Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 16.September 1968 geborene Arbeiter Robert H*** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (nF) und der am 22.Jänner 1970 geborene Maurer Norbert M*** des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (aF) als Beteiligter gemäß § 12 (dritter Anwendungsfall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 16.September 1968 geborene Arbeiter Robert H*** des Verbrechens der Vergewaltigung... mehr lesen...
Norm: StGB §105 E StGB §201 nF StGB §202 aF StGB § 105 heute StGB § 105 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 105 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 201 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Jänner 1961 geborene Staplerfahrer Franz R*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB aF (I) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.November 1988 in Deutschfeistritz und Peggau versucht, Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Jänner 1961 geborene Staplerfahrer Franz R*** des Verbrechens der versuchten Nöti... mehr lesen...
Norm: StGB idF StGNov 1989 §201
Rechtssatz:
Der Tatbestand der Vergewaltigung ist nunmehr geschlechtsneutral gefaßt und soll sohin auch den sexuellen Mißbrauch zwischen Personen desselben Geschlechts erfassen.
Entscheidungstexte 14 Os 127/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 14 Os 127/89 Veröff: SSt 60/70 = EvBl 1990/32 S 149 = RZ 1990/95 S 209 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Februar 1953 geborene Walter E*** und der am 24.Juli 1962 geborene Wolfgang R*** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 22.April 1989 in Krems an der Donau "als Beteiligte (§ 12 StGB)" Rosamunde P*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch gefährliche Drohung, indem sie ihr mit Händen und Füßen Schläge versetzten, ihr ein Messer an die Kehle setzten und Walte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1965 geborene Kraftfahrer Hans Walter A*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (aF) und § 15 StGB (1 a und b) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Dezember 1988 in Graz und Kalsdorf Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1965 geborene Kraftfahrer Hans Walter A*** des Verbrec... mehr lesen...
Gründe: Miklos K*** und Lajos B*** wurden der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ (zu ergänzen: 15), 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2 StGB (II) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach haben sie am 6.September 1987 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Beteiligte (gemeint: als unmittelbare Täter) den Istvan G*** Miklos K*** und Lajos... mehr lesen...
Gründe: Franz W*** wurde mit dem bekämpften Urteil (I) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB und (II) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Franz W*** wurde mit dem bekämpften Urteil (römisch eins) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach Paragraphen 15, 201, Absatz eins, StGB und (römisch zwei) des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Als versuchte Notzucht f... mehr lesen...
Norm: StGB §201 aF StGB § 201 heute StGB § 201 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 201 gültig von 01.08.2013 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 201 gültig von 01.05.2004 bis 31.07.2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto S*** der Verbrechen (A.) der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB und des (in Tateinheit damit begangenen) Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie (B.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto S*** der Verbrechen (A.) der versuchten Notzucht nach Paragraphen 15, 201, Absatz eins, StGB und des (in Tateinheit damit begangenen) Beischlafs mit Un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige Norbert D*** (zu 1) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, (zu 2) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (zu 3/a und b) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB, (zu 4/a und b) des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB, (zu 5/a und b) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und (zu 6) des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (im zweiten Rechtsgang) der am 5.Mai 1956 geborene Helmut S*** des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Punkt 1 a des Urteilssatzes), des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 b) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (Punkt 3) sowie der am 15.Jänner 1942 geborene Heinz W*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (Punkt 2) sc... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Ca StGB §99 D StGB §201 StGB § 28 heute StGB § 28 gültig ab 01.01.1975 StGB § 99 heute StGB § 99 gültig ab 01.01.1975 StGB... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Ca StGB §201 StGB §204 StGB § 28 heute StGB § 28 gültig ab 01.01.1975 StGB § 201 heute StGB § 201 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard P*** der Verbrechen (I) der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und (IV) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (II) der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB und (III) der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard P*** der Verbrechen (römisch eins) der Notzucht nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB und (römisch vier) der Nötigung zum Bei... mehr lesen...
Gründe: Der am 10.September 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johann N*** wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (II 1) sowie der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 15 StGB. (III 2 und I 1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (II 2 und III 1), der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB. (II 3), der teils vollendeten, teils versuchten Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 15 StGB.... mehr lesen...
