RS OGH 2020/4/7 13Os6/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2020
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Norm

StGB §20

Rechtssatz

Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133116

Im RIS seit

15.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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