Norm: StGB aF §201
Rechtssatz:
Argumento "in diesem Zustand" ist nur maßgeblich, ob sich das Tatopfer im Zeitpunkt der an ihm unternommenen Beischlafshandlungen im Zustand extremer Hilflosigkeit befunden hat.
Entscheidungstexte 12 Os 111/85 Entscheidungstext OGH 19.09.1985 12 Os 111/85 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter A, Herbert B und Gerfried C des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB, Walter A und Herbert B überdies des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Angeklagten am 22. September 1984 in Arnoldstein im bewußten Zusammenwirken Sonja D mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie sie in den PKW K 424.726 zerrten und festhielten, sowie durch gegen sie gerichtete Drohungen mit ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz:
Wer, gleichgültig ob als Mann oder Frau, eine Frau widerstandsunfähig macht, damit ein anderer den Beischlaf an ihr vollziehen kann, verantwortet § 201 Abs 1 StGB als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB; SSt 48/71 und ÖJZ-LSK 1977/348 sind demgegenüber nur auf § 202 StGB gemünzt. Wer, gleichgültig ob als Mann oder Frau, eine Frau widerstandsunfähig macht, damit ein anderer den Beischla... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter B (1.) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB und (3.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB sowie Erich A und Christa A (2.) des Verbrechens der Notzucht als Beteiligte nach §§ 12 (zu ergänzen: dritter Fall), 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter B (1.) des Verbrechens der Notzucht nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB und (3.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202StGB aF §203StGB aF §204 StGB §206 StGB §207 StGB § 206 heute StGB § 206 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 206 gültig von 01.01.2002 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des am 25.Mai 1964 geborenen Heinrich A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Laut dem von einem einhelligen Wahrspruch der Geschwornen ausgehenden Einweisungserkenntnis hat der Genannte jeweils im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit infolge Schwachsinns Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB die Unterbringung des am 25.Mai 1964 geborenen He... mehr lesen...
Gründe: Helmut A, Thomas D, Friedrich E, Kurt C und Wilhelm B wurden des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie gemeinsam Waltraud F in einem Personenkraftwagen durch im Urteil detailliert beschriebene Gewaltakte und durch die Drohung mit dem Umbringen widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf, der nur dem Thomas D gelang, mißbraucht haben. Helmut A, Thomas D, Friedrich E, Kurt C und Wilhelm B wurden des Verbr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328 ABGB §1329 StGB aF §201 ABGB § 1328 heute ABGB § 1328 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 759/1996 ABGB § 1328 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 10.6.1983, bestätigt durch Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 11.10.1983, schuldig erkannt, die Klägerin am 20.2.1983 dadurch, daß er sie auf den Liegesitz des PKWs warf, ihr Schläge versetzte und sich auf sie kniete, eine Person weiblichen Geschlechtes mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf und dadurch, daß er den Sti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 37-jährige Emmerich A des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 37-jährige Emmerich A des Verbrechens des versuchten Raubes nach Paragraphen 15, 142, Absatz eins, StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB und des Betruges... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Aa StGB §12 Bc StGB §201 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderen) der Angeklagte Herbert B der Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er, Anton A, Walter C und Hans D in der Nacht zum 28.Mai 1984 in Wien in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken (§ 12 StGB) Petra E vorsätzlich mit Gewalt gegen ihre Person, sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) widerstandsunfähig machten, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Februar 1955 geborene Invalidenrentner Franz A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.August 1984 auf einem neben der Bundesstraße angelegten Parkplatz im Gemeindegebiet Ratten, Helga B, die er über deren Ersuchen heimbringen sollte, mit Gewalt, indem er sie mit dem Oberkörper zwischen Fahrer- und Beifahrersitz seines Personenkraftwagens zwängte und (danach) auch mit... mehr lesen...