Gründe: Gert E*** wurde von der Anklage, am 26.März 1987 in Innsbruck Angelika H*** mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Schlägen gegen Gesicht und
Kopf: , sowie durch gefährliche Drohung, nämlich durch Ankündigung weiterer Schläge, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen getrachtet und hiedurch das Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB begangen zu haben, gemäß § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nach den mit der Verantwortung des Angeklagten... mehr lesen...
Norm: StGB §201 aF StGB § 201 heute StGB § 201 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 201 gültig von 01.08.2013 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 201 gültig von 01.05.2004 bis 31.07.2... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201
Rechtssatz:
In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand der Notzucht nicht voraus, daß der Täter die geistig-seelischen oder körperlichen Abläufe und Zusammenhänge, zufolge welcher die von ihm gewollte extreme Hilflosigkeit des Opfers eintreten konnte, im einzelnen bedenkt und beschließt; genug daran, daß er durch die von ihm angewendete Gewalt das Opfer in diese Lage bringen, ihren Willen also nicht nur beugen, so... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 43-jährige Johann W*** (zu 1.) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB, (zu 2.) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB und (zu 3.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4 StGB (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 43-jährige Johann W*** (zu 1.) des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB, (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Ried/Innkreis vom 4. Februar 1988, GZ 7 Vr 936/87-22, wurde der am 9.April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter S*** der Verbrechen des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB (1/), der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach dem § 209 StGB (2/) und der teils versuchten, teils vollendeten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1, § 15 StGB (3/), sowie des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Feber 1964 geborene, zuletzt beschäftigungslose Thomas M*** im zweiten Rechtsgang der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs. 1 StGB (Punkt A/) und des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 2 StGB (Punkt B/) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche liegt ihm zur Last, am 11.Oktober 1986 in Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Feber... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 43jährige Gastwirt Maximilian F*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.August 1987 in Frohnleiten die Evelyne P*** dadurch mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht hatte, daß er sie auf einer Couch mit Gewalt in Rückenlage drückte, ihr die Unterhose vom Körper riß und mit seinem Glied in ihre Scheide eindringen wollte, wobei d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 27-jährige Horst M*** (zu A/) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 131 StGB und (zu B/) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das bezeichnete Verbrechen liegt ihm deshalb zur Last, weil er am 17.Juli 1987 in Amstetten der Firma S***-R*** und P*** OHG fremde bewegliche Sachen, nämlich drei Herrenhosen und ein Polohemd im Wert von zusammen 1.3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juli 1951 geborene Gerhard K*** und sein am 20.Mai 1960 geborener Bruder Robert K*** (zu 1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (zu 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juli 1951 gebore... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Reinhold H*** und Robert W*** (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 und Abs. 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 3.Juni 1986 in Salzburg im bewußten und gewollten Zusammenwirken (als Mittäter) die Mathilde S*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie ihr Faustschläge versetzten, sie über die Stiege in den Keller des Hauses Sal... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201
Rechtssatz:
Gerade dann, wenn sich das Tatopfer während des erzwungenen Beischlafs unausgesetzt, aber erfolglos dagegen wehrt, befindet es sich in einem Zustand der Widerstandsunfähigkeit; denn dazu genügt es, wenn die betreffende Frau auf Grund der vom Täter gegen sie ausgeübten Gewalt physisch außerstande war, seinem solcherart realisierten Bestreben, mit ihr den Geschlechtsverkehr durchzuführen, erfolgreichen Wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des tei... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.September 1945 geborene Johann Peter W*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichts Wels vom 10.November 1986 der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (1) sowie des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Er hat am 9. März 1986 in Edt bei Lambach Jasmina K*** durch die Äußerung, es werde ihr etwas passieren, wenn sie nicht pariere, wobei er sie mit beiden Händen am Hals erfaßte, sohin eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewa... mehr lesen...
Norm: StGB §131 StGB §142 BStGB aF §201 StGB § 131 heute StGB § 131 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 Rech... mehr lesen...