1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (revisionswerbende Partei) vom 16. April 2024 wurde dem Antrag der Erstmitbeteiligten vom 4. Dezember 2023 auf Ausfolgung u.a. des am 26. September 2023 behördlich abgenommenen Pferdes C. nicht stattgegeben und der Ausfolgung des genannten Pferdes gemäß § 30 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TSchG) nicht zugestimmt. Begründend heißt es darin unter anderem, die Erstmitbeteiligte habe nicht für eine entsprechende Versorgung des Tieres gesorgt und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen. 2 Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die Tiroler Landesregierung gemäß § 2 lit. a Z 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 (LBG 1998) iVm. § 10 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers mit Ablauf des 31. März 2022. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, sind zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP als Kommanditisten beteiligt. Einzige Komplementärin der Beschwerdeführerin ist die H GmbH, an der ebenfalls zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP beteiligt sind. Geschäftsführer der H GmbH sind IPH und HPH. Die an der Beschwerdeführerin nicht beteiligte H GmbH erhält eine Risikoprämie als Gewinnvoraus. Daneben sind von der Beschwerdeführerin der H GmbH "alle Betriebsausgaben zu ersetzen, die mit der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;ABGB §883;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Der Abschluss von Dienstverhältnissen unterliegt keinen Formvorschriften. Dass zwischen einer GmbH und ihren zu 25 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern in der Regel Dienstverhältnisse best... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Komplementär-GmbH, waren die zu je 25 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter Hans-Peter T, Johann und Rupert F von 1991 bis 1994 sowie Mag. Alois F bis Juni 1991 als Geschäftsführer angestellt. Mit Notariatsakt vom 2. Juli 1991 ist Mag. Alois F aus der Gesellschaft ausgeschieden und hat seinen Gesellschaftsanteil zu gleichen Teilen an die übrigen Gesellschafter abgetreten. Mit Notariatsakt vom 1. März 1994 haben diese je ein Drittel ihres Anteil... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht
Norm: ABGB §883;ABGB §936;GmbHG §76 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vorvertrag beinhaltet lediglich die Verpflichtung, in Zukunft einen bestimmten Vertrag abzuschließen. Überdies muss ein Vorvertrag zivilrechtlich auch den Formvorschriften entsprechen und den Zeitpunkt für den beabsichtigten Vertragsabschluss festlegen. Europea... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Februar 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine von ihm gemietete, näher bezeichnete Wohnung abgewiesen. Laut Begründung: hat der Beschwerdeführer am 30. März 1998 den Grundwehrdienst angetreten. Der Einberufungsbefehl sei ihm am 13. Jänner 1998 rechtswirksam zugestellt worden. Aus dem vorgelegten Mietvertrag vom 30. Dezember 1997, dem Finanzamt am 27. Jänner 1998 zur ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des vom 6. Juli 1998 an seinen Grundwehrdienst ableistenden Beschwerdeführers vom 2. April 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1
(nur erster Halbsatz). Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Za... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33;VwRallg;
Rechtssatz: Verfehlt ist die Ansicht, ein zivilrechtlich gültiger Mietvertrag könne gleichzeitig nach dem HGG 1992 nicht verbindlich sein. Dieses Gesetz knüpft hinsichtlich der Gültigkeit einer zivilrechtlichen Vereinbarung an das Zivilrecht an und normiert kei... mehr lesen...
Am 22. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 1. Februar 1998 an zugestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde sein Antrag vom 8. Februar 1998 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1992 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1
(hier: Nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. Mai 1997 seinen Grundwehrdienst, der Einberufungsbefehl war ihm am 26. Juni 1996 zugestellt worden. Mit Eingabe vom 1. Oktober 1996 beantragte er die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dieser Antrag abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;HGG 1992 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/19 97/11/0081 1 Stammrechtssatz Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. April bis 30. November 1996 den Grundwehrdienst und begehrte mit Eingabe vom 25. Juni 1996 die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe für eine seinem in Klagenfurt lebenden Vater gehörende, dem Beschwerdeführer bereits für die Zeit seines Hochschulstudiums zur Verfügung gestellte Wohnung in Wien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag gemäß § 33 des Heeresgebührengesetzes 1992 - HGG 1992 abgewiesen. In ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als Mieter der gegenständlichen Wohnung getätigt wurden). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit anderen Mitglied des Vereins "Jagdgesellschaft X". Am 15. Jänner 1992 wurde zwischen der Stadtgemeinde Stockerau und dem genannten Verein ein Pachtvertrag abgeschlossen, der auszugsweise lautet: "I. Die Verpächterin verpachtet der Pächterin die gesamte Jagdnutzung auf den in dem Bescheid über die Feststellung des Eigenjagdgebietes der Stadtgemeinde Stockerau angeführten Grundparzellen mit einem Gesamtausmaß von 518 ha 90 a 6... mehr lesen...