Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. Februar 1990 wurde auf Grund des § 349 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 29 GewO 1973 im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß die gewerbliche Tätigkeit "Verlegen von Baustahl" kein freies Gewerbe sein könne, sondern dem konzessionierten Gewerbe "Baumeister" gemäß § 157 GewO 1973 vorbehalten sei. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der schiedsgerichtliche Ausschuß sei von den im Zuge des anlaßgebenden Gewerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z3;GewO 1973 §103 Abs1 litb Z48;GewO 1973 §123;GewO 1973 §128;GewO 1973 §156 Abs2;GewO 1973 §29;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 103 Abs 1 lit b Z 3 und Z 48 und die §§ 123 und 156 Abs 2 sowie § 128 GewO 1973 sind keine "einschlägigen Rechtsvorschriften" iSd ersten Satzes des § 29 GewO 1973: Eine tatbestandsmäßige Zuordnung der gewerblichen Tätigkeiten, ... mehr lesen...