Entscheidungen zu § 1 Abs. 4 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-30 von 63

TE UVS Wien 2013/03/20 04/G/20/14725/2012

Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten im Wesentlichen wie im gegenständlichen Bescheid im bestätigenden und aufhebenden Teil umschrieben zur Last gelegt. Wegen Übertretung der im Spruch: genannten Normen wurde eine Geldstrafe, für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und wurde ein erstinstanzlicher Verfahrenskostenbeitrag in der Höhe von 10 % der verhängten Geldstrafe zur Zahlung vorgeschrieben sowie gemäß § 9 Abs. 7 VStG die Haftung der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.03.2013

TE UVS Tirol 2008/09/26 2008/K5/2710-2

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.07.2008, Zl SG-29-2008, wurde Herrn W. H., N., Folgendes vorgeworfen:   ?Es wird Ihnen zur Last gelegt, dass sie seit mindestens 20.09.2007 (Datum Straferkenntnis SG-437-2007) Tätigkeiten, welche dem Gewerbe des Zimmermeisters vorbehalten sind, anbieten, indem Sie in der Tiroler Tagezeitung vom 21.09.2007 auf der Seite 21 Inserate geschaltet haben und den Verkauf und die Montage von Stiegen aus Holz u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.09.2008

TE UVS Salzburg 2005/12/06 4/10523/4-2005th

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen:   ??Sie haben zu verantworten, dass vom Standort in Salzburg, Egger-Lienz-Gasse 5 aus am 28.2.2005 im Internet auf Ihrer Homepage www.financial-solutions.at folgende Angaben zu lesen waren ?Produktprüfung? ? Durchleuchtung der bestehenden Versicherungen und Veranlagungen (oder Angebote) vor allem im Hinblick auf (versteckte) Provisionen und Spesen, Aufzeigen, welche Spesen verhandelbar sind bzw. ?wo? und wi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 06.12.2005

RS UVS Salzburg 2005/12/06 4/10523/4-2005th

Rechtssatz: Die Ankündigung, betreffend das Anbieten der "Durchleuchtung" von konkreten bestehenden Lebens- bzw. Unfallversicherungen und Veranlagungen der Kunden auf versteckte Provisionen und Spesen und das Aufzeigen, wo die Kunden vergleichbare "provisionsfreie" Produkte erhalten können, sowie die Angabe seiner Honorarsätze für die Beratung, war geeignet in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass der Beschuldigte im Angegebenen Standort S. Tätigkeiten entfaltet, die unter das ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 06.12.2005

TE UVS Wien 2005/01/05 04/G/34/7565/2004

Die Berufungswerberin ist als persönlich haftende Gesellschafterin der S-KEG wegen unbefugten Anbietens einer den Gegenstand des Immobilientreuhändergewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen seitens der genannten KEG durch das Ausstellen mit dem Firmenstempel ?S-KEG, Immobilienverwaltung" versehener Meldezettel im Zeitraum vom 11.8.2004 bis 12.8.2004 bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet: ?Sie haben es als persönlich haftende Gesellschafterin der... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.01.2005

RS UVS Wien 2005/01/05 04/G/34/7565/2004

Rechtssatz: Da dem Wort ?Immobilienverwaltung" in Verbindung mit dem jeweiligen Firmenwortlaut im Rahmen eines Firmenstempels die objektive Eignung zukommt, den Eindruck zu erwecken, durch diese Firma würden den Gegenstand des Immobilientreuhändergewerbes bildende Tätigkeiten (der Immobilienverwaltung) entfaltet, dürfen derartige Firmenstempel, soweit sie nicht eindeutig auf die bloße Verwaltung eigenen Vermögens hindeuten, nur unter solchen Umständen - wie etwa bei der Unterfertigung von ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.01.2005

RS UVS Wien 2005/01/05 04/G/34/7565/2004

Rechtssatz: Bereits aus der Bestimmung des § 117 Abs 6 GewO 1994 über die Befugnis der Immobilientreuhänder zum Ausfüllen formularmäßig gestalteter Verträge ergibt sich deren weitere Befugnis, im Namen des sie beauftragenden Bestandgebers entsprechende Verträge auch zu unterfertigen. Nicht unter die Ausübung des (Immobilientreuhänder-) Gewerbes fällt das Ausfüllen und Unterfertigen von Bestandverträgen im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens (im eigenen Namen), zählt doch die Nutzun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.01.2005