Norm: StGB §142 C StGB §201 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 StGB § 201 heute StGB § 201 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Jugendschöffengericht den 16-jährigen Robert A und den 15-jährigen Michael B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs.1, 143 StGB schuldig, weil die Genannten am 12.Mai !richtig: am 6.Mai; vgl. S 11, 13, 15 1983 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) dem (damals 13- jährigen) Andreas C eine fremde bewegliche Sache, nämlich ca. 96 S Bargel... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juni 1965 geborene Einzelhandelskaufmann Karl A und der am 15. Dezember 1956 geborene Bankangestellte Hermann B wurden des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 10.Juni 1984 in Winkl (Gemeinde St. Jakob im Rosental) im einverständlichen Zusammenwirken Barbara C mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie sie in einem Personenkraftwagen festhielten, ihr die Kleider vom Leib rissen, sie an den Armen festhielten und sich ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht erkannte den am 26.August 1941 geborenen Adolf A des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs.1 StGB. (I) und des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs.1 StGB. (II) schuldig. Das Landesgericht erkannte den am 26.August 1941 geborenen Adolf A des Vergehens des Diebstahls nach Paragraph 127, Absatz eins, StGB. (römisch eins) und des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB. (römisch zwei) schuldig. Den S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Mai 1952 geborene Helmuth A des Verbrechens der versuchten Notzucht nach den § 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 26.Jänner 1984 in Inzing die Frieda B mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie zu Boden warf, sich auf sie kniete, ihr Fußtritte sowie Schläge versetzte, sie hinter einen Stadel zerrte, dort gegen eine Wand drückte und ihr die Oberkleidung herunterriß, widerstandsunfähig gemacht und dan... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz:
Das Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf steht zu jenem der Notzucht im Verhältnis der (formellen) Subsidiarität.
Entscheidungstexte 13 Os 102/84 Entscheidungstext OGH 23.08.1984 13 Os 102/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095537 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. Juni 1960 geborene Tischlergeselle Franz A des Verbrechens der teils vollendeten und teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 202 Abs. 1 und 15 StGB sowie einer anderen strafbaren Handlung schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. Juni 1960 geborene Tischlergeselle Franz A des Verbrechens der teils vollendeten und teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach Paragraphen 202, Absatz eins und 15 StGB s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Juni 1966 geborene kaufmännische Lehrling Martin A der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Darnach hat er am 20. Feber 1983 in Leonding 1. mit der am 11. Juni 1970 geborenen, mithin unmündigen Petra B den außerehelichen Beischlaf unternommen; Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Juni 1966 geborene kaufmännisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kurt A (zu 1) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs. 1 und (zu 2) des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zur Unzucht nach § 15, 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.April 1983 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kurt A (zu 1) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach Paragraph 15, 201, Absatz eins und (zu 2) des Vergehens der teils vollendeten,... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2 StGB §201 ff StGB § 32 heute StGB § 32 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 32 gültig von 01.01.1975 bis 28.02.1997 StGB § 201 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. Stefan A des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Z 1 (richtig Abs 1) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. Stefan A des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach Paragraph 204, Ziffer eins, (richtig Absatz eins,) StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht verurteilte den Angeklagten nach dieser Gesetzesstelle zu 10 (zehn) Monaten Freiheitsstrafe. Dabei wertete es zwei einschlägige Vorstrafen, die Tatsac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juni 1959 geborene Hilfsarbeiter Manfred Johannes A des Verbrechens der versuchten Notzucht (in zwei Fällen) nach §§ 15 (Abs. 1), 201 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Hingegen wurde er von der weiteren Anklage (in Richtung des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB.), er habe am 5. April 1983 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juni 1959 geb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Juni 1958 geborene Angeklagte Ernst A des Verbrechens (richtig: des Vergehens) der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Juni 1958 geborene Angeklagte Ernst A des Verbrechens (richtig: des Vergehens) der Nötigung zur Unzucht nach dem Paragraph 204, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Dieses Urteil wird sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Angeklag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Jänner 1954 geborene Deichgräber Alois A der Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 30.September 1982 auf der Laubichl-Alm in Werfenweng Anna Katharina B mit Gewalt, und zwar indem er ihr mit einem Haarspray ins Gesicht sprühte und sie mit Handschellen fesselte, sowie durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.Mai 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Namik A der Verbrechen der Notzucht nach § 125 Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.Mai 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Namik A der Verbrechen der Notzucht nach Paragraph 125 StG. (Punkt A I des Urteilssatzes), der öffentlichen Gewalttätigkeit durch unbefugte Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen nach § 9... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige, zuletzt beschäftigungslose Gottfried Constantin A der Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruchs) und der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB (Punkt 3 des Urteilsspruchs) sowie der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Punkt 2 des Urteilsspruchs) und der teils vollendeten, teils versuchten gefährlichen D... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201 StGB §205 StGB § 205 heute StGB § 205 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 205 gültig von 01.06.2009 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 StGB § 205 gültig von 01.05.2004 b... mehr lesen...