Norm: StGB §20StPO §281 Abs1 §443 Abs3 StPO
Rechtssatz: Zwar sind gemäß § 443 Abs 3 StPO Entscheidungen (unter anderem) über den Verfall von Vermögenswerten mit Berufung zu bekämpfen; soweit die Entscheidung über die ? dem Ausspruch über die Strafe gleichstehende ? vermögensrechtliche Anordnung betroffen ist, lässt der Oberste Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung aber auch eine Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde zu. Nach Maßgabe des Anf... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §164 Abs2
Rechtssatz: Wird der Angeklagte wegen des Kaufes einer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangten Sache nach § 164 Abs 2 erster Fall StGB schuldig gesprochen, bezieht sich ihm gegenüber die Verfallsdrohung des § 20 Abs 1 StGB auf die gekaufte Sache, womit der nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärende Geldbetrag dem Wert dieser Sache zu entsprechen hat. Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §20
Rechtssatz: Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus. Entscheidungstexte 13 Os 6/20m Entscheidungstext OGH 07.04.2020 13 Os 6/20m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133116 Im RIS seit 15.06.2020 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20StPO §281 Abs1 Z11 Fall1
Rechtssatz: Dem Verfall unterliegende Vermögens? und Ersatzwerte (§ 20 Abs 1 und 2 StGB) sowie der Wertersatz (Abs 3) dürfen nur dem tatsächlichen Empfänger mittels Verfall abgenommen werden. Sind daher Vermögenswerte mehreren Personen zugekommen, so ist bei jedem Empfänger nur der dem jeweils tatsächlich rechtswidrig erlangten Vermögenswert entsprechende Betrag für verfallen zu erklären. Der Ausspruch ein... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §20aStPO §366
Rechtssatz: Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach § 20a Abs 1 StGB in der Fassung vor BGBl I 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch § 20a Abs 2 Z 2 StGB idgF auf Fälle beschränkt, in denen der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat befriedigt oder für sie Sicherheit geleistet hat. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Roman H***** und Tanja B***** jeweils des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A I.), der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (A II.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A III.), Roman H***** überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (B), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB (C I.) und der Vergehen (... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil - das auch ein gemäß § 20 „Abs 1 Z 1“ (richtig: Abs 4) StGB idF BGBl I 2002/134 gefälltes Abschöpfungserkenntnis betreffend die Haftungsbeteiligte Renate T***** enthält - wurde Stefan L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB (A) sowie des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (B) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Tihomir M***** und Dusanka Z***** der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I/1/a und b) und nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I/2/a und b), Erstgenannter jeweils auch nach Abs 2 Z 1 des § 28a SMG und zudem mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 SMG (II) schuldig erkannt. Danach haben vorschriftswidrig Suchg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten und Freisprüche enthält, wurde Werner R***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1 und Abs 4 Z 3 SMG (A/2) und der Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (B/2) und nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (C) schuldig erkannt. Danach hat er im Großraum Innsbruck in der Zeit von 2005 bis 19. Juni 2007 A/2 d... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StGB §22StGB §26StGB §164StGB §282StGB §286StGB §287StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung liegt nur dann vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 63/05x Entscheidungstext OGH 31.08.2005 13 Os 63/05x European ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §20StGB §20bStGB §61
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über vermögensrechtliche Anordnungen richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde, auf welche sich die Maßnahme bezieht. Die durch das StRÄG 1996 geänderten Regeln über die Abschöpfung der Bereicherung sind gemäß §§ 1, 61 StGB nur dann anzuwenden, wenn sie für die Betroffenen nicht ungünstiger sind als das alte Recht. Beim Günstigkeitsve... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIcStGB §20StPO §373b
Rechtssatz: Ist im Fall einer Abschöpfung der Bereicherung nach § 20 StGB dem durch die strafbare Handlung Geschädigten eine Entschädigung zwar rechtskräftig zuerkannt, aber noch nicht geleistet worden, so hat der Geschädigte gemäß § 373b StPO unbeschadet des § 373a StPO das Recht zu verlangen, dass seine Ansprüche aus dem vom Bund vereinnahmten Geldbetrag befriedigt werden. Zur Entscheidung über derartige Ansp... mehr lesen...
Norm: StGB §20StPO §373b
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Befriedigung aus dem vom Bund gemäß § 20 StGB vereinnahmten Geldbetrag ist, dass der Anspruch des Geschädigten aus derselben Tat resultiert, die auch der Abschöpfung der Bereicherung zugrunde liegt. Entscheidungstexte 12 Os 117/04 Entscheidungstext OGH 04.11.2004 12 Os 117/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20
Rechtssatz: Die Bewertung des Ausmaßes der Bereicherung hat nach dem Nettoprinzip zu erfolgen. Entscheidungstexte 12 Os 35/04 Entscheidungstext OGH 22.04.2004 12 Os 35/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118873 Dokumentnummer JJR_20040422_OGH0002_0120OS00035_0... mehr lesen...
Norm: StPO §144aStGB §20StGB §20b
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 144a StPO wird zur Sicherung der Ansprüche auf Abschöpfung nach § 20 StGB oder Einziehung nach § 20b StGB erlassen. Entscheidungstexte 5 Ob 135/03v Entscheidungstext OGH 07.10.2003 5 Ob 135/03v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...