TE UVS Salzburg 2004/11/22 4/10414/5-2004th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten folgender Tatvorwurf zur Last gelegt:   ?Sie haben als Obmann und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ des Vereines S. ?in Salzburg, .. zu verantworten, dass von 06.05.2003 ? 26.05.2003 im Internet unter www.oeh.jobfinder.at (ÖH-Jobbörse-Stellenmarkt für Studenten) das Inserat: Servicemitarbeiter Zur Verstärkung unseres Teams für die gehobene Gastronomie. Gute Bezahlung bei flexiblen A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 22.11.2004

RS UVS Salzburg 2004/11/22 4/10414/5-2004th

Rechtssatz: Inserate in Internetbörsen stellen jedenfalls eine an einen größeren Kreis von Personen gerichtete Ankündigung dar. Die Inserateneinschaltung im Internet unter www.oeh.jobfinder.at (Ö-Jobbörse-Stellenmarkt für Studenten) Inserat: ?Servicemitarbeiter Zur Verstärkung unseres Teams für die gehobene Gastronomie. Gute Bezahlung bei flexiblen Arbeitszeiten und wechselnden Einsatzorten. Servicekenntnisse von Vorteil. Tel:   oder Hr. M.? ist nach Ansicht der Berufungsbehörde objektiv j... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 22.11.2004

TE UVS Salzburg 2004/10/28 4/10384/5-2004zi

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt:   ?Sie haben in der Zeitung ?Salzburger Stadtanzeiger? vom 14.8.2002 (Nr. 30), vom 18.9.2002 (Nr. 34) und vom 25.6.2003 (Nr. 24) die Inserate:   gelernter Fliesenleger und Steinmetz sucht Arbeit bei Fa. oder Privat auch Kleinigkeiten. Tel. 0664/40 56 544   vielseitiger Handwerker Installationen Wasser-Heizung, Trockenbau, ausmalen etc. kompetent und zuverlässig sucht Arbeit bei Fa. oder Privat. Tel. 0664/40 56 544 und   Inst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 28.10.2004

RS UVS Salzburg 2004/10/28 4/10384/5-2004zi

Rechtssatz: Die im Salzburger Stadtanzeiger unter Angabe einer Mobiltelefonnummer geschalteten ? somit an einen größeren Kreis von Personen gerichteten - Inserate ?gelernter Fliesenleger (vielseitiger Handwerker, Installateur für Wasser-Heizung)  ?.. sucht Arbeit bei Fa. oder privat? sind insbesondere aufgrund des Zusatzes ?oder privat? geeignet, beim durchschnittlichen Leser dieser Gratiszeitung den Eindruck zu erwecken, dass eine unter den Wortlaut der Ankündigung fallende gewerbliche Tä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 28.10.2004

RS UVS Vorarlberg 2003/09/17 1-0390/03

Rechtssatz: Wenn eine Ware in Bestellkatalogen einem größeren Kreis von Personen angeboten wird, ist Tatort einer allfälligen Übertretung nach den §§ 1 Abs 4 und 366 Abs 1 Z 1 GewO jener Ort, an dem die Kataloge versendet wurden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 17.09.2003

RS UVS Kärnten 2003/05/19 KUVS-366/5/2002

Rechtssatz: Wer als Beschuldigter ein Unternehmen in A betreibt, jedoch in B eine den Gegenstand eines Gewerbes bildende Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen für den Standort B anbietet, obwohl der Beschuldigte die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe ?Sicherheitsgewerbe gemäß § 127 Z 18 GewO 1994" lediglich für den Standort A besitzt, eine Anzeige über die Gewerbeausübung in einer weiteren Betriebsstätte im Bereich der Stadt B nicht erstattete und das Recht zur Ausübung eines Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.05.2003

RS UVS Vorarlberg 2003/04/10 1-0025/03

Rechtssatz: In Anbetracht der Eigenart des Getränkeausschankes und der Verabreichung von Speisen, die ansich Tätigkeiten von kurzer Dauer darstellen, weist schon der festgestellte Zeitraum von ca 20 Uhr bis zu den Morgenstunden des Folgetages eine solche Dauerhaftigkeit auf, dass das Merkmal der Regelmäßigkeit als erfüllt anzusehen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.04.2003

