Norm
StGB §20Rechtssatz
Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach § 20a Abs 1 StGB in der Fassung vor BGBl I 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch § 20a Abs 2 Z 2 StGB idgF auf Fälle beschränkt, in denen der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat befriedigt oder für sie Sicherheit geleistet hat.Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach Paragraph 20 a, Absatz eins, StGB in der Fassung vor BGBl römisch eins 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch Paragraph 20 a, Absatz 2, Ziffer 2, StGB idgF auf Fälle beschränkt, in denen der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat befriedigt oder für sie Sicherheit geleistet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129916Im RIS seit
10.03.2015Zuletzt aktualisiert am
16.04.2024