Entscheidungen zu § 38 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 211-220 von 220

RS OGH 1971/12/6 11Os166/71, 12Os157/72, 12Os125/72, 13Os99/72, 13Os73/72, 9Os95/72, 10Os170/73, 9Os

Norm: StGB §31StGB §38StGB §43StPO §56StPO §265 Cb
Rechtssatz: Werden über einen Angeklagten, sei es mit ein und demselben Urteil, sei es mit Urteilen, die im Verhältnis der § 56, 265 StPO stehen, mehrere, wenn auch gemäß § 1 Abs 1 BedVG (nunmehr § 43 StGB) bedingt ausgesprochene, Strafen verhängt, so ist die Anrechnung der Vorhaft grundsätzlich auf alle Strafen auszusprechen (§ 55 a StG). Tatsächlich in Anrechnung gebracht wird die Vorhaft in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1971

RS OGH 1971/6/17 12Os87/71, 9Os144/73, 11Os38/84

Norm: StGB §38StPO §410
Rechtssatz: Wurde die gemäß dem § 55 a StG (nunmehr § 38 StGB) vorgesehene Anrechnung einer Vorhaft unterlassen, so kann diesem Mangel nicht durch eine Vorgangsweise nach dem § 410 StPO begegnet werden, wenn die anrechenbare Vorhaft nicht erst nach Rechtskraft des Urteils bekannt geworden ist. Entscheidungstexte 12 Os 87/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1971

RS OGH 1971/3/11 12Os36/71, 10Os3/77

Norm: KAG §49KAG §50StGB §38
Rechtssatz: Die in Anhaltung nach dem § 49 KAG während eines gegen den Angehaltenen durchgeführten gerichtlichen Strafverfahrens verbrachte Zeit ist auf eine später in diesem Strafverfahren verhängte Strafe nicht anzurechnen, soweit das Gericht eine über die Erfordernisse des § 49 KAG hinausgehende Einschränkung der persönlichen Freiheit des Angehaltenen nicht auf Grund strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen verfüg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1971

RS OGH 1966/12/9 11Os192/66 (11Os193/66, 11Os194/66), 11Os59/64, 12Os104/70 (12Os105/70 - 12Os107/70

Norm: StGB §38StPO §410
Rechtssatz: Auch eine nach eingetretener Rechtskraft bekannt gewordene anrechenbare Untersuchungshaft ist unter die im § 410 StPO erwähnten Milderungsgründe zu zählen. Entscheidungstexte 11 Os 59/64 Entscheidungstext OGH 02.07.1964 11 Os 59/64 Vgl; Veröff: SSt 35/38 = JBl 1965,98 = RZ 1964,198 = ÖVA 1965,167 11... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1966

RS OGH 1963/12/6 9Os91/63, 9Os22/67, 10Os259/69, 12Os125/72, 13Os99/72, 12Os157/72, 13Os73/72, 12Os1

Norm: StGB §38
Rechtssatz: Die Vorhaft ist im Urteil unterschiedslos auf alle Freiheitsstrafen und Geldstrafen anzurechnen. Welche der verhängten Strafen und inwieweit sie durch die Anrechnung verbüßt sind, wird erst in der Strafvollzugsanordnung ausgesprochen. Entscheidungstexte 9 Os 91/63 Entscheidungstext OGH 06.12.1963 9 Os 91/63 Veröff: SSt 34/74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1963

RS OGH 1960/3/22 7Os79/60, 10Os344/62, Os154/28, 9Os61/66, 11Os192/66 (11Os193/66, 11Os194/66), 10Os

Norm: StGB §38
Rechtssatz: Der Angeklagte hat einen Anspruch auf Anrechnung der unverschuldeten Vorhaft auch dann, wenn diese auf den Verdacht einer anderen strafbaren Handlung zurückzuführen ist, die zwar Gegenstand derselben Untersuchung war, aber nicht zu einem Schuldspruch geführt hat (SSt 1/37; SSt 7/87; SSt 13/15 uva). Entscheidungstexte Os 154/28 Entscheidungstext OGH 09.02.192... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1960

RS OGH 1959/6/12 7Os122/59, 12Os137/66, 9Os170/66, 10Os133/68, 9Os61/69, 9Os146/71, 10Os22/72, 12Os1

Norm: StGB §38
Rechtssatz: Unter die anrechenbare Vorhaft fällt auch die polizeiliche Verwahrungshaft (KH 4016). Entscheidungstexte 7 Os 122/59 Entscheidungstext OGH 12.06.1959 7 Os 122/59 12 Os 137/66 Entscheidungstext OGH 30.09.1966 12 Os 137/66 Beisatz: Hier: Vorläufige Verwahrung gemäß § 495 StPO. (T1) Veröff: EvBl 196... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1959

RS OGH 1959/3/26 8Os111/59, 10Os3/77, 11Os32/78, 13Os134/78

Norm: KAG §50StGB §38
Rechtssatz: Die Zeit, in der der Beschuldigte zwecks Durchführung des Strafverfahrens oder Sicherung des Strafvollzuges in einer Heilanstalt angehalten wurde, ist auf die Untersuchungshaft anzurechnen. War die Untersuchungshaft verschuldet, so ist trotzdem jene Haftzeit anzurechnen, während der das Verfahren durch Umstände verzögert wurde, die vom Beschuldigten nicht zu vertreten sind (geistige Erkrankung). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1959

RS OGH 1952/12/3 5Os1220/52, 5Os80/53, 5Os1438/54, 8Os346/60 (8Os347/60), 12Os90/82

Norm: StGB §18StGB §38
Rechtssatz: Anrechnung der Vorhaft auch bei lebenslänglicher Strafe. Entscheidungstexte 5 Os 1220/52 Entscheidungstext OGH 03.12.1952 5 Os 1220/52 Veröff: EvBl 1953/235 S 304 5 Os 80/53 Entscheidungstext OGH 20.02.1953 5 Os 80/53 Veröff: SSt 24/20 5 Os 14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1952

RS OGH 1952/11/17 5Os1107/52 (5Os1108/52 - 5Os1110/52), 10Os73/61, 10Os98/67 (10Os99/67), 10Os170/73

Norm: StGB §38StGB §43StPO §266 AStPO §55a A
Rechtssatz: Wird der Vollzug der Freiheitsstrafe, nicht aber der Geldstrafe aufgeschoben, so ist die Verwahrungshaft und Untersuchungshaft auf die zunächst zu vollstreckende Strafe, das ist die Geldstrafe, anzurechnen, wobei für die Frage, in welchem Umfange die Anrechnung der Vorhaft auf die Geldstrafe zu erfolgen hat, die Höhe der nach § 266 StPO ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend ist.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1952

Entscheidungen 211-220 von 220