Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, sind zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP als Kommanditisten beteiligt. Einzige Komplementärin der Beschwerdeführerin ist die H GmbH, an der ebenfalls zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP beteiligt sind. Geschäftsführer der H GmbH sind IPH und HPH. Die an der Beschwerdeführerin nicht beteiligte H GmbH erhält eine Risikoprämie als Gewinnvoraus. Daneben sind von der Beschwerdeführerin der H GmbH "alle Betriebsausgaben zu ersetzen, die mit der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;ABGB §883;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Der Abschluss von Dienstverhältnissen unterliegt keinen Formvorschriften. Dass zwischen einer GmbH und ihren zu 25 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern in der Regel Dienstverhältnisse best... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Komplementär-GmbH, waren die zu je 25 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter Hans-Peter T, Johann und Rupert F von 1991 bis 1994 sowie Mag. Alois F bis Juni 1991 als Geschäftsführer angestellt. Mit Notariatsakt vom 2. Juli 1991 ist Mag. Alois F aus der Gesellschaft ausgeschieden und hat seinen Gesellschaftsanteil zu gleichen Teilen an die übrigen Gesellschafter abgetreten. Mit Notariatsakt vom 1. März 1994 haben diese je ein Drittel ihres Anteil... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht
Norm: ABGB §883;ABGB §936;GmbHG §76 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vorvertrag beinhaltet lediglich die Verpflichtung, in Zukunft einen bestimmten Vertrag abzuschließen. Überdies muss ein Vorvertrag zivilrechtlich auch den Formvorschriften entsprechen und den Zeitpunkt für den beabsichtigten Vertragsabschluss festlegen. Europea... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Februar 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine von ihm gemietete, näher bezeichnete Wohnung abgewiesen. Laut Begründung: hat der Beschwerdeführer am 30. März 1998 den Grundwehrdienst angetreten. Der Einberufungsbefehl sei ihm am 13. Jänner 1998 rechtswirksam zugestellt worden. Aus dem vorgelegten Mietvertrag vom 30. Dezember 1997, dem Finanzamt am 27. Jänner 1998 zur ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des vom 6. Juli 1998 an seinen Grundwehrdienst ableistenden Beschwerdeführers vom 2. April 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1
(nur erster Halbsatz). Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Za... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33;VwRallg;
Rechtssatz: Verfehlt ist die Ansicht, ein zivilrechtlich gültiger Mietvertrag könne gleichzeitig nach dem HGG 1992 nicht verbindlich sein. Dieses Gesetz knüpft hinsichtlich der Gültigkeit einer zivilrechtlichen Vereinbarung an das Zivilrecht an und normiert kei... mehr lesen...
Am 22. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 1. Februar 1998 an zugestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde sein Antrag vom 8. Februar 1998 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1
(hier: Nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. Mai 1997 seinen Grundwehrdienst, der Einberufungsbefehl war ihm am 26. Juni 1996 zugestellt worden. Mit Eingabe vom 1. Oktober 1996 beantragte er die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dieser Antrag abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. April bis 30. November 1996 den Grundwehrdienst und begehrte mit Eingabe vom 25. Juni 1996 die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe für eine seinem in Klagenfurt lebenden Vater gehörende, dem Beschwerdeführer bereits für die Zeit seines Hochschulstudiums zur Verfügung gestellte Wohnung in Wien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 - HGG 1992 abgewiesen. In ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als Mieter der gegenständlichen Wohnung getätigt wurden). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit anderen Mitglied des Vereins "Jagdgesellschaft X". Am 15. Jänner 1992 wurde zwischen der Stadtgemeinde Stockerau und dem genannten Verein ein Pachtvertrag abgeschlossen, der auszugsweise lautet: "I. Die Verpächterin verpachtet der Pächterin die gesamte Jagdnutzung auf den in dem Bescheid über die Feststellung des Eigenjagdgebietes der Stadtgemeinde Stockerau angeführten Grundparzellen mit einem Gesamtausmaß von 518 ha 90 a 6... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §883;JagdG NÖ 1974 §27 Abs1;JagdG NÖ 1974 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Anordnung der Schriftlichkeit in § 27 Abs 1 NÖ JagdG 1974 soll sicherstellen, daß die Bezirkshauptmannschaft im Falle der Verpachtung in der Lage ist, ihren Verpflichtungen iSd § 27 Abs 4 NÖ JagdG 1974 nachzukommen, sowie ferner, daß nicht mehr Mitg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...