1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 8. Juni 2015 wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines bestimmt bezeichneten Vereins zu verantworten, dass dieser Verein mit der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, durch Organisation eines Marktes in der Zeit von 20. März 2015 bis 29. März 2015 an einem näher bezeichneten Ort das Gewerbe "Organisation von Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6;VwRallg; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VerG 2002; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs3; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VerG 2002; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs5; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2; GewO 1973 §1 Abs5; GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1973 § 1 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 1 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6;VwRallg; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG 1996 §1 Abs1;GelVerkG 1996 §1 Abs2;GelVerkG 1996 §15 Abs1;GelVerkG 1996 §2 Abs1; GewO 1994 §1 Abs2; GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VerG 2002; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 R... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6; GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 R... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 24. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer "als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG)" des Vereines A gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 bestraft. Dem liegt zugrunde, daß dieser Verein in der Zeit von zumindest 6. Mai 1996 bis 30. Oktober 1996 in W durch Reparaturleistungen im Rahmen von Überprüfungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a KFG das Gewerbe "Kra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6;
Rechtssatz: Schon das Vorhandensein von typischen Einrichtungsgegenständen eines Gewerbebetriebes rechtfertigt die Annahme des Erscheinungsbildes eines einschlägigen Gewerbebetriebes, des Vorliegens sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen bedarf es nicht. Durch § 1 Abs 6 zweiter Satz GewO 1994 wird eine Vermutung für das Vorliegen der Absicht, einen Ertrag oder s... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0036 1 (hier: Möglichkeit der Vereinsmitglieder, Kraftfahrzeugreparaturen billiger als bei Inanspruchnahme einschlägiger Gewerbebetriebe zu erhalten) Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 6 GewO 1973 ist bei Vereinen gemäß dem V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0179 1 Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 94/04/0107, aufgehobenen Bescheid vom 31. Mai 1994 ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 12. März 1996 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig befunden, er habe es als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr T zu verantworten, daß diese Feuerwehr anläßlich eines Feuerwehrfestes in der Zeit von 25. Juni 1993, 17.00 Uhr, bis 27. Juni 1993, 24.00 Uh... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs1;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §1 Abs4;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §195;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Beachte Feuerwehrfest vor Inkrafttreten der GewRNov 1992, BGBl 1993/29
zu § 1 Abs 6 GewO 1973.
Rechtssatz: Werden auf einem Feuerwehrfest für Speisen und Getränke ortsübliche Gasthauspreise verlangt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer als Obmann des "I-Freizeitclubs" und sohin als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenem Organ des genannten Vereines zur Last gelegt es zu vertreten zu haben, daß durch den genannten Verein in I, S-Straße 12, in der Zeit vom 14. Jänner 1985 bis 17. Juni 1992 das konzessionierte Gastgewerbe durch die Verabreichung von... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/04/0130 3 VwSlg 13408 A/1991 Stammrechtssatz Ist die - selbständig und regelmäßig - ausgeübte Bewirtung durch einen Verein darauf angelegt, die daraus gezogenen Einnahmen nicht nur zur Deckung der damit im Zusammenhang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z3;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0108 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Ertragserzielungsabsicht ist unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs 2 GewO 1973 nicht die Gesamtgebarung des Vereines, sondern nur die mit dem jeweils in Rede stehe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit ist entscheidend, ob die Vereinstätigkeit, in deren Rahmen Einkünfte erzielt werden, in der Absicht betrieben wird, einen mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwand übersteigenden Ertrag zu erzielen (Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/27 92/04/0245 1 Stammrechtssatz Verabreicht ein Verein an Vereinsmitglieder und andere Personen Speisen gegen Entgelt und schenkt er gegen Entgelt Getränke aus, so läßt sich, wenn Preise in einer Höhe wie in vergleichbaren Gastgewerbebetrieben eingefordert und hiedurch Überschüsse erzielt werden, ... mehr lesen...
Der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. Juli 1992 enthält folgende Einleitung und folgenden Spruch: "Seit geraumer Zeit besteht für die gefertigte Behörde offenkundig der Verdacht, daß im Standort Innsbruck, X-Ggasse (neben dem ebenfalls unbefugt betriebenen Gastgewerbebetrieb des F) durch den bei der Sicherheitsdirektion für Tirol registrierten Verein A das Gastgewerbe gem. § 189 Abs. 1 GewO 1973 UNBEFUGT ausgeübt wird. Hierüber ergeht folgender... mehr lesen...