TE UVS Steiermark 2003/03/04 30.19-2/2003

Mit bekämpftem Straferkenntnis wurde Herrn m w wie folgt zur Last gelegt: Sie haben dadurch, dass Sie zumindest am 28.1.2002 im Internet unter der Domain eine Webseite eingerichtet hatten, wo Sie Ihre Dienste als Detektiv sowie für das Bewachungs- und Auskunfteigewerbe (siehe beiliegende Kopie) angeboten haben, das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) sowie das Auskunfteigewerbe gemäß § 269 GewO selbstständig, regelmäßig und in der Absicht ausgeübt, einen Ertrag oder so... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.03.2003

RS UVS Steiermark 2003/03/04 30.19-2/2003

Rechtssatz: Ein Straferkenntnis enthält keinen Tatort im Sinne des § 44a Z 1 VStG, wenn dem Beschuldigten lediglich vorgehalten wird, an einem bestimmten Tag "im Internet unter der Domain www.wabi.at eine Webseite eingerichtet zu haben, wo er bestimmte Dienste ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung angeboten hätte". So war der Eintragung im Internet nur eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer zu entnehmen, in denen ein Tatort, dh jener Ort, von wo aus das Anbieten erfolgte, nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.03.2003

TE UVS Salzburg 2002/04/15 4/10274/6-2002th

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er übe seit mindestens 10.7.2001 bis zum 28.8.2001 das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe ?Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) gemäß § 127 Z 18 GewO 1994, das freie Gewerbe über Auskunfteien gemäß § 269 GewO sowie das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 127 Z 21 GewO dadurch gewerbsmäßig aus, dass er 1. unter der Internet-Adresse: www.b.de/members... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 15.04.2002

RS UVS Salzburg 2002/04/15 4/10274/6-2002th

Rechtssatz: Der Tatbestand des Anbietens einer gewerblichen Tätigkeit gemäß § 1 Abs 4 letzter Satz Gewerbeordnung 1994 ist bereits dann erfüllt, wenn einer an einen größeren Kreis von Personen gerichteten Ankündigung die Eignung zukommt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine unter dem Wortlaut der Ankündigung fallende gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird (siehe dazu die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO § 1, Randnummer 16, zitierte Judikatur). Eine Eintragung im Inte... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 15.04.2002

RS UVS Salzburg 2002/04/15 4/10274/6-2002th

Rechtssatz: Die Internet-Einschaltung (insb. die Bezeichnung ?Detektivunternehmen? und der konkrete Hinweis auf die Branche ?Bewachungsunternehmen?) der A-KG am Standort in B (in Österreich) war jedenfalls geeignet im Sinne des § 1 Abs 4 letzter Satz GewO 1994, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass diese Gesellschaft Tätigkeiten des Sicherheitsgewerbes entfaltet. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die angekündigte Tätigkeit damals auch tatsächlich vom angegebenen Standort ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 15.04.2002

RS UVS Kärnten 2002/03/11 KUVS-95/6/2002

Rechtssatz: Hängt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Firma, die keine Gewerbeberechtigung zur Durchführung von Zimmermeister-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten besitzt, ein Plakat aus, durch welches die Errichtung eines Kaltdaches mit Isolierung, Spenglerarbeiten und Dacheindeckung durch die vom Beschuldigten vertretene Firma angeboten wurde, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Entsprechend der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur handelt es si... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.03.2002

TE UVS Salzburg 2002/02/22 4/10265/9-2002th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe in der Zeitung ?S? vom 14.2.2001 auf der Seite 36 das Inserat ?Tischler sucht Arbeit, Bodenlegen, Renovieren, prompt und zuverl. Tel 0? und vom 21.2.2001 auf der Seite 35 das Inserat ?Gelernter Tischler sucht Arbeit, Bodenlegen, Renovieren. Tel. 0? geschaltet und damit eine dem Gegenstand des Gewerbes a) Tischler und b) Bodenleger bildende Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen angeboten, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 22.02.2002

RS UVS Salzburg 2002/02/22 4/10265/9-2002th

Rechtssatz: Ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte beginnend ab 31.10.2000 bis Sommer/Herbst 2001 immer wieder gleich bzw ähnlich lautende Anzeigen in diversen Gratiszeitungen schaltete, in denen er Tätigkeiten, die den Gegenstand des Tischler- und des Bodenlegergewerbes bildeten, einem größeren Kreis von Personen anbot. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 15.5.2001 wurde er hinsichtlich solcher Ankündigungen in Zeitungsinseraten am 31.10.2000, 1.11.2000 und 15.11.200... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 22.02.2002

