt betriebenen Gastgewerbebetriebes gem § 360 Abs 1 GewO die Gefahr des Verlustes einer "Vielzahl von Vereinsmitgliedern" verbunden sei, kann ein unverhältnismäßiger Nachteil iS... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Einer bereits abgeschlossenen gesetzwidrigen Gewerbeausübung kann nicht durch eine ausschließlich einen "contrarius actus" darstellende Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO begegnet werden (Hinweis E 28.1.1983, 82/04/0139). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989040134.X... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der verba legalia "der der Rechtsordnung entsprechende Zustand" ist daher ledi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140;GewO 1973 §358;GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z3;MRK Art6;
Rechtssatz: Der VwGH hegt im Hinblick auf Art 6 MRK - unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze über die Gelegenheit des Beschuldigten zur Rechtfertigung und über das Parteiengehör - gegen die Strafbestimmung des § ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0001/77 E 14. September 1977 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand ist jene Sollordnung zu verstehen, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988040350.X02 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0095 E 18. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Behörde hat in einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO 1973 nicht die Rechtmäßigkeit der im vorausgegangenen Strafverfahren rechtskräftig getroffenen Feststellung des Vorliegens einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung zu prüfen. Euro... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch wurde rechtskräftig wegen unbefugter Ausübung des Konditorengewerbes betreffend die Erzeugung von Krapfen und Schaumbechern bestraft. Im Hinblick darauf, dass der Besch vor Erlassung des Bescheides nach § 360 Abs 1 GewO das Gewerbe der Bäcker angemeldet hat, wäre es erforderlich gewesen, die Frage zu erörtern, ob bzw. inwieweit die dem Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat in einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO die Rechtmäßigkeit der im vorausgegangenem Strafverfahren rechtskräftig getroffene Feststellung einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung nicht zu prüfen. Sie hat jedoch zu beurteilen, ob etwa noch vor Erlassung eines Bescheides gem § 360 Abs 1 GewO der der Rechtsordnung entsprechende Zustand herg... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO hat die Behörde von der rechtskräftig festgestellten gesetzwidrigen Gewerbeausübung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986040209.X02 Im RIS seit 23.09.2005 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0230 E 14. Februar 1984 VwSlg 11325 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist jedenfalls auch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Mangels eines - aus dem normativen Gehalt der Regelung erkennbaren - entsprechenden Ausnahmetatbestandes hindert ein anhängiges Verfahren, das auf die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes abzielt, im Falle der Fortsetzung des genehmigungslosen Betriebes die Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO nicht. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0139 E 28. Jänner 1983 RS 1 Stammrechtssatz Einer den Gegenstand eines Straferkenntnisses bildenden, bereits abgeschlossenen unbefugten Gewerbeausübung, kann nicht durch eine Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1973 begegnet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1397/77 E 27. September 1978 RS 2 Stammrechtssatz Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist unabhängig von sonstigen Gesichtspunkten jedenfalls auch zu prüfen, ob ein derartiger Ausspruch die Feststellung ein... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0172 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich in ihrem Zusammenhang, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor ins Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der "verba lega... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0172 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich in ihrem Zusammenhang, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor ins Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der "verba lega... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0230 E 14. Februar 1984 VwSlg 11325 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist jedenfalls auch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z3;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides dargelegte Inhalt des der behördlichen Anordnung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 zu Grunde gelegten Straferkenntnisses reicht zur
Begründung: einer derartigen Maßnahme nicht aus, da eindeutig bestimmte Angaben, aus denen die Art... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;
Rechtssatz: Der normative Inhalt des § 360 Abs 1 GewO 1973 setzt für die Anordnung "jeweils notwendiger Maßnahmen" das weiterhin gegebene Nichtvorliegen eines der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986040139.X02 Im RIS seit 02.12.2005 mehr lesen...