RS UVS Vorarlberg 2001/12/20 1-0091/01

Rechtssatz: Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten weder die Ausübung des entsprechenden Gewerbes noch das Anbieten einer entsprechenden Gewerbetätigkeit an einen größeren Personenkreis zur Last gelegt. Vielmehr wird dem Beschuldigten nur vorgeworfen, er "bezeichne sich als Taxi- und Krankentransportunternehmen ohne die hierfür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen". Ein solches Verhalten verstößt aber weder gegen eine Bestimmung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.12.2001

RS UVS Oberösterreich 2001/11/30 VwSen-221765/2/Ga/La

Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VwGH vom 25.02.2002, Zl.: 2002/04/0009-3 Rechtssatz: Unstrittig ist, dass die vom Berufungswerber mit verwaltungsstrafrechtlicher Haftung vertretene Gesellschaft zur Tatzeit nur über die Gewerbeberechtigungen (Handwerke) "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" sowie "Schädlingsbekämpfer - eingeschränkt auf Nagetiere, Taubenabwehr und Schadinsekten in Gebäuden" verfügte. Der Berufungswerber bekämpft, was die Annahme ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.11.2001

RS UVS Oberösterreich 2001/07/18 VwSen-221779/2/Ga/Mm

Rechtssatz: Dass die Kauf-/Verkaufstätigkeit in der Absicht, einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen, erfolgte, durfte die belangte Behörde auch deshalb als gesichert annehmen, weil dafür bei solchen Einkaufs-/Verkaufstätigkeiten betreffend gebrauchte Kfz schon die allgemeine Lebenserfahrung (vergleichbar jenen Umständen, die in einer Beweiswürdigungsfrage dem Erk des VwGH vom 25.1.1994, 93/04/0201, zugrunde lagen) spricht und konkret Gegenteiliges oder auch bloße Hinweise für ein davon ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.07.2001

RS UVS Oberösterreich 2000/12/19 VwSen-221664/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Beim "Anbieten" kommt es nicht auf die Absicht des Anbietenden an (VwGH 10.6.1992, 92/04/0044). Der Tatbestand des Anbietens einer gewerblichen Tätigkeit ist erfüllt, wenn einer an einen größeren Kreis von Personen gerichteten Ankündigung die Eignung zukommt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine unter den Wortlaut der Ankündigung fallende gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird (VwGH 31.3.1992, 91/04/0299). Es stellt daher das gegenständliche Inserat ein Anbie... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.12.2000

RS UVS Vorarlberg 2000/03/17 1-0731/99

Rechtssatz: Die am Haus, straßenseitig, angebrachte Tafel mit der Aufschrift "PMT, Realkanzlei, Ihr Projektmanagement Team, GmbH" ist als das Anbieten von den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Tätigkeiten zu qualifizieren. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 17.03.2000

RS UVS Oberösterreich 1998/11/26 VwSen-221516/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kein ?Ausüben? eines Gewerbes. Das ?Anbieten? an eine bestimmte Person erfüllt § 1 Abs4 GewO nicht und stellt somit keine unbefugte Gewerbeausübung dar. Einstellung. Schlagworte Kostenvoranschlag, Anbieten, keine Gewerbeausübung, keine Erweiterung des gesetzlichen Straftatbestandes, Regelmäßigkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.11.1998

TE UVS Wien 1998/09/21 04/G/35/109/98

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines "P" zu verantworten, dass dieser Verein von 12.9.1997 bis 28.10.1997 in Wien, S-gasse durch Anbieten von Speisen und Getränken, ua Zwettler Bier, 0,5 l zu S 37,--, Pernod 2cl zu S 35,--, Käsetoast zu S 34,--, Tagessuppe zu S 35,--, an einen größeren Personenkreis das Gastgewerbe ausgeübt hat, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberech... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 21.09.1998

RS UVS Wien 1998/09/21 04/G/35/109/98

Rechtssatz: Bei tatsächlicher Gewerbeausübung liegt hinsichtlich des Anbietens einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen Konsumtion vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.09.1